Änderungsklage

hallo vielleicht kann uns jemand helfen,

Mein Mann hat einen 7 Jährigen Sohn aus vorheriger Beziehung. Hat einen alten Titel durch Gerichtsbeschluss nach Gruppe 4 allerdings noch der ersten Altersstufe.

In zwei Monaten heirraten wir und erwarten im Januar ein gemeinsames Kind.
Er wurde von der Anwältin seiner aufgefordert den richtigen Titel durch Jugendamt anzupassen bzw eine Urkunde zu erstellen, sonst erhebt diese Änderungsklage.

Wir wollen den Titel noch nicht anpassen da sich dieser durch die Geburt unseres Kindes ändert. Eine neue Berechnung dürfte frühestens Ende des Jahres erfolgen da die letzte gerade mal 1,5 Jahre her ist.
Was sollen wir machen?

Wenn die Urkunde binnen 4 Tagen nicht bei der Anwältin ist erhebt die Klage.
Warum muss sie denn jetzt damit ankommen? Wenn sich in einem halben Jahr bei uns alles sowieso ändert?

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Ich weiß nicht, wie sich bei euch der Unterhalt durch die Anpassung ändert. Aber wenn mir dadurch als betreuender Ex mehr Geld zustehen würde, würde ich das auch durchsetzen - gerade dann, wenn sich in absehbarer Zeit die Zahlungen ggf wieder verringern. Kann sich ja nun nicht jeder leisten, auf ein halbes Jahr Plus verzichten.

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Nein also gezahlt wird richtig nach der entsprechenden Klasse und pünktlich. Es besteht jedoch ein veralteter Titel nach der alten Altersklasse. Allerdings wurde sofort nach der neuer gezahlt als er älter wurde. Es geht darum dass sie jetzt plötzlich umbedingt schnell den Titel geändert haben will nach der neuen altersklasse auf Papier und wenn das nicht sofort erfolgt, es Aufeinmal komplett verklagen will.
Für uns persönlich lohnt es sich jetzt nicht für ein halbes Jahr einen Titel auszuschreiben der dann sowieso geändert werden muss.
Auch dafür müssten wir wieder einen Anwalt konsultieren, komplett neue Berechnung machen beim Notar oder JA die alte ist aber gerade 1,5 Jahre her.

Wenn sie bloß warten würde, bis sie wieder Auskunftsrecht hat und dann sowieso alles neu berechnen wird (macht sie wirklich alle 2 Jahre) dann könnten wir nur einmal unseren Anwalt zur Berechnung ziehen, unser Kind einplanen und alles vernünftig titulieren lassen.

Wir vermuten dass sie von dem Kind und Hochzeit Wind bekommen hat und schnell alles nach den alten Standards haben will :/
Ich frage mich wie kulant das Gericht ist und ob es tatsächlich für diese Monate noch bei der Titulierung das alte festsetzt oder ob wir selbst darum bitten können den Termin zu verlegen bis tatsächlich die Auskunftspflicht und die neue Berechnung fällig ist weil in wenigen Monaten neue Unterhaltberechtigte hinzukommen.
Ist alles etwas kompliziert.

Ich weiß dass es ein titulierungsinteresse gibt, es wird aber auch die ganze Zeit nach dem richtigen Titel gezahlt. Dass die Anpassung jetzt erfolgen muss wenn wir doch in wenigen Monaten so viel ändern. Ich weiß nicht was wir machen sollen. Bis jetzt warten wir, ein Gericht lässt sich ja meistens sowieso Zeit und wenn etwas kommt tendieren wir dazu dem Gericht die Situation zu erklären und höflich zu Bitten den Termin zu verschieben.

