Auskunftspflicht eines Unterhaltsempfängers bei Minderjährigen

Guten Tag,

Mein Mann ist Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind aus 1. Ehe.
Zahlt bis jetzt immer Unterhalt ohne Rückstände.

Vor kurzem schrieb seine Ex-Frau ihn an und forderte seine aktuelle Gehaltsnachweise (da er seit paar Monaten wieder Berufstätig ist, hat bis dahin eine Umschulung gemacht und Arbeitslosengeld bezogen) zur Kindesunterhalt Neuberechnung.

Diese hat er fristgerecht zukommen lassen mit der Bitte nach § > 1605 BGB Ihre Einkommenseinkünfte ihm zukommen zu lassen. (Ehefrau hat ein Gewerbe und verdient vermutlich das 3 fache Einkommen)

Nach 2 wöchigen Frist die er gesetzt hat kam nichts, erst nach 3 Wochen erhielt er ein Brief von Beistandschaft.

Mit folgenden Sätzen:
-sie sieht jedoch von einer Einkommensprüfung und evtl. Neufeststellung des Unterhalts derzeit ab

-er müsse fürs letzte Jahr über 300€ nachzahlen da er 24€ lt. Gericht zu wenig gezahlt hat

-soll ab sofort 24€ mehr Unterhalt zahlen

- in bezug auf sein schreiben: dass das Einkommen des Elternteils, mit dem das Kind in Haushemeinschaft lebt, irrelevant ist für die Festlegung des Unterhaltes nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten.
Das Einkommen des betreuenden Elternteils ist nur zu prüfen, wenn dies das 3fache des Einkommens des Unterhaltsberechtigten überschreitet

Jetzt stellt sich die Frage, wie fordert man trotzdem die Auskunft des Einkommens der Ex Frau? Auch wenn sie von Neuberechnung momentan absieht (man versteht auch warum)
Den laut Gesetzt besteht die Auskunftspflicht beider Elternteile.

Warum hat der Beistand ihre Einkünfte nicht kontrolliert oder eingefordert?

Kann man Beistandschaft auffordern die finanzielle Lage der Ex-Frau zu prüfen bevor man die Nachzahlung leistet und die Erhöhung des Unterhaltes?

Muss er überhaupt nachzahlen? Wenn man Arbeitslosengeld bezogen hat?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank schonmal

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Hallo, ich würde an eurer Stelle beim Jugendamt nachfragen. Oder einen Anwalt hinzuziehen. Das geht sehr ins Juristische rein, ich weiß nicht, ob euch da im Forum wer eine richtige Antwort geben kann.
Alles Gute

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Ihr Einkommen geht ihn absolut nichts an!

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Warum soll sie ihm ihre Nachweise schicken?

Darauf hat er keinen Anspruch. Erst ab 18 ist auch sie barunterhltspflichtig.

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Das stimmt so nicht.

Nach dem Wortlaut des § > 1605 BGB wird "einander" Auskunft geschuldet. Damit sind stets Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger gleichzeitig in der Pflicht > ordnungsgemäß Auskunft zu erteilen. Wird dagegen verstoßen, hat dies rechtlich negative Konsequenzen.

Vor allem wenn ihr Einkommen 3faches (was hier wahrscheinlich der Fall ist) übersteigt, dann muss laut Gericht der Unterhaltsschuldner gar kein Unterhalt zahlen.

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Sie muss ihm aber keine Auskunft geben, darauf hat er kein Recht! Schon gar nicht bei minderjährigen

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Beim Alg I beträgt der Selbstbehalt wesentlich weniger. Er liegt bei 880 Euro.

Und ja, wenn er zu wenig gezahlt hat, muss er nachzahlen.

Für den Unterhalt ist sein Gehalt maßgeblich, nicht ihrs.
Dein Mann hat keinen Anspruch darauf, zu wissen was sie verdient. Er ist barunterhltspflichtig.

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Die Beistandschaft wird das richtig berechnet haben.
Ja. Er muss nachzahlen und auch die 24 Euro Erhöhung zahlen.

Ihre finanzielle Lage ist irrelevant, das Geld steht dem Kind zu.

Selbst wenn sie einen neuen Partner hat, der viel Geld hat, muss dein Mann weiter voll zahlen.

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Hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, ein wesentlich höheres Einkommen als der andere Elternteil, so muss sich der betreuende Elternteil in bestimmten Fällen am Unterhalt beteiligen. In einem solchen Fall schuldet der andere Elternteil möglicherweise sogar gar keinen Kindesunterhalt mehr.

Vorausgesetzt wird aber immer, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner normalen Erwerbspflicht nachkommt, d.h. vollschichtig erwerbstätig ist. (Ist ja der Fall, Vollzeit tätig)

Das anrechenbare Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils ist mindestens dreimal so hoch wie das anrechenbare Einkommen des an sich allein barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dann kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der betreuende Elternteil den Kindesunterhalt selbst allein tragen muss (BGH FamRB 2013,382).

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DAs ist mir bekannt. Aber sie muss ihm keine Auskunft erteilen. Das wird das Jugendamt dann ermitteln wenn es so sein sollte. Er muss dem Jugendamt gegenüber Auskunft erteilen, sie wenn das Jugendamt das einfordert auch. Er hat kein Recht, ihr Einkommen einzusehen.

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Hallo,

Soweit ich weiß reicht es wenn sie das doppelte verdient.
Hat er über einen Anwalt die Auskunft eingefordert? Solche Dinge klärt man ausschließlich über Anwälte um Rechtssicherheit zu haben.

Ich habe ein ähnliches Problem und kann die Ex tatsächlich verstehen. Mein Einkommen ist auch deutlich höher als das meines Ex. Ich ärgere mich tierisch darüber das er nichts machen brauch und ich mich um alles kümmern muss, eben auch finanziell.
Aber gut ist halt so, kann ich besser mit leben als mit Streit und Stress.

Viel Glück euch
Gruß Anorie

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Noch nicht, hat jetzt erstmal an Beistand nochmal ein Brief verfasst, sollte dieser nichts bringen wird er die Sache dem Anwalt übergeben.
Laut Anwalt reicht manchmal auch schon wenn der Unterhaltsempfänger 500€ mehr verdient das ist aber alles sehr individuell und wird vom Gericht entschieden.

Aber bei 3fach höherem Einkommen ist es recht sicher. Gab zu dem Thema schon einige Urteile.

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Die Beistandschaft ist nicht für deinen Mann. Er wird si h einen Anwalt nehmen müssen.

Hat sie noch weitere Kinder?

500 Euro reichen sicher nicht. Sie könnte auch gar nicht arbeiten. Warum streubt dein Mann sich so?

Es ist sein Kind!

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Ehrlich gesagt würde ich bei dieser Sache das Jugendamt außen vor lassen, denn die kümmern sich nie um Anliegen der Unterhaltspflichtigen!

Geht zu einem Anwalt, fordert über ihn die Einkommensnachweise ein, lasst ihn auch die Rechnung des Jugendamts prüfen.