Baby in Nicht EU Land bekommen?

Hallo, vielleicht kennt sich von euch jemand aus.

Meine Freundin (deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls Wohnsitz in De) würde ihr Baby in einem nicht EU Land bekommen, welche Staatsangehörigkeit hat das Baby dann? Und können sie dann überhaupt nach Deutschland zurückreisen?

Ihr Ehemann ist momentan in diesem Land.

Wäre über jede Hilfe dankbar vielleicht hat jemand die gleiche Erfahrung.

Lg

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Das kommt wohl sehr auf das Land an, in dem deine Freundin gebären möchte.
Es gibt Länder, wo das Kind die entsprechende Staatsbürgerschaft bekommt, aber diese lassen oft Schwangere gar nicht mehr einreisen. Ich bin deutsche und habe im EU Ausland geboren. Mein Kind hat automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Da sollte sie sich in dem Land erkundigen oder eventuell bei der Botschaft, wenn dieses Land denn ein Deutschland eine hat. Je nach Land würde ich mir eher Gedanken um Versicherungsschutz, Krankenhauskosten und allgemeinen Medizinischen Standard sorgen.
Was nicht heißen soll, das es außerhalb der EU schlechte Bedingungen gibt! Nur hast du das entsprechende Land ja nicht verraten😉
LG
Fraeuleinmaus

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Ach ja, als deutsche mit ihrem Baby kann sie dort zur entsprechenden Botschaft gehen oder zum Generalkonsul, dort wird dann ein Reisepass für das Kind ausgestellt, und eine Rückreise ist problemlos möglich. Wenn das Kind denn den deutschen Pass bekommen soll ...

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oh Entschuldigung, es geht um den Kosovo.

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Generell wird das Baby automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erhalten, egal, wo auf der Welt es geboren wird. Sollte deine Freundin im Ausland gebären, muss sie die Geburt allerdings selbständig dem örtlich zuständigen deutschen Konsulat melden, ansonsten erfahren die deutschen Behörden nie etwas davon. (Machen wir so, meine Frau ist Deutsche, ich bin Schweizer, unser Baby ist in der Schweiz zur Welt gekommen.)

Sollte der Ehemann eine andere Nationalität haben, wird das Neugeborene in der Regel auch dessen Nationalität erhalten, abhängig vom nationalen Recht des Heimatstaates des Ehemannes. In diesem Fall (d.h. wenn das Neugeborene nicht staatenlos wäre, wenn es die deutsche Staatsangehörigkeit nicht hätte) kann das Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung verfallen, wenn man die Geburt nicht binnen eines Jahres dem zuständigen deutschen Konsulat meldet, das ist abhängig von diversen Faktoren.

Ob das Neugeborene zusätzlich die Nationalität des Geburtsstaates erhält, hängt vom Geburtsstaat ab. In fast allen Staaten in Nord- und Südamerika ist dies der Fall, in Europa eigentlich nirgendwo, bzw. wenn es so ist, ist dies an einen langjährigen Aufenthalt (nicht als Tourist) im betreffenden Staat geknüpft oder das Recht ergibt sich erst für die zweite Generation, die im Land geboren wird. Sichtbar ist das an dieser Karte von Wikipedia (Artikel Jus soli):

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/59/Jus_soli_world.svg/1200px-Jus_soli_world.svg.png

Dunkelblau: Neugeborenes erhält die Nationalität des Geburtsstaates, hellblau: Recht gilt nur für die 2. Generation (z.B. auch Deutschland).

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Ea wird die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sobald es dem Konsulat mitgeteilt wird. Aber auch die des Mannes. Mir würde viel mehr Sorgen machen, dass das Kind nicht mit der Mutter ausreisen darf, ohne Einverständnis des Ehemannes. Das sollte evtl vorab geregelt werden. Genauso die Pass frage, wie schnell bekommt man im Kosovo einen Reisepass ausgestellt.