Gerichtskosten Familienrecht

Hallo,

habe eine dringende Frage und ich komme zur keiner Antwort.

Ich bin Vater eines Kindes. Bin in Ehe mit meiner Frau, mit dem ich mein Kind hab. Meine Frau hat noch ein Kind aus der Zeit vor unserer Ehe mit ihrem Ex-Freund.

Meine Frau hat für das Stiefkind(aus meiner Sicht ) das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht. Aber geteilte Sorgerecht.

Ihr Ex-Freund möchte nun das gesamte Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht gerichtlich einfordern.

Muss ich als Stiefvater mit Gerichtskosten rechnen, wenn ich keine Prozesshilfe bewilligt bekomme.

Mir geht's darum ich möchte eigentlich nicht vor Gericht damit, aber meine Frau.

Wie wird in so einem Fall die Sache behandelt?

Bin für antworten dankbar.

Mfg

1

Lebt das Kind bei euch? Dann hat der Ex für seine Klage schlechte Karten, er müsste ja angeben, wieso die Mutter ihr Sorgerecht an ihn verlieren sollte. Und das wäre nur der Fall, wenn sie das Kind nachweislich vernachlässigt, misshandelt oder schwer alhohol- oder drogenabhängig wäre.

Klagt der Vater also, trotz dass sein Anwalt ihm sagt, dass er eigentlich keine Chance hat, dann wird er den Prozeß verlieren. Das heißt dann auch im Normalfall, dass er die Gerichtskosten zu tragen hat. Was dann auf Deine Frau an eigenen Kosten zukommt kann ihr der Anwalt sagen, den sie erst dann beauftragen sollte, wenn ihr schriftlich etwas zugestellt wird (vom Anwalt des Ex oder vom Gericht). Vorher macht das gar keinen Sinn. Der Ex kann ja alles behaupten.

Du als Stiefvater bist komplett raus, die Rechnungen gehen alle an Deine Partnerin, weil Du ja mit dem Kind rechtlich nichts zu tun hast.

3

"Das heißt dann auch im Normalfall, dass er die Gerichtskosten zu tragen hat."

In Sorgerechtsprozessen ergeht im Regelfall keine Kostenentscheidung zu Lasten des Unterliegenden, sondern es wird Kostenaufhebung angeordnet.

Damit bleibt das Risiko, auf den Kosten des eigenen Anwalts sitzenzubleiben.

Alles andere wie immer perfekt dargestellt.:-D

Bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kann ein Unterhaltsanspruch der Frau gegen den Mann berücksichtigt werden, der Mann selbst bleibt außen vor.

Noch ein kleiner Hinweis an den TE:
Der Streitwert beträgt in solchen Fällen lediglich 3.000,-- €, bei der geschilderten Konstellation ist mit einem teuren Gutachten nicht zu rechnen, dh. die Kosten für einen Anwalt liegen in der Regel bei rund 500 EUR + Gerichtskosten, die auch nicht die Welt sind.

4

#winke

Also gemeint hatte ich: Den eigenen Anwalt zahlt man ja dann (deshalb Hinweis darauf, dass man diesen dann auch fragt, was an Kosten auf einen zukommt). Das wusste ich eben schon. Aber ich dachte auch, dass der Kläger, so er verliert und gerade weil er sich ja hier einen aussichtslosen Prozeß "leisten" möchte, die Gerichtskosten tragen muss. Sonst könnte ja eben ein mittelloser Vater jedes Jahr auf alleiniges Sorgerecht klagen, nur damit seine Ex schön die Kosten und den Ärger damit hat?

"Bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe kann ein Unterhaltsanspruch der Frau gegen den Mann berücksichtigt werden, der Mann selbst bleibt außen vor."

Den Satz muss ich dreimal lesen und verstehe dann: Die neu verheiratete Frau wird anders berechnet, weil sie in Ehe lebt und falls der Mann sehr viel verdient (?) dann wird ihr ein höherer Selbstbeteiligungssatz berechnet. Was im Endeffekt dann realistisch betrachtet bedeuten kann, dass ihr Ehemann ihr doch finanziell unter die Arme greifen muss, wenn sie das Geld selbst nicht hat. Richtig?

Komplex. ;-)

weiteren Kommentar laden
2

Was schwebt Dir denn vor? Das Kind einfach an ihn rauszugeben?

Er wird ja Deine Frau verklagen müssen und ist damit erstmal vorleistungspflichtig. Gründe warum sie verlieren sollte, hast Du nicht erwähnt. Dann wird sie auch keine Kosten tragen müssen. Von daher könnt ihr doch ganz entspannt sein.

Liebe Grüße
die Landmaus