Ich bin so blöd! Elternzeit falsch eingereicht

Hallo,

ärgere mich gerade sehr über mich selber. Ich habe bei meinen beiden Kindern die Elternzeit falsch eingereicht, bei meiner Großen ist es nun nich so schlimm, da ich während der Elternzeit wieder Mutter geworden bin. Aber jetzt bei Janne habe ich die 3 Jahre ab Geburt gerechnet, richtig ist ja aber, die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist zu nehmen und dann wären es ja 2 Monate mehr. Grrrrrrrrrrrrr. Bin so blöd. Ich denke nicht, dass ich nach der Elternzeit wieder in meiner alten Firma anfangen werde, aber trotzdem ärgert es mich.

Grüsse

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Hallo,

ich glaube nicht, dass Du etwas falsch gemacht hast, da die Zeit des Mutterschaftsgeldbezuges (also die Schutzfrist nach der Entbindung) immer als Bezugszeitraum für Elterngeld gilt; der Anspruch aufs Elterngeld ruht lediglich, weil Du ja Mutterschaftsgeld beziehst...!
Brauchst Dich also nicht mehr über Dich ärgern.

Gruß Evi

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Hallo,

es geht mir ja nicht um das Elterngeld, sondern darum, dass ich noch 2 Monate länger in Elternzeit sein könnte. Wenn ich dann wieder anfangen wollte, wäre das genau am 3. Geburtstag meiner Tochter.

LG

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Hallo,
ich glaube Du brauchst Dich nicht ärgern. Ich bin der Meinung, dass es richtig ist, so wie Du es gemacht hast. Ich habe es genauso gemacht.

Das ist doch immer das Dilemma, dass man ganau am Geburtstag wieder arbeiten gehen muß.


Liebe Grüße Anuschka

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Hallo,

habe nun von einem Kollegen meines Mannes erfahren, dass es eben nicht so ist. Man rechnet angeblich Mutterschutzfrist + 3 Jahre, also müsste man erst 2 Monate nach dem 3. Geburtstag wieder los.

Wie auch immer, nun ist es sowieso zu spät, ist ja alles eingereicht.

Grüsse, Swantje

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Hallo!
Das ist nicht falsch. Selbst wenn du erst ab dem 3:Lebensmonat das Geld bekommen würdest würden sie dir die 2 Monate nicht hinten anhängen. Ich hab gefrag. Denn eigentlich zahlen die nur ca.10 Monate.

LG schnuppe

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hallo,

es geht mir nicht um das Elterngeld, sondern um die Elternzeit! Da habe ich 2 Monate verschenkt!

Grüsse, Swantje

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Schau mal hier...

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Voraussetzungen

Dauer der Elternzeit
- § 16 BEEG -
Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.

Die Elternteile können den Beginn ihrer Elternzeit jeweils frei wählen. Die Mutterschutzfrist wird aber grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit der Mutter angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

LG Verena

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Hallo,

du hast nichts falsch gemacht. Bevor ich Elternzeit eingereicht habe, habe ich mich informiert. Die Elternzeit gilt ab der Geburt. Die 8 Wochen Mutterschutz werden der Elternzeit angerechnet. Ich dachte auch, dass es erst 8 Wochen nach der Geburt los geht, ist aber leider nicht so.... Musst mal bei google das Stichwort "Elternzeitanspruch" eingeben, da wird eine Seite angegeben (ich glaube sie heißt Familienwegweiser), da kannst du dich schlau machen!

Liebe Grüße, Kathrin und Paul

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Hallo Ihr alle,

vielen Dank für die Antworten! Dann bin ichja doch nicht ganz so blöd, wie schön. #freu #huepf

Grüsse, Swantje