Elterngeld - Änderung von 12 auf 24 Monate

... ist das möglich? Gibt es eine Frist?
Ich überlege gerade, wie wir das nächstes Jahr nicht nur finanziell sondern auch zeitlich am besten regeln könnten...
Dabei kam die Frage auf, ob ich nicht von 12Monaten Bezugszeitraum auf 24 Monate wechseln kann un in den letzten Monaten der 24 Monate wieder teilzeit arbeiten kann... Hat da jemand Erfahrung?

Bei einer möglichen 2.Schwangerschaft würden dann doch zur Berechnung des "zweiten" Elterngeldes nur die Monate herangezogen, in denen ich gearbeitet habe OHNE "erstes" Elterngeld zu beziehen (also Zeit zwischen Elterngeld 1 Ende bis Elterngeld 2, "zur Not" werden dann doch die Monate VOR Elterngeld 1 zur Ermittlung des 12Monatsmitteleinkommens dazugenommen, ODER?

HILFE!!! #schein#schwitz

Danke

Sallycat

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Ich glaub nicht das dies geht#gruebel
Schließlich hättest du dann die ersten 12 Monate nur das halbe Geld bekommen um noch 12 weitere Monate anspruch zu haben.
Wenn du bis jetzt volles Geld monatlich hast, ist dein Budget ja schon quasi leer.

Verstehst wie ich meine?#hicks

lg

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Zur zweiten Frage: es wird das Einkommen der letzten zwölf Monate heran gezogen. D.h. wenn du da nicht gearbeitet hast, dann werden nicht die Monate vor Elternzeit I genommen, sondern du kriegst den Mindestsatz... von, ich glaub, 300 Euro. Wäre schön, wenn immer wieder das Gehalt von vor der 1. SS genommen werden würde... dann würde ich jetzt noch 5 Kinder hintereinander kriegen ;-)
Wenn das doch so ist bitte ich dringend um Aufklärung! :-)
LG Antje

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ich glaube, dass ich mich falsch ausgedrückt habe... Vielleicht wird es deutlicher mit konkreten Zahlen?!
ALSO... Ich bekomme seit Feb2010 Elterngeld. Wenn ich das nun noch verlängern könnte (bzw ändern kann), dann bekäme ich z.B. bis April 2011 Elterngeld. (und arbeite in der Zeit von Feb bis April schon Teilzeit). Dann wäre ich vielleicht wieder schwanger, sagen wir mal ET Oktober 2011.
Daraus ergibt sich, dass ich ja nur 6 Monate gearbeitet hätte (April-Okt) bis ich wieder Elterngeld bekäme. Sie brauchen aber 12 Monate Durchschnittseinkommen zur Berechnung. Also die 6 Monate Teilzeit (April-Oktober 2011) plus 6 Monate von vor dem ersten Elterngeld, also August 2009 bis Feb 2010. So habe ich das Heftchen verstanden...

Viele Grüße
Sallycat

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#kratz
Du scheinst Recht zu haben... hab mal nach gelesen... aber super schlau wurd ich daraus jetzt auch nicht. Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an, damit du dir sicher sein kannst!

Wenn ich jetzt n Kind planen würde (um Himmels Willen ;-)) dann würde ich mich jetzt auch sofort schlau machen. DANKE!

#liebdrueck

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Halli Hallo

Du kannst im Nachhinein es Ändern lassen haben wir auch gemacht, haben 4 Monate volles bezogen und ab dem 5. Monat das halbe.

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Danke! #blume