Hartz 4 Bekleidungsgeld ab 7. Monat? Ja oder nein?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mich einmal aufklären !?

Laufend erzählen mir Mädels das sie für ihre Babys ab dem 7. Monat noch einmal Bekleidungsgeld beantragen konnten und bekommmen haben.

Nun habe ich mich versucht zu informieren und lese zum größtem Teil, NEIN das gibt es nicht mehr !?!

#kratz#kratz#kratz Was stimmt den nun ?

Falls mir jemand weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar!

Und bitte keine sinnlosen Antworten in Bezug auf Hartz 4, denkt daran man rutscht da schneller rein als gedacht.
Ich habe es leider erfahren müssen !!!

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Hallo,

also ich habe 3 Anträge beim Sozi gestellt: einmal Umstandskleidung für mich, 1x Ausstattung (Möbel etc) fürs Baby und einmal Kleidung fürs baby.

Ich denke es kommt darauf an, ob du schon mal Geld vom Amt für ein Kind bekommen hast und wie lange das her ist.
Wenn die zwei Geburten 1 Jahr oder so auseinander liegen, dann ist ja wohl anzunehmen, dass noch Kleidung vom Kind vorhanden ist.

Wenn du magst, kann ich dir gerne die Anträge zukommen lassen. Du müsstest dann vom Amt einen rechtskräftigen Bescheid bekommen - entweder mit Absage oder mit einer Zusage.

LG
Sandra

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Hallo!

Also grundsätzlich denke ich nicht.
Du kansnt aber natürlich mal versuchen Anträge zu stellen, auch ans Sozialamt, Caritas, Diakonie,...
Evtl. bekommste da was, aber bei Harz 4 gibt es, soweit ich informiert bin, nur die Erstausstattung...

liebe Grüße
lisasimpson

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Ja, du kannst als ALGII-Empfänger Geld für Babyerstausstattung und Umstandskleidung beantragen.

Manche Arbeitsämter haben dazu auch Vordrucke. Sicher geht es aber auch so, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen mit deiner "Kundennummer".

Falls es dir hilft, der Wortlaut ist in etwa:

Antrag auf eine einmalige Beihilfe zur Babyerstausstattung und Umstandskleidung nach § 23, Abs. 3 SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ... erwarten wir unser ... Kind.

Von den laufenden Leistungen des ALG II ist es uns nicht möglich die Erstausstattung zu finanzieren. Deshalb beantragen wir eine einmalige Beihilfe zur Babyerstausstattung und Umstandskleidung nach § 23, 3 SGB II.

MfG


Keine Ahnung warum auch gerade das Geld für Umstandskleidung so spät gewährt wir - ist ja eigentlich ein Witz. Aber man braucht ja immerhin noch Still-BHs etc.

LG
giri + Stefanie

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will dir ja keine falschen hoffnungen machen, aber ich habe mich vor nen monat im internet belesen, man kann nochmal bei der arge einen antrag stellen für bekleidung.
das ist 2 mal aufgegliedert einmal von 0-6 monate und von 7 -12 monate.die seite hab ich aber auf einen anderen rechner,schreib mir mal über vk und ich schau bei gelegenheit dann nochmal nach.ein versuch ist es wert.

peg