Elternzeit zurücknehmen?

Hat hier jemand zum Beispiel 3 Jahre Elternzeit eingereicht und dann das ganze doch verkürzt und nach einem oder 2 Jahren wieder angefangen?

Bzw. wo kann man sich da informieren?

Bei mir ist es so, das ich 3 Jahre genommen habe, auch weil ich nicht aufgeklärt worden bin, das es besser ist, wenn man es Jahr für Jahr macht. Jetzt hatte ich ja die Überlegung, ob ich nicht doch nächstes Jahr halbtags wieder anfange, käme natürlich auch auf das Gehalt und die Zeiteinteilung an, aber ich wollt mich mal informieren. Jetzt hab ich heute morgen mit meinem Chef gesprochen, der aber nicht derjenige ist, der bestimmt, wer eingestellt wird. Und er hatte vor kurzem mit der Personalstelle gesprochen und die meinte, das ich 3 Jahre eingereicht hätte und man das nicht wieder zurücknehmen könnte.

Hängt das vielleicht auch vom Betrieb ab?

Hat da jemand Erfahrungen?


Lg Christine mit Max

1

Hallo,

vielleicht hilft dir diese Seite weiter, da kann man auch anrufen.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer

Liebe Grüße
Anna

2

ich hab noch die alte Elternzeit, sind die dann auch zuständig?

3

Das stimmt wenn man 3 Jahre eingereicht hat muß man die auch nehmen. Ist ja auch blöd für den Betrieb der meißtens jemanden dann befristet für Elternzeit einstellt. Den Satz " weil ich nicht aufgeklärt worden bin " finde ich sehr merkwürdig. Ist das nicht selbstverständlich das man sich informiert.#kratz
Es hängt natürlich auch vom Betrieb ab, wenn die jemanden dringend Suchen kann es auch sein du kannst früher anfangen.

cateline

4

huhu,

also weiß das auch nicht,aber ich hatte ne arbeitskollegin die hatte 2 jahre beantragt und hat nach nem 3/4 Jahr wieder angefangen. ging aber nur weil grad ne stelle im unternehmen frei war.habe auch 3 jahre beantragt,chef meinte ich könnte früher wieder kommen wenn ne stelle frei ist.kommt sicher auf die firma an.wenn extra ne schwangerschaftsvertretung eingestellt wurde für die elternzeit,kann ich mir vorstellen das es nicht so einfach ist.

lg ela

5

Du kannst natürlich nett anfragen, ob es nicht doch möglich wäre, dass du früher zurück kommst, aber dein Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen. Er muss das ja frühzeitig für die Personalplanung wissen, wie lange du weg bist.

Ansonsten muss ich leider einer Vorschreiberin zustimmen - wenn man Elternzeit beantragt, dann muss man sich doch vorher informieren, wie da die Regeln sind. Ich meine - bevor ich so einen Antrag abgebe, will ich doch wissen, wie da meine Rechte und Pflichten sind und was eventuelle Konsequenzen wären. #kratz

Naja, trotzdem viel Glück, vielleicht kannst du sie ja doch noch überreden, dich vorher wieder einzustellen.

LG
Nady

6

Hallo Christine!

Das hängt tatsächlich ein wenig vom Betrieb ab, wenn man drei Jahre beantragt hat, muss der Chef einen aber definitiv nicht vorher wieder beschäftigen. Ist umgekehrt leichter, erstmal nur ein Jahr zu beantragen und dann die Elternzeit ggf zu verlängern.

Ich konnte stundenweise früher wieder zurück kommen, hatte ein Jahr beantragt, dann fiel mir aber schon nach 6 Monaten ein wenig "die Decke auf den Kopf" #schein und ich hatte #klee, dass es etwas für mich zu tun gab #cool. Leider war mein Vertrag befristet bis Februar 2008 und mein Chef konnte mir zunächst nicht garantieren, dass es danach für mich in meiner alten Position weiter geht :-(. Nach langem Hin- und Her habe ich dann Ende Juli gekündigt und jetzt einen neuen Job angenommen #freu. So hat sich das mit der Elternzeit von selbst erledigt- letztlich hätte ich meinen "alten" Job doch wieder aufnehmen können- zu spät :-[ #augen :-p #schein!

Ich drücke Dir die #pro #pro, dass Du auch früher wieder anfangen kannst!

Lieben Gruß #sonne,

Kathrin & #baby Lina Emilia (9 Monate alt)