Umgangsrecht

Hallo,
ich habe eine Frage.

Mein Freund hat mit seiner Ex-Freundin eine Tochter. Sie ist 3 Jahre alt.

Die Ex hat das alleinige Sorgerecht.
Und er nur Umgangsrecht.

Die Ex boykottiert immer den Kontakt zum Kind. Aktuell hat er sie seit 3 Monaten nicht gesehen. Er darf die Kleine auch nur jeden 2. Sonntag 4 Stunden und jeden Dienstag 3 Stunden sehen. Durch so wenig Zeit hat das Kind wenig Bezug zum Vater.

So, dass sie oft nicht ohne die Mutter mit ihm mit will. Und die Mutter unterstützt auch nicht und geht nicht mit.

Könnt Ihr mir Tipps geben, was wir machen können? Wir würden gerne durchbringen, dass die Kleine jedes 2. WE mal ein ganzes WE bei uns ist. Was haben wir da für Chancen?

Gibt es nachträglich auch noch eine Möglichkeit für das gemeinsame Sorgerecht und wie schwierig ist es?

Leider bekommen wir auch vom Jugendamt wenig Hilfe.

Für Tipps bin ich sehr dankbar!

Liebe Grüße!

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Grundsätzlich gibt es ein gegenseitiges Umgangsrecht. Das Kind hat das Recht den (in diesem Fall) Vater zu sehen und das Kind hat das Recht das Kind zu sehen.

Wie oft und wie lange das ist, hängt von Wohl des Kindes und vom Alter ab.

Eine Weigerung des Kindes (durch evtl. Manipulation durch die Mutter) ist in diesem Alter sicherlich ein Grund kein ganzes durchgehendes Wochenende anfangs zu machen, sondern kürzere, aber dafür häufigere Kontakte zu machen.

Wenn die Mutter nicht mit sich reden lässt, solltet ihr euch in diesem Fall Hilfe durch einen Fachanwalt für Familienrecht holen. Ausserdem solltet ihr dringend Protokoll führen, wann und wie lange der Vater das Kind gesehen hat und welche Kontakte ausgefallen sind und wieso.

Wichtig ist zu wissen, dass der Vater die Pflicht hat, Kontakte zuverlässig einzuhalten.

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Vielen Dank für Deine Antwort.

Weisst Du ob und wie schwer es ist das gemeinsame Sorgerecht zu bekomme?

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Um das Sorgerecht zu bekommen, muss man dieses vor dem Familiengericht beantragen, ob dann ein gemeinsames Sorgerecht gesprochen wird, hängt mit der Einschätzung des Gerichtes bzgl. des Kindeswohls zusammen.

Aber auch dazu kann euch ein Anwalt beraten.

Nur noch eines eurer Umgangsrechtsproblem wird das gemeinsame Sorgerecht nicht wirklich lösen. Da ihr nicht automatisch das Recht habt, über die Entscheidung der Mutter hinweg, eine gegenteilige Entscheidung zu treffen. Im Zweifelsfall muss immer ein Gericht entscheiden und das entscheidet immer im Sinne des Kindes.

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Das Sorgerecht hat mit dem Umgangsrecht nichts zu tun, wurde mir gesagt. Es ist aber anscheinend relativ einfach, es zu beantragen. Die Mutter muss zustimmen und falls sie es nicht tut, müsste man es einklagen und bekommt dann auch in den meisten Fällen das gemeinsame Sorgerecht. Dabei geht es aber um Entscheidungen, die die Kita / Schule, Gesundheit, finanzielle Dinge und Aufenthaltsort betreffen. Das Umgangsrecht ist davon unabhängig und man sollte sich gemeinsam einigen, wie es am Besten passt. Ich würde also versuchen, nochmal mit dem Jugendamt zu sprechen und dort können gemeinsame Gespräche stattfinden, um eine gute Lösung zu finden. Falls das nicht funktioniert, kann man einen Anwalt einschalten. Bei kleinen Kindern sollte der Kontakt möglichst häufig und dafür kürzer sein. Ob das Kind übers Wochenende mitkommen möchte, wird sich dann zeigen. Wenn es nur weint, tut man dem Kind ja auch keinen Gefallen. Aber normalerweise sollte das bei regelmäßigen Kontakten bald möglich sein.

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Hallo!

Wie ist denn die bisherige Regelung zustande gekommen?

Unabhängig davon, genau dokumentieren wann ein Umgang aus welchen Gründen von der KM abgesagt wird, dann Umgangsklage erheben und darauf achten das im Urteil auch Sanktionen festgehalten werden wenn die KM sich nicht daran hält.