Kind vom WIckeltisch gefallen...Schuldfrage der Versicherung

Hallo

Meiner Freundin ist, dummerweise, ihre 8 monate alte Tochter vom WIckeltisch gefallen. Sie ist gleich ins Krankenhaus gefahren. Zum Glück nichts passiert.
Jedoch muss das Krankenhaus ja eine Meldung über den UNfallhergang an die Verischerung machen.
Sie hat wohl im Krankenhaus, im Schock, erzählt, dass sie neben dem WIckeltisch was aufheben wollte und es so paasiert ist.
Nun unterstellt ihr die Versicherung, dass sie schuld ist und die Versicherung deshalb einen Schadensersatzanspruche der Mutter gegenüber haben.

So nun meine Frage: Es war ja ein Unfall und keine AUfsichtspflichtverletzung, da sie ja daneben stand. Gut sie hätte ihre TOchter mit einer HAnd beim Bücken festhalten können, aber hat sich eben in dem Moment nicht.
Doch wie kann sie nun ihre AUssage "berichtigen" so dass der Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung rewidiert wird.

Ich hoffe es kann mir Jemand helfen.

LG nAtze

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Welche Versicherung denn?
Die Krankenversicherung?

Und was ist das denn für ein Krankenhaus? Ich denke, es passiert doch sehr häufig dass ein Kind vom Wickeltisch fällt?
Und was heißt da Verletzung der Aufsichtspflicht? Ja, wenn ich direkt daneben stehe dann kann das Kind ja nicht runter fallen, oder?

Für mich hört sich das alles sehr komisch an... welchen Schadensersatzanspruch denn? #kratz Will die Krankenversicherung jetzt nicht zahlen?

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Hallo

Ja die Krankenkasse der KLeinen macht praktisch jetzt nen Schadensersatz anspruch der mUtter gegenüber geltend bzw will das machen. Ich denke mal es handelt sich um die Behandlungskosten.

Danke für deine Antwort

LG nAtze

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Hallo!

Ich habe jahrelang beim Kinderarzt gearbeitet und beinahe tgl. soclhe Fälle gehabt. Passiert leider immer wieder und immer den Müttern, die sonst echt aufpassen.
Also, was muss das Krankenhaus für eine Meldung machen? Bei uns werden die Kinder eingehend untersucht und die eltern befragt (es ist wichtig zu wissen, aus welcher Höhe und wir das Kind aufgekommen ist: z.B. mit dem Kopf zuerst, auf dem po etc.). Es wird dieses aber nur in unserer Kartei vermerkt und nix an die Versicherung weitergegeben, geht die ja nix an.
Wenn aber ein Schulunfall oder Arbeitsunfall passiert, dann muss darüber ne Meldung gemacht werden. So wie du den Unfallhergang geschildert hast passiert es doch immer, wenn die Kleinen vom Wickeltosch fallen. Kurz die Windel entsorgt und schwups sind die Kleinen runtergefallen.
Ich habe noc nie gehört, dass die Kasse sich wg. Kosten an die Eltern wendet.

Ich weiß aber auch, dass viele Ärzte in der Klinik den Eltern einen Vorwurf machen bzw. es so rüberkommen lassen, als hätten sie besser aufpassenmüssen und und und.

Viele leibe Grüße
Kerstin mit Rieke 16 Wochen alt

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Hallo

Na die Antwort ist super. Damit kann man was anfangen. Jedoch hat wohl meine Freundin was im KH unterschieben über ihre "Aussage-> Unfallhergang" denn das Schreiben,w elches sie nun bekommen hat klingt danach, dass das KH Meldung an die KK gemacht.

Diese Mutter lässt ihr kInd auch nie aus den AUgen.

LG und Danke nAtze