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Hey.
Lasst es darauf ankommen.
Zuallererst versuchen die meisten Anwälte so einen gewissen Druck aufzubauen, Zeitersparnis, viel weniger bürokratischer Aufwand... Hab damals vom Anwalt meines Ex auch so einen Brief bekommen, Fristsetzung war, wie ich im Nachhinein erfuhr, ein Tag vor der Hochzeit mit der Neuen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt ^^
Bis sein Anwalt die Klage eingereicht hat hat es dann noch 6 Monate gedauert... bis zum Termin dann fast nochmal so lange. Übrigens wird das ganze auch rückwirkend gerechnet, selbst wenn es dann doch schneller gehen sollte und ihr selbst dann noch einmal auf Änderung klagen müsstet. Dadurch kann es durchaus sein das sich die ex deines Mannes mit Pech noch ins eigene Fleisch schneidet, da sie dann wenn das Gericht länger brauchen sollte und ihr weiterhin in der momentanen Höhe zahlt überzahlt wurde und ihr erst wieder mit Ausgleich zahlen müsst.
LG

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Hi,

wenn die Anwältin Klage erheben will soll Sie doch, den wenn dem Richter bekannt wird das Ihr heiratet und euer Baby kommt,muss direkt wieder geändert werden..weil Sie sonst zu Unrecht mehr bekommen würde,da Du und das Baby mitberücksichtig werden müsst für die Neuberechnung.

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Habt Ihr mit der Anwältin denn schon gesprochen und die Situation geschildert?

Könnt zunächst einen bis Dezember befristeten Titel in der aktuellen Höhe anbieten und ab Januar dann nach entsprechend in angepasster Höhe.
Das kann man heute schon ausrechnen oder zumindest den Titel so ausstellen, dass dann der Betrag aus der anderen Spalte der Düsseldorfer Tabelle (Unterhalt bei 2 oder mehr Kindern) geschuldet wird.

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Ergänzung:
Die ganzen Aktion macht nur Sinn, wenn das Gehalt des Mannes nach der Geburt des zweiten Kindes nicht ausreichen wird, um den vollen Unterhalt für beide Kinder zu zahlen. Also ein sogenannter „Mangelfall“ vorliegt.

Wenn dies nicht der Fall sein sollte und der Mann genügend verdienen wird um zwei Kinder zu unterhalten, macht die Verzögerungstaktik wenig Sinn.

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Klar, aber da sie ja eh schon den alterentsprechenden Betrag nach Tabelle zahlen ohne Titeländerung macht im Grunde schon die Aktion von Ex und Anwalt absolut keinen Sinn.

Im Grunde ist der Titel ja einzig und allein im Fall der teilweise oder kompletten Verweigerung der Zahlung von nutzen, sofern dann vom Gerichtsvollzieher festgestellt wird das im Vergleich zum möglichen absichtlich zu wenig gezahlt wird.

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Hallo!

Nunja, in dem Bereich wird immer erst mal viel geklappert, in der Hoffnung die Gegenseite verfällt in panischen Gehorsam nur weil da was von einem Anwalt kommt.

Bis es wirklich zu einer Verhandlung kommt sind die 6 Monate mal locker rum, uns selbst wenn nicht, dann lässt man den Termin halt noch zwei mal verschieben bis es passt.

Aber: Ich behaupt mal es wird zu gar keiner Klage kommen. Zwar hat in der Tat das Kind rein juristisch ein Anrecht auf einen UH-Titel, aber Gerichte sind immer sehr begeistert von Klagen die ausschließlich um die Änderung eines Titels (zudem nur in der Altersstufe) gehen, ohne das es eine konkrete Notwendigkeit gibt ...
Solche Verfahren werden dann auch gaaanz sicher mit allerhöchster Priorität bearbeitet .....
Zudem lohnt es sich für die RA auch finanziell nicht, da ja offensichtlich auf genau das geklagt werden soll was eh bezahlt wird - also der Streitwert NULL ist ......

Ich würde mich der Vermutung anschließen das es nur um der Versuch geht jetzt schnell einen Titel zu aktuellen Konditonen zu bekommen.

Nach der Geburt geht es dann mal eben 2 Stufen in der Tabelle runter - denn es kommen ja Kind und Mutter als zusätzliche UH-Berechtigte dazu .....

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Dann geht es nur 1 Stufe runter. Es sind ja 3 Berechtigte.
Die Tabelle ist auf 2 ausgelegt.

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Ich gehe mal davon aus das das Gericht berücksichtigt hat das es damals nur einen Berechtigten gab.
Jetzt sind es 2 mehr, also 2 Stufen runter im Vergleich zum Urteil ...

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