Weiterhin Unterhaltspflichtig?

Guten Abend ihr lieben 🤗,
ich habe gerade eine kleine Diskussion mit meiner besten Freundin. Es geht um folgendes. Mein Partner hat schon eine Tochter. Diese lebt bei der Mutter. Die Kindesmutter war jetzt lange Jahre mit ihrem Partner zusammen und hat gestern geheiratet. Jetzt meinte meine beste gerade, dass mein Partner also leiblichen Vater des Kindes keinen Unterhalt mehr zahlen müsste. Ich meinte zu ihr, dass er seiner Tochter trotzdem zum Unterhalt verpflichtet ist auch wenn die Mutter geheiratet hat. Ich kann mir halt nicht erklären warum er nicht mehr zahlen müsste, da es ja immer noch seine Tochter ist!

Könnt ihr mir da weiter helfen?

Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße 🤗

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Selbstverständlich muss der Vater weiter den Unterhalt für sein Kind zahlen, auch wenn die Mutter wieder heiratet.

Der neue Partner ist dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig, sein Vermögen darf auch nicht angerechnet werden.

Deine Freundin liegt also falsch.

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Genau so kenne ich es auch. Es gibt noch mal ein Unterschied, wenn der neue Partner der Kindesmutter nach der Hochzeit das Kind adoptiert. Erst dann ist der leibliche Vater nicht mehr dem Kind zu Unterhalt verpflichtet.

Aber danke, dass du mich in meiner sich bestärkst ich dachte erst ich hätte was falsch verstanden, aber da ich mich lange und intensiv mit dem Thema Unterhalt beschäftigt habe war ich mir fast sicher 🙈.

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Guten Morgen. Wenn die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten würde, dann würde dieser nach der neuen Heirat wegfallen. Aber normal gezahlter Unterhalt vom Vater nicht. Lg

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Natürlich muss er weiterhin zahlen. Das entfällt nur dei Adoption.

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Würde man beim Jugendamt raus bekommen wie der Familien stand ist? Also ob ihr neuer Partner das Kind adoptiert hat? Die Kindesmutter hat das alleinige sorgerecht und somit müsste mein Partner ja auch nicht zustimmen so habe ich es zumindest aus Artikeln im Internet verstanden.

Also das nachfragen hier, schleißt den Termin beim Anwalt nicht aus. Allerdings ist dieser erst Ende August.

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Also Adoption ist nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters zulässig, da ist es unerheblich ob gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht. Ich würde beim JA
ganz nüchtern nachfragen ob sich durch die Heirat der KM jetzt irgendwas ändert...