Post vom Jobcenter zwecks Unterhalt.

Hi,
folgendes Szenario.

Meine jetzige Frau, brachte 2 Kinder mit in die Beziehung, eines davon lebt seit Krankheit meiner Frau bei Ihrer Oma. DAs Kind welches bei der Oma lebt ist jetzt 15 und bezieht Hartz4, die Oma bezieht auch Hartz4.
Das Jobcenter möchte jetzt einkommen von meiner Frau ( Hausfrau 0 Einkommen ) und meinem Einkommen haben. Darf das Jobcenter mein Einkommen überhaupt anrechnen ? Ich habe logischerweise ja gar keinen Bezug zu dem Kind, weder biologischer Vater noch habe ich irgendeine Vaterschaftsanerkennung oder sonstiges unterschrieben.
Ihr leiblicher Vater zahlt nicht ( auch Hartz4ler ).
Wir haben zusammen noch ein Kind bekommen.
Also leben in unserem Haushalt 2 Kinder ( 1 davon leiblich von mir mit Behinderung, keine Ahnung ob das ne Rolle spielt )
Und das andere Kind weiterhin bei ihrer Oma, ( Mutter meiner Frau ).

Mfg

PS. Die 2 Kinder gab es schon VOR unserer Ehe.

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Wenn ihr verheiratet seid, bist du verpflichtet deiner Frau ein Taschengeld zu bezahlen und davon könnte sie Unterhalt zahlen. Meiner Meinung nach musst du dem Jobcenter ggü. keine Auskunft über dein Einkommen geben.

Ich würde einfach angeben was deine Frau verdient, also nix. Und den Teil des Bogens der dich betrifft durchstreichen. Vielleicht noch dazu schreiben, dass sie dir bitte das Gesetz und den Paragraphen nennen sollen, aus welchem diese Pflicht bestehen soll.

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Hallo ,

also soviel ich weiß , bist du verpflichtet dein Einkommen anzugeben . Auch wenn du mit dem Kind nicht verwandt bist , führt deine Frau , also die Mutter des Kindes deinen Haushalt und hat Anspruch auf ein ordentliches Taschengeld , das sich aus deinem Einkommen resultiert . Und deshalb die Einkommensangabe .
Aber mache dich doch schlau beim Jugendamt , die sollte da bestens Bescheid wissen .

LG Kabama

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Bereinige dein Netto, zieh den Kindesunterhalt für euer gemeinsames Kind ab. Dann hast du das Netto, was für den Ehegattenunterhalt massgeblich ist.
Dein Selbdtbehalt gegenüber ihr sind 1200 Euro.
Ihr stehen als Unterhalt 3/7 deines Gehaltes an Unterhalt zu.

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Huhu 🤗,
1200 Euro ist Dein Selbstbehalt und da ist es egal ob du Rechnungen zu zahlen hast oder sparen willst, dir einen gewissen Lebensstandard aufgebaut hast oder sonst was. Mit dem Geld musst du hin kommen. Der Rest geht an deine Frau. Deine Frau wird dann vom Jobcenter neu berechnet und muss davon auch angemessen Unterhalt an ihr Kind zahlen welchen bei der Oma lebt. Quasi musst du dem Kind keinen Unterhalt zahlen aber deiner Frau. Kommt unterm Strich das selbe raus. Dein Geld ist futsch.

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Erzähl nicht so einen Blödsinn.
Ihr stehen 3/7 seines bereinigten, nach Kindesunterhalt gezahlten Unterhalts,zu. Nicht alles was übet 1200 Euro ist.
Die Frau hat, wenn sie nicht arbeitet, einen Selbdtbehalt von 880 Euro. Da sie auch noch ein gemeinsames Kind d haben, dem die Frau auch zu Unterhalt verpflichtet ist, wird da nichts rauskommen für das 1 Kind der Frau.

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Vllt sollte man erstmal überlegen wie man anderen Personen gegenübertritt!! Es geht auch freundlicher. Ich weiß, dass dies hier in ganz urbia nicht mehr möglich ist, sondern direkt patzig geantwortet wird, statt drauf hin zu weisen, dass man nicht alle Punkte bedacht hat!!

Wünsche dir trotzdem noch einen schönen Abend :). Er hat ja antworten bekommen die ihm bestimmt geholfen haben.

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Wäre es eigentlich nicht "Ehrensache", dass die Oma Unterhalt von euch dafür erhält, wenn sie schon euer Kind aufzieht?#kratz

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Er hat ja mit dem Kind nichts zu tun, es ist ihr Kind.

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Er hat eine Familie geheiratet..... #aha

Man kann es sich auch verdammt einfach machen. Man setzt "neue" Kinder in die Welt, die Frau muss natürlich daheim bleiben und hat somit kein Einkommen... und schon ist der Staat für die vorherigen Kinder zuständig.#huepf

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