Unterhalt

Hallo ihr lieben.
Ich hab mal eine rein rechtliche Frage..

Mein Partner hat ein Sohn aus früherer Beziehung (unverheiratet) und zahlt normalen Unterhalt.
Wir werden im September heiraten.
Ändert sich der eigenbehalt weil wir hier auch noch eine gemeinsame Tochter haben? Ich habe auch noch ein Sohn aus früherer Beziehung

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Der Unterhalt kann jedes Mal angepasst werden, wenn ein neues Kind kommt. Das hättet er also schon längst tun können.

Grüße, junalia

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Es kommt darauf an wieviel dein Mann verdient. Ist er ein Mangelfall, also Geringverdiener, kann der Unterhalt durch Kind 2 gesenkt werden. Verdient er ausreichend, ändert sich gar nichts.

Was anderes ist das Thema Hochzeit. Dadurch kann sein Selbsterhalt gesenkt werden, wenn er bislang nicht den vollen Unterhalt an Kind 1 zahlt. Das heißt, er müsste evtl mehr bezahlen.

Ist er auch dir zum Unterhalt verpflichtet, kann es wiederum sein, dass er vorübergehend weniger bezahlen muss. Was sich dann wieder ändern kann, wenn euer Kind 3 Jahre alt ist.

Du siehst, es ist gar nicht so einfach. Daher würde ich denn Unterhalt von offizieller Seite neu berechnen lassen.

Dein Sohn interessiert in dem Zusammenhang überhaupt nicht. Für den ist ja sein Vater zuständig. Genauso wenig ist es von Interesse, ob dein Mann mit der Kindesmutter geheiratet war. Unehelich geborene Kinder sind ehelich geborenen Kindern gleichzustellen.

LG

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Ich nehme mal an, er zahlt mehr als das Minimum und ihm bleibt auch mehr als Selbstbehalt.
Dann wird er nach der Hochzeit ja wahrscheinlich ob eine bessere Steuerklasse kommen, also bleibt ihm mehr vom bereinigten Einkommen. Dann wird er wohl mehr zahlen.
Der Unterhalt nach DD Tabelle sieht immer zwei unterhaltsberechtigte vor. Wenn du noch zuhause bist bis das Kind drei ist, hätte er drei unterhaltsberechtigte und würde eine Stufe runterrutschen. Wenn er nur eine unterhaltsberechtigte Person hat - nur das Kind aus erster Ehe - eine Stufe hoch. So sieht es pauschal aus. Im Einzelfall immer individuell zu entscheiden...

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Die günstigere Steuerklasse(3) wenn sie die wählen würden, würde nicht zur Erhöhung führen.
Es würde nach Stkl 4 gerechnet werden.

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Hallo, ich hab grad zufällig nochmal nachgelesen:
Bei Ehegatten Unterhalt nimmt man immer Steuerklasse 4, beim kindesunterhalt zählt die wahre Steuerklasse und bei drei wirst du dann entsprechend höher eingestuft, wenn du mehr netto hast.
Grüße Ruthi

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Wie Du ja bereits gelesen hast, hängt die Berechnungsgrundlage von mehreren Faktoren ab. Mit jedem (eigenen) Kind steigt der Selbstbehalt, Dein Sohn spielt hierbei keine Rolle. Auch Du bleibst außen vor, Kindesunterhalt ist in der Berechnung immer vorzuziehen. Deine Einnahmen im Gegenzug würden allerdings auch nicht mit einfließen.

Als reelles Beispiel hier grob die Situation mit meinem Exmann (Patchwork extrem 🤭):

Wir haben 3 gemeinsame Kinder, die leben bei mir. Außerdem hat er neu geheiratet und daher 2 Stiefkinder. Zusätzlich hat er weitere 3 gemeinsame mit seiner jetzigen Frau.
Wir haben hier die 3 Kinder (deren Papa ja mein Ex ist) und 1 gemeinsames Kind mit meinem "neuen" Ehemann.

Für die Berechnungsgrundlage zählt folgendes:
Seine leiblichen bei mir lebenden Kinder sind barunterhaltsberechtigt und ihnen steht lt. DD Tabelle Summe X zu.
Von seinem Gehalt steht ihm ein Selbstbehalt zu. Seine Frau und die beiden Stiefkinder werden NICHT berücksichtigt. Weder in Bezug auf Selbstbehalt noch auf zusätzliche Einnahmen von der Frau...
Da mein Exmann mit seinem Einkommen die Vorgaben für den Unterhalt an seine Kinder nicht bedienen kann, entsteht eine Mangelberechnung und das was unabhängig seines Selbstbehaltes noch übrig bleibt, wird auf die unterhaltsberechtigten Kinder aufgeteilt.
Da wir keinerlei Ambitionen haben auf Prinzipien rumzureiten, haben wir uns ohnehin auf Summe X geeinigt, ich bestehe nicht auf das volle Programm, solange wir das finanziell gut stämmen können.
Kein Ältester ist zudem bereits fertig mit der Ausbildung und raus aus der Unterhaltszahlung.

LG

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Puh ok.
Sind ganz schön viel Informationen.
Dann werden wir nach unserer Hochzeit einfach mal dem jugendamt Bescheid sagen und den unterhalt klären lassen.
Leider möchte die Mutter sich nicht auf eine Summe x einlassen. Sie will den vollen und Wenn's nach ihr gehen würde sogar noch mehr...
Momentan zahlt er den Mindest Unterhalt weil es finanziell nicht anders zu machen wäre.