Hat jemand die Elternzeit "spontan" verlängert ?

Hallo ihr Lieben #winke,

je "älter" mein Sohn wird und umso länger ich Mama bin wächst in mir der Wunsch doch länger Zuhause zu bleiben als noch während der Schwangerschaft gedacht.....

Ich habe im Betrieb zwei Jahre angemeldet und angegeben das ich nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten kommen. Besprochen waren zwei volle Tage, meine Mutter kümmert sich dann um meinen Sohn. Fand mein Chef letzten Juli SUPER ! Nun bekam ich nach meinem Antrag ein Schreiben zurück das man mir weder die Stundenanzahl noch die zwei Tage bestätigen kann :-( :-( toll......

Ich möchte nicht verpassen wenn er seine ersten Schritte macht und für ihn da sein wenn seine Zähnchen kommen.

Ich dachte ich verlängere meine Zeit Zuhause auf 18 Monate. Geht dies überhaupt ? ( Das ich dann kein Geld bekomme weiß ich ) Wann muss ich das angeben ? Wer zahlt meine Krankenkasse ?

Habt eine von euch Erfahrung damit ? VIELEN DANK FÜR JEDE ANTWORT #winke #danke

Nina und Bennet #ball 8.11.12

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Hallo,

du hast doch eh für zwei Jahre Elternzeit angemeldet, da brauchst du doch nix verlängern. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Und Elterngeld kannst du im Überigen nachträglich splitten, d. h. du kannst ein Schreiben an die Elterngeldstelle schicken dass du die letzten 6 Monate des EG gesplittet haben möchtest, somit kämst du auf 18 Monate Geld.

Hattest Du in deinem ursprünglichen Antrag auf Elternzeit auch schon die Teilzeit-Tätigkeit nach 1 Jahr mit reingeschrieben? Wenn das damals nicht abgelehnt wurde, ist es für deine n Chef jetzt nicht mehr so einfach nein zu sagen.

lg, verena

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Hallo Verena,

ich habe einen Antrag bis zum 07.11.14 gestellt und geschrieben das ich ab dem 08.11.13 in Teilzeit wieder zur Verfügung stehe. Wir hatten damals besprochen das ich nach einem Jahr in TZ wieder komme, an nur zwei Tagen. Leider wurde mir als Antwort auf meinen Antrag nichts mehr bestätigt :-( ABER angemeldet habe ich zwei Jahre !!

Der Tipp mit dem Splitten ist svhon mal SUPER !!

LG

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Ach so, o.k. ist natürlich blöd seitens des AG.

Aber falls du doch noch Teilzeit in Elternzeit arbeiten willst/musst, muss er dir zumindest erlauben, dies in einem anderen Betrieb zu tun. Da käme er nciht drum rum.

Oder, falls finanziell möglich mit dem splitten: geniess die restlich elternzeit in vollen Zügen :-D

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Hallo Nina,

Ava kam am 07.11.2012 zur Welt und mir geht es genau wie Dir, obwohl ich die Elternzeit bis 01.09.2014 beantragt habe, weiß ich jetzt schon nicht wie ich wieder Vollzeit arbeiten gehen soll und damit quasi den ganzen Tag mit ihr versäume! Ich dachte daher auch schon an eine Verlängerung und habe recherchiert das der Arbeitgeber dem zustimmen KANN, aber nicht muss. In meiner Firma hat eine Kollegin in Elternzeit jetzt zB keinen Krippenplatz bekommen und ihr wurde eine Verlängerung genehmigt, daher würde ich an Deiner Stelle das Gespräch zu ihm suchen, so dass ihr gemeinsam auf eine Lösung kommt, die für beide gut ist.

Die Krankenkasse ist während der Elternzeit beitragsfrei!

Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben!

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Hallo #winke,

beantragt habe ich ZWEI Jahre und geschrieben ich stehe nach 12 Monaten Teilzeit zur Berfügung, ich möchte dies aber erst nach 18 Monaten. Hast Du da eine Seite wo man auch sowas nachsehen kann ???

Ich dachte da ich ja eh 24 Monate geantragt habe könnte ich evtl. erst später in TZ gehen als nach 12 Monaten....

LG

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Eine bestimmte Seite habe ich leider nicht, ich habe mir das damals mehr schlecht als Recht im www zusammen gelesen, nur mit dem KK Beitrag bin ich mir ganz sicher, denn dort habe ich damals mit dickem Babybauch angerufen!

Aber hier gab´s doch schon gute Tipps, ich denke ein Gespräch mit dem AG wird Licht ins Dunkle bringen.

#winke

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Hallo!

Wenn du 2 Jahre beantragt hast, kannst du das dritte beantragen und dein AG MUSS zustimmen. Er kann nicht ablehnen. Das kann er nur, wenn man 1 Jahr beantragt und dann verlängern will.

Bei 2 Jahren gibt es da keine Probleme.

Ic hwürde an deiner Stelle auf 3 Jahre verlängern und dann schauen, dass ich vll TZ bei einem anderen Arbeitgeber arbeite, wenn du arbeiten möchtest.

So bist du nur einige Stunden weg und bekommst trotzdem viel mit.

Die TZ Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber kann dein eigener dir nicht verweigern, da er dir die TZ bei sich im Betrieb verweigert hat.

LG

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Hallo #winke,

ich möchte kein 3. Jahr beantragen sondern NICHT wie ursprünglich besprochen nach 12 Monaten Teilzeit gehen sondern erst nach 18 Monaten :-) Weiß leider nicht wie oder wo ich nachlesen kann was ich da machen muss. Beantragt habe ich aber von Anfang an zwei Jahre !! Ich wäre da vorher gerne informiert bevor ich meinem AG spreche :-(

Ich hatte mal irgendwo gelesen das man, auch wenn man gesagt hat man komme in TZ wieder, dieses immer noch "kippen" kann #gruebel

LG

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Hallo,

Ich abe auch zwei Jahre beantragt. Ich werde aber nach 12monaten wieder gehen.

Du musst nichts beantragen. Da du schon beantragt hast.

Hätte mir min AG nicht die Zeiten gegeben die ich kann, hätte er mich kündigen müssen....das hätte dann ber keine Sperre ein Arbeitsamt gegeben...hatte mich beim AA informiert.

LG

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Hej,

identischer Fall wie bei dir...ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und wollte nach 1 Jahr wieder in Teilzeit in Elternzeit anfangen...und dann ist mir bewußt geworden, dass diese tolle Zeit mit den Kindern nie wiederkommt und mir in der Firma keiner extra die Hand schüttelt, nur weil ich brav nach einem Jahr wieder komme.

Ich habe mich entschlossen die Elternzeit zu "verlängern" und erst nach 21 Monaten wieder arbeiten zu gehen. Allerdings muss dann nichts in der Firma verlängert werden, da die Elternzeit ja für 2 Jahre bereits beantragt war.

Im Gegenteil: wenn man in Teilzeit in Elternzeit wieder kommen möchte, muss das separat beantragt werden und dem muss der AG nicht stattgeben.

Du solltest deinen Vorgestzten logischerweise in Kenntnis setzen und damit hat es sich.

Alles Gute und genieß die Zeit mit deinem Kleinen.

Lg