Bezugszeitraum von Elterngeld nachträglich ändern?

Hallo,

ich hoffe das ich das jetzt richtig zusammen bekomme und formuliere. Ich habe in meinem Antrag die Auszahlung des halben Betrag vom Elterngeld beatragt (oh klingt das doof#schwitz). Jetzt ergab sich ein sehr witziger Betrag (ich konnte vorher nicht nachrechnen, weil kompliziert) und ich würde den Zauber gern umändern und nur die 11 Monate Elterngeld in voller Höhe beantragen.

Hat das vielleicht jemand von euch gemacht? Ich wüste gern wie ich es anstelle. Konnte da heute niemanden erreichen (Sprechzeiten Di und Do) und wüste es aber gern.

Würde mich freuen, wenn einer von euch ne ANtwort auf meine Frage hätte. Vielen Dank

Tine

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Hallo Tine

Ich kann dir nicht wirklich helfen, aber ich glaube nicht, dass es möglich ist.
Ich muss sagen ich hätte es besser für mich gefunden wenn ich es auf 2 Jahre aufgeteilt hätte, da man das Geld doch gerne ausgibt.

Vielleicht bekommst du ja noch informative Antworten.

LG

Fibo

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Naja, ich glaube das gern, aber mit der doch ehr lachhaften Summe geht es leider gar nicht. Da kann ich noch genau einmal im Monat das Auto Tanken und wir leben ländlich, ich brauche es fast täglich.

Ich warte mal ab, wenn mir niemand hier ne Antwort geben kann, dann ruf ich morgen auf dem Amt an. Ich hoffe doch, sonst weiß ich gar nicht wie es gehen soll.

Danke dir LG

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Drücke dir die Daumen.
Aber dir steht doch auch ein Mindestsatz von 300 Euro zu , oder?
Hast du diesen halbiert?
Weniger kann es ja nicht sein, oder?

LG

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Hallo Tine,
ja das geht. Ich hatte die gleiche Frage schonmal ausführlicher hier im Forum beantwortet, musst mal suchen. Kurze Version: Seit 1/2009 kann man die Elterngeldzeit nachträglich auch formlos ändern. Einfach Briefchen an die Elterngeldstelle mit den neuen Zeiten und dann wird das geändert. Haben wir schon gemacht, war kein Problem, man braucht auch keine speziellen Gründe (wie früher mal).

Hoffe das hilft Dir weiter,
LG Chris von sparbaby.de

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Einfach anrufen. Bei mir ging es ganz unproblematisch per Telefon. Habe das Elterngeld nachträglich halbieren lassen ( Leistungszeit verlängert )