Gesetzliche Grundlage für U Untersuchungen?

Es heißt ja immer, die Us sein verpflichtend. Ich würde jetzt gern mal wirklich eine gesetzliche Grundlage dazu sehen. ich finde einfach nichts. Keinen Paragraphen nichts.


Weiß da jemand was?


Klar steht das überall im Netz, aber immer ohne Hintergrundinfo.

lg

1

Im wikipedia-Artikel ist es so simpel wie eindeutig beschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung#Verbindliches_Einlade-_und_Meldewesen

Incl. Quellenangaben.

2

Das dachte ich auch erst, aber wenn man sich den Paragraphen anschaut, auf dem das basiert, dann besteht gar keine Pflicht zur Teilnahme

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__26.html

(1) Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des zehnten Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Zu den Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten gehören insbesondere die Inspektion der Mundhöhle, die Einschätzung oder Bestimmung des Kariesrisikos, der Ernährungs- und Mundhygieneberatung sowie Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne und zur Keimzahlsenkung. Die Leistungen nach Satz 2 werden bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erbracht und können von Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden.
(2) § 25 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Die Krankenkassen haben im Zusammenwirken mit den für die Kinder- und Gesundheitspflege durch Landesrecht bestimmten Stellen der Länder auf eine Inanspruchnahme der Leistungen nach Absatz 1 hinzuwirken. Zur Durchführung der Maßnahmen nach Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit den Stellen der Länder nach Satz 1 gemeinsame Rahmenvereinbarungen.

lg

8

Im Artikel steht doch auch nicht, daß die Teilnahme verpflichtend wäre, wie kommst du darauf?

weitere Kommentare laden
3

Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 Sozialgesetzbuch V.

5

Danke, aber in dem Paragraphen ist von keinerlei Pflicht zur Untersuchung die Rede.


lg

4

Da häng ich mich gleich mal mit an das Thema ... #hicks. Stimmt es, dass einem das Elterngeld gestrichen werden kann, wenn man die Us nicht wahrnimmt?

6

In Deutschland nicht, in Österreich ist das Betreuungsgeld jedoch von gewissen Untersuchungen abhängig, die im Mutter-Kind-Pass eingetragen werden müssen.

7

ja, soll wohl so sein

9

Hallo, sie werden aber auch zum Teil in Landesgesetzen erwähnt. Frage mich nicht, was es für ein Gesetz war aber als ich damals nach der Grundlage für die jährliche Untersuchung im Kiga durch das Gesundheitsamt gesucht habe, waren sie auch da erwähnt. Es war aber nie ein ,,soll´´ Vorschrift, denn dann mit einem Bußgeld geahndet wird, wenn man dem nicht nachkommt. Zumindest in unserem Bundesland nicht.





11

Ich kann dir sagen, die U´s nehmen die Verantwortlichen ernst. Ich wusste zum Beispiel nix von der U7a, da uns der Kia darüber nicht aufgeklärt hat und meine Tochter auch auf ihrem U Heft keinen Vermerk über eine U7a hat.

Wir haben einen Brief vom Amt bekommen, bis wann die Kleinen beim Arzt gewesen sein muss. Zum Glück haben wir noch schnell einen Termin beim Doc bekommen in der Ferienzeit, allerdings kamen die Unterlagen beim Amt nicht schnell genug an vom Arzt, sodass es prommt nen Brief vom JA gab. Es konnte zwar alles geklärt werden, schön war das alles dennoch nicht.

Im Brief steht bestimmt, um welchen Paragraphen es sich handelt. Wenn du lang genug mit der U wartest, bekommst du ihn per Post nach Haus geschickt. ;-) (spaß)

LG
Michaela

12

Ach, das Theater mit den Karten hatten wir schon. Deswegen frag ich mich immernoch nach der gesetzlichen Grundlage.

Mmn funktioniert das sytem nämlich nur durch Erspressung

lg

15

Na wenn es freiwillig nciht funktioniert, wie denn dann?

14

Hier ist es keine Pflicht, zumidnest keine gesetzliche.
Ich finde es aber schon sehr "bezeichnend" wenn jemand die U´s mit voller absicht nicht mitmacht.
Die U Untersuchungen sind ja nicht aus "Just for Fun" ins Leben gerufen worden und ich finde es sollte Pflicht werden, in jedem Bundesland

17

Naja, ich finde die Kontrolle sehr bezeichnend und mir persönlich gehts nur um die U2 aktuell

lg

19

Hast du dich mal mit den U Untersuchungen auseinander gesetzt?
Was hat das bitte mit Kontrolle zu tun?
Es geht hier um die Gesundheit deines Kindes und nciht um Kontrolle.

weiteren Kommentar laden
16

Das sind individuelle Regelungen der einzelnen Bundesländer

Für Schleswig-Holstein kannst Du es hier nachlesen

http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/KinderJugendFamilie/KinderschutzSH_NEU/Kindergesundheit/Kindergesundheit_node.html

Es gibt hier eine Landesverordnung.

Ähnlich wird es in Hessen gemacht:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article1203431/Kinder_Untersuchung_ab_Januar_Pflicht.html


Ich habe das bei unserem Kinderarzt nachgefragt, weil die Assistentin bei uns 'männlich' angekreuzt hatte. Da hatte ich Panik, dass ich irgendwie Ärger bekomme, weil jemand denkt, ich bin mit einem anderen Kind zur U5 erschienen. In Baden-Württemberg erfolgt aber keine Meldung ans JA.

18

Ja, aber im gesetz selber steht dazu nichts. Ich finde das etwas komisch. Bei uns muss man erst zur U5. Also mal wieder ein Beweis für ein völlig sinnfreies löchriges System

lg

21

Nein, es ist nicht komisch.

Basis für das deutsche Rechtssystem ist das Grundgesetz. Dann gibt es viele, viele Gesetze, die bundesweit gelten. So z. B. das Sozialgesetzbuch V - das erstmal den RechtsANSPRUCH auf die U-Untersuchungen gewährleistet.

Nun gab es in den vergangenen Jahren ja einige Fälle von Kindesvernachlässigungen, Misshandlungen usw. Oft stehen da die Jugendämter am Pranger, weil die hätten handeln müssen. Damit das Jugendamt vorzeitig einschreiten kann und eine Vernachlässigung evtl. offensichtlich wird, haben sich eben einige Bundesländer entschieden, die U-Untersuchungen zur Pflicht zu machen. Dies geht dann aber nicht per Gesetz (dieses müsste dann bundesweit geändert werden), sondern nur per Rechtsverordnung.

Die Rechtsverordnung ist trotzdem geltendes Recht und dementsprechend einzuhalten.

Dass es bei Euch erst ab der U5 verpflichtend ist, ist natürlich komisch. Aber wahrscheinlich wollte man gerade in den ersten Lebensmonaten des Kindes nicht zuviel Druck auf junge/frischgebackene Eltern ausüben. Ab 6 Monate hat sich das Familienleben ja doch weitestgehend eingespielt und es sollte möglich sein, die U-Untersuchungen im vorgegebenen Rahmen wahrzunehmen. ;-)

Wo genau liegt jetzt aber Dein Problem?? Willst Du die U-Untersuchungen nicht wahrnehmen?

weitere Kommentare laden
23

Hallo

in Niedersachsen bekommt man zu jeder U ( ab der U5) eine Postkarte, die man vom Arzt unterschreiben lassen und zurück schicken muss. So kann man es eigentlich nicht vergessen.

Ich habe gestern erst wieder Post bekommen.

LG