Verheiratet abee schwanger von anderem Mann.. ?? Papierkram

Hallo ihr lieben,

ich habe 2019 geheiratet und mich kurz darauf wieder getrennt. Die Scheidung wird im Ausland immer noch bearbeitet.. in der Zwischenzeit habe ich meinen jetzigen Freund kennengelernt und erwarte in einigen Tagen unser erstes Kind. Rechtlich kriegt das Kind den Namen meines noch Ehemannes oder ? Ich habe Emailverkehr mit dem Standesamt gehabt jedoch verstehe ich nur Bahnhof.. kennt sich jemand damit aus oder hatte das selbst mal erlebt. Danke euch

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Hallo,

als ehemalige Standesbeamtin versuche ich das ganze mal verständlich zu erklären.
Der Familienname ist da nämlich leider noch eines der geringsten Probleme.

Rechtlich gesehen ist dein (Noch)Ehemann Vater des Kindes.
Mit allen Rechten und Pflichten (Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltspflicht,...).

Da die Scheidung bereits läuft, könnt ihr eine sogenannte "qualifizierte Vaterschaftsanerkennung" machen.

D.h. ihr Drei geht zum Jugendamt, Standesamt oder Notar und erklärt folgendes:
-Dein Noch-Mann: ich bin nicht der Vater
-Dein Freund: Ich bin der Vater
-Du: das stimmt so

(Ihr müsst da nicht gleichzeitig hin, dass kann man auch an verschiedenen Tagen machen.)

Problem:
Nach deutschem Abstammungs-Recht ist der Ehemann aber erst als Vater raus, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
In den meisten Staaten ist der Ehemann rechtlich gesehen der Vater.
Daher sollte man nach erfolgter Scheidung die Abstammungsfrage nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland (Land der Staatsangehörigkeit(en)) klären.
Sonst kann es passieren, dass in einem Land dein Ex als Vater gilt, im anderen Land dein Freund. Das ist immer ungünstig. (Sorgerecht, Erbrecht,...).
In manchen Staaten kann man diese Problematik umgehen, wenn man die qualifizierte Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt macht, aber leider nicht in allen. (Näheres erfragst Du am Besten beim Standesamt oder dem entsprechenden Konsulat).

Da ihr Euch im Ausland scheiden lasst, müsst ihr die Scheidung wahrscheinlich noch von einem deutschen Gericht anerkennen lassen (Ausnahme nur bei Scheidung in einem EU Staat, oder wenn ihr Euch in einem Staat scheiden lasst, von dem ihr beide die Staatsangehörigkeit habt.).

D.h. über die qualifizierte Vaterschaftsanerkennung wird es länger dauern, bis Dein Freund als Vater in die Urkunde kommt, da Du abwarten musst, bis Du geschieden bist.

In der Zwischenzeit erhält das Kind den Familiennamen, den die Eheleute in der Ehe führen.
Also in Deinem Fall den Namen Deines Noch-Mannes.

Für den Vornamen muss dein Noch-Ehemann im Übrigen mit unterschreiben!

Sollte Dein Ex sich quer stellen...
...kann man die Unterschrift für den Vornamen vom Amtsgericht ersetzen lassen.
...kann man die Vaterschaft gerichtlich anfechten.

Im eigenen Interesse (wenn dein Ex nicht unterhaltspflichtig sein möchte und er dem Kind mal später nichts vererben will) sollte er also besser an der Klärung mitwirken.

Wenn Ihr Euch einig seid, kann man auch gemeinsam (also Du und Dein Ex) eine Vaterschaftsanfechtung bei Gericht beantragen. Ggf. geht das schneller als qualifizierte Vaterschaftsanerkennung plus Scheidung plus Scheidungsanerkennung.

Ihr bekommt das schon hin. Ihr seid da kein Einzelfall. Es dauert halt, bis dein Freund als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist und für das Kind der Familiennamen neu bestimmt werden kann.

Meine beruflichen Erfahrungswerte:
bis alles geklärt ist, dauert es zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Ich drücke Dir die Daumen, das Dein Ex mitwirkt und Ihr alles so schnell wie möglich geklärt bekommt.

