gem.Sorgerecht zwecks Aufenthaltserlaubnis!?!Wer von uns beiden spinnt?(Achtung,lang.Bitte trotzdem

Hallo,

ich weiss,dass dieser Beitrag nicht unbedingt in diesen Forum gehört,ich möchte aber trotzdem eure Meinung zu meinem Problem hören.
Ich bin mit meinem Freund nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht für unseren Sohn. Unsere Beziehung läuft schon seit Anfang meiner SS nicht so gut,wir haben uns schon eine Paar Mal getrennt. Jetzt hat mein Freund Probleme mit seiner Aufenthalterlaubnis(er ist aus Jordanien),sie wird wahrscheinlich nicht verlängert.Sein Anwalt hat gesagt,dass es nur eine Möglichkeit für ihn gibt,hier zu bleiben:ich muss dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen.:-[.Ist denn mein Kind ein Spielzeug?Darf man es zu solchen Zwecken missbrauchen?:-%:-%:-%Allein schon deshalb würde ich dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen.Und was bringt uns das gem. Sorgerecht,wenn wir uns ehe nicht gut verstehen und vielleicht trennen werden?Ich brauche dann wegen jedem Furz(sorry#hicks) die Unterschrift des Kindesvaters.Ausserdem hätte ich dann Angst,dass er das Kind in sein Land entführen könnte#schock.Man hört von solchen Fällen oft genug.Das alles habe ich meinem Freund heute gesagt.Seine Antwort: "Wenn ich will,kann ich den Kleinen auch so entführen. Und mir geht es nicht um die Aufenthaltserlaubnis.Das ist mein Kind,ich habe Recht darauf.Und wenn du dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmst,dann weiss ich was ich tun werde". Erwartet er nach so einer Aussage,dass ich zum Jugendamt renne und die Sorgerechtserklärung unterschreibe???
Was sagt ihr dazu?Bin ich einfach nur egoistisch oder habe ich Recht?
#danke fürs Zuhören.

LG,Katja+Amir(25.10.05),der Gott sei Dank nichts von unseren Prolemen versteht

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Hallo Katja,

tu dir und deinem Kind bitte den Gefallen und stimme keinesfalls dem gemeinsamen Sorgerecht zu.

Hat der Anwalt dir das selbst gesagt oder hat dein Freund das gesagt, dass davon seine Aufenthaltserlaubnis abhängt?

Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen, im Gegenteil, das Einzige, was er damit erreicht, ist dass er gesetzlich genausoviel Recht auf und an dem Kind hat wie du. Dann wäre es auch keine Entführung, wenn er den Kurzen in sein Land mit nimmt. Vielleicht plant er das sogar und will das gemeinsame Sorgerecht deshalb, um das ganz legal durchziehen zu können.

Also, das klingt für mich echt nicht gut, pass bloß auf und mach das mit der gemeinsamen Sorge auf keinen Fall!!!

Liebe Grüße
Claudia mit Ben *28.12.05

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hi
also wenn du glaubst das eure beziehung eh nicht lange halten wird ,und entschuldige bitte, aber das ihr euch liebt hört man nicht raus aus deinem beitrag,würde ich nicht unterschreiben das er ebenfalls das sorgerecht erhält.aus welchem grund wird die erlaubnis denn nicht verlängert?da gibts doch noch andere möglichkeiten als das gemeinsame sorgerecht.#gruebel

und für den spruch "Wenn ich will,kann ich den Kleinen auch so entführen. Und mir geht es nicht um die Aufenthaltserlaubnis.Das ist mein Kind,ich habe Recht darauf.Und wenn du dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmst,dann weiss ich was ich tun werde"

würd ich das sowieso nicht tun.gebe dir also recht.;-)

Lg stephie mit der brabbelnden miriam 6 mon auf dem schoß

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Hallo Katja und Amir
Das ist ja furchtbar zu hören. Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt gehen und denen verklickern,dass du in jedem Fall auf das alleinige Sorgerecht bestehst. Sag denen ,dass er diese Aussage gemacht hat und das du Angst hast um deinen Sohn.Da eure Beziehung ja sowieso nicht gut war ist es doch absolut das richtige,dass du dich allein um ihn sorgst. Ich wünsche dir alles Gute und viel Glück.Wir denken an euch und drücken ganz fest die Daumen.

LG Jessica,Celina und Noah

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hm..schwierig.
Ich sehe es ähnlich einer Scheinehe- auch wenn jetzt viele schreien werden: es ist der Vater- er soll auch das Sorgerecht haben!

Nein. Ich denke zum einen wie Du: wegen jedem Furz fragen- hatte ich auch keine Lust drauf und so hab ich das alleinige Sorgerecht beantragt. der Vater der Mädels stimmte dem zu.
Er nimmt trotz allem seine Vaterpflichten ( mehr oder weniger) wahr. Und der Liebe zum Kind tut es keinen Abbruch, wenn nur einer das Sorgerecht hat.

Ich würde dem Antrag auf Sorgerecht auf keinen Fall zustimmen. Ich denke auch, dass jeder Richter es ähnlich sieht: damit die Aufenthalsbestimmung verlängert wird, soll die Sorgerechtserklärung unterschrieben werden.

Zum anderen: hast Du nicht vorher gewußt, wie er ist?

sparrow

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Hallo Katja,

ich empfinde es als ganz schön befremdlich, NICHT gemeinsam für ein kind sorgen zu wollen, auch mit allen rechtlichen konsequenzen. [es ist übrigens sachlich falsch, dass du beim gemeinsamen sorgerecht für alles seine unterschrift bräuchtest]

Wenn ich jemandem so wneig über den weg traue, dass ich Angst haben muss, dass er mein Kind (unser gemeinsames Kind) entführt und in ein anderes Land verschleppt, dann würde ich demjenigen keine einzige MInute mit dem Kid allein lassen und mich von diesem Menschen sofort trennen.

Luise