Nachname

Hallo,
Mein Sohn hat mich heute ins Grübeln gebracht.
Kurz zu unserer Familie.
Ich, mein großer Sohn aus erster Beziehung, mein Partner und unser gemeinsames kleines Kind.
Die Kinder heißen jeweils wie ihr Väter, Ich habe noch meinen Mädchennamen. (noch nicht verheiratet)
Unser Klingelschild liest sich wie bei einer WG. Nicht weiter schlimm für uns.
Aber mein großer Sohn hat sich heute Gedanken gemacht. Er möchte, dass ich meinen Partner (Schulze) (sein Stiefvati) heirate, hat dann aber festgestellt, dass alle außer ihm dann gleich hießen. Er möchte auch gern so heißen aber seinen Namen vom Papa (Müller) auch nicht weggeben. Er wolle dann gerne statt wie jetzt Müller-Schulze heißen. Davon war er ganz begeistert.

Nun konnte ich ihn gar nicht sagen ob das überhaupt theoretisch möglich wäre.

Kann mir das jemand beantworten?

Noch mal zu mir, um Fragen vorweg zunehmen...Ich habe bewusst meinen Kindern einen anderen Namen gegeben, als meinen Nachnamen. Meine Mutter war mit einem Monster verheiratet, mein Erzeuger war gewalttätig und ich bin nicht aus Liebe entstanden, um es mal nett zu umschreiben.
Ich kenne diesen Mann nicht, dass einzige was ich von ihm habe ist der Nachname.
Den wollte ich meinen Kindern nicht weitergeben und ich freue mich darauf, wenn ich den Namen auch endlich ablegen kann. Deswegen, sollten wir heiraten werde ich auf jedenfall den Name meines Partners annehmen.

Über Erfahrungen freue ich mich.
Liebe Grüße.

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ach so.....hier heißt natürlich keiner Müller oder Schulze, dass sind nur Beispielnamen 😄😉

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Müller-Schulze für dein Kind ist möglich, sofern dein Ex, also sein Vater, dem zustimmt.

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Das stimmt nicht. In Deutschland bekommen Kinder nur in sehr seltenen Ausnahmefällen einen Doppelnamen. Ich persönlich kenne kein einziges Kind mit zwei Nachnamen.

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Doch, das stimmt.

BGB § 1618:
"Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind [...] durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen."

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Wie alt ist denn der Große?

Je nach Alter kann er alleine entscheiden, mit dem Vater gemeinsam entscheiden oder der Vater entscheidet nur mit dir. Das geht aber auch im Nachhinein.

Der Sohn könnte dann so heißen wie dein zukünftiger Mann oder einen Doppelnamen annehmen.

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Vielen Dank für eure Antworten.

Mein Großer wird 7. Also müsste er auf jeden Fall zustimmen und sein Vater.

Ok, das ist doch schon mal gut.

Ich hätte kein Problem, wenn er einfach seinen jetzigen Namen behält, er hieß ja schon immer anders als ich. Es ist sein persönlicher