VG lachris

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Ich bedanke mich ganz herzlich für deine durchaus kompetente Antwort, und dass du dir die Zeit genommen hast. ☺️ Alles Gute auch für dich !

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Das ist übrigens ein echtes Problem, das die mittlerweile relativ zahlreichen Deutschen in der Schweiz haben. In der Schweiz ist in der gleichen Konstellation der biologische Vater der rechtliche Vater bzw. der, der sich als solcher ausgibt, solange es nicht bestritten wird. Nach dem Heimatrecht der Deutschen ist es dagegen der Ehemann. Das hat zur Folge, dass z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft nicht weiter gegeben wird, wenn der biologische Vater, nicht aber der rechtliche Deutscher ist.

Dazu kommt, dass Leute, die nach Schweizer Recht geschieden sind aus Sicht der Deutschen Behörden nicht zwingend auch geschieden sind, wenn das Urteil nicht von einem deutschen Gericht anerkannt worden ist. Was der Standardfall sein dürfte, wenn der betroffene Elternteil nicht deutscher ist. Geschiedene Schweizerinnen, die mit einem Deutschen ein Kind kriegen, dürften da recht häufig überrascht sein.

Aus meiner Sicht ist es sehr unglücklich, dass in diesem Fall nicht das Heimatrecht des nicht deutschen Elternteils zur Anwendung kommen kann, wenn die Familie im entsprechenden Land wohnt, d.h. in dem Fall die Angaben aus der Geburtsurkunde übernommen werden.

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das kind bekommt deinen nachnamen. dein neuer freund sollte eine vaterschaftsanerkennung machen, das könnt ihr beim jugendamt ausfüllen, einfach eine mail schreiben und nach einem termin fragen. sonst wird dein (ex-)mann automatisch als vater eingetragen.

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Danke für deine Antwort. Ich habe den Namen meines Exmannes angenommen, d.h. das Kind bekommt diesen Namen auch !? Die VA haben wir schon gemacht die soll aber erst wirksam werden sobald die Scheidung durch ist wurde mir mitgeteilt und ein entsprechender Zettel an die VA- Urkunde geheftet. Wie sieht es dann aus mit der Geburtsurkunde des Kindes und dem ganzen Elterngeld und Kindergeld Kram. Kann ich ja alles ohne die Geburtsurkunde des Kindes nicht beantragen..

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In der Geburtsurkunde des Kindes steht als Vater dein aktueller Ehemann. Das ändert sich erst nach Scheidung mit Rechtskraft.
Beantragen kannst du aber alles auch so.
Der leibliche Vater des Kindes kann auch vorher schon Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten.

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Das hat meine Schwägerin durch. Seit August geschieden und ihre Zwillinge (1 Jahr) sind ab Januar offiziell die Kinder vom neuen Partner.
Sie muss auch die ganze Scheidung bezahlen.
Sie muss auch alles zahlen... Find ich alles unfair

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Hallo wenn deine Heirat hier noch gültig ist, wird dein Noch-Ehemann als Vater eingetragen. Soweit ich weiß, muss dieser dann die Vaterschaft anfechten lassen. Lass dich beim Jugendamt beraten, wie ihr das am besten handeln könnt

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Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, gilt Dein (noch) Ehemann rechtlich als Vater und das Kind bekommt den (gemeinsamen) Ehenamen. Allerdings weiß ich nicht, wie es sich verhält, wenn evlt. ausländisches Namensrecht eine Rolle spielt. Da Du schreibst, dass die Scheidung im Ausland bearbeitet wird, gehe ich davon aus, dass Dein Ehemann nicht deutsch ist.

§ 1592 BGB
...Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.

...Eine Anerkennung der Vaterschaft wird nur wirksam, wenn kein anderer Mann rechtlich als Vater gilt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist, bereits in Scheidung lebt und das Kind vom neuen Partner abstammt. Näheres regelt hier § 1599 BGB.

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Vielen Dank !