Kennt sich jemand von euch mit Haushaltshilfe nach der Geburt aus???

Hallo zusammen
gehöre zwar erst ab übermorgen zu euch aber hab mal ne Frage die mir die ein oder andere von euch vielleicht beantworten kann.
Mein Mann soll als Haushaltshilfe bei unserem Sohn daheim bleiben. Wir sind bei der DAK Krankenversichert und der Chef meines Mannes hat jetzt was gesagt das mein Mann die Zeit die ich im KH bin 100% vom Lohn kriegt und wenn ich zuhause bin nur noch einen Mindestsatz. Wie hoch ist der Mindestsatz?? Wir haben jetzt eine Bescheinigung bekommen das er zwei Wochen daheim bleiben darf..

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meinte dein chef vielleicht, das der lohn von ihm kommt?

ruf einfach die krankenkasse an und frag nach, die zahlen ja die haushaltshilfe (also deinen mann) und die zahlen normalerweise so um die 65% vom einkommen. dein mann braucht halt ein verdienstbescheinigung.

2wochen bescheinigung meinst du jetzt vom arbeitgeber? ohne rezept vom arzt werden ja nur die ersten 6 tage von der krankenkasse gezahlt.

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ne der Chef hat gemeint das die 100% erst und dann der Mindestsatz von der Krankenkasse kommt.
Und die 2Wochenbescheinigung hab ich vom FA bekommen.. Da übermorgen geplanter KS gemacht wird..

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Hi,

einige Sachen die hier geschrieben sind stimmen so nicht...

Ich kann aus persönlicher Erfahrung sprechen als ich in der 2. SS in der Klinik war und mein Mann in der Zeit und die Tage danach wegen der Großen zuhause bleiben musste.

Das läuft so ab: Zuerst Krankenkasse anrufen und einen Antrag auf Haushaltshilfe schicken lassen (machen die meist auch per E-Mail, dann hast du es sofort). Diesen musst du dann ausfüllen und zusammen mit einem Formular zurückschicken welches der behandelnde Arzt ausstellen muss (da hilft dir keine normale Bescheinigung, es muss in einen Vordruck ausgefüllt sein). In dem Formular gibst du auch die Kontaktdaten (Personalstelle) des Arbeitgebers deines Mannes an. Dein Mann muss bei seinem AG unbezahlten Urlaub für diese Zeit beantragen (gaaaaanz wichtig). Die Krankenkasse setzt sich dann mit dem AG in Verbindung um zu erfahren wie hoch der tatsächliche Lohnausfall für diese 14 Tage ist (die müssen dann auch irgendwas ausfüllen wenn ich mich recht erinnere #kratz). Das war's schon.

Ihr bekommt den vollen Lohnersatz abzüglich eines Eigenanteils von 10 Euro pro Tag auf euer Konto überwiesen. Und vom AG bekommt dein Mann eben für diese 14 Tage kein Gehalt.

Ging bei uns total easy und wir hatten das Geld wenige Tage später auf dem Konto.

Wenn du noch Fragen hast kannst du dich gerne melden.

Liebe Grüße und alles Gute
Ina #winke

P.S. Info der DAK dazu: http://www.dak.de/content/dakleistungen/haushaltshilfe.html

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dann sind meine persönlcihen erfahrungen also falsch? ich habe zweimal nach der geburt meinen mann als haushaltshilfe gehabt und es lief genauso wie oben beschrieben. deshalb schrieb ich ja auch, krankenkasse anrufen, mag ja sein das die das unterschiedlich handhaben.

den vollen lohnersatz bekommt man nicht immer, das hängt auch mit dem verdienst des mannes zusammen, die krankenkasse will ja für den ehemann nicht großartig mehr zahlen als für eine normale fremde haushaltshilfe. deshalb gibt es nicht immer den vollen lohnausgleich.

und 10€ eigenanteil hat man bei einer haushaltshilfe die wegen schwangerschaft/geburt verordnet wird auch nicht. die muss man nur zahlen wenn die haushaltshilfe aus anderen gründen verordnet wird.

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es gibt zwei verschiedene gesetzliche grundlagen für haushaltshilfe bei schwangerschaft/geburt oder eben aus anderen gründen.

hier mal eine info von einer anderen krankenkasse, wo es speziell um haushaltshilfe nach geburt geht: http://www.securvita.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/krankenkasse/m-haushaltshilfe-schwangerschaft-4a.pdf

da steht auch drin das der verdienstausfall nicht komplett übernommen wird. maximal bis zur höhe des kinderkrankengeldes steht dort, dazu findet man z.b. hier: http://www.ikk-nord.de/leistungen/a-bis-z/kinderkrankengeld.html infos. aber gut es sind 70% vom brutto (maximal 90% vom netto) und keine 65% wie ich ursprünglich angegeben hatte, aber das war ja auch nur ein ca. wert.

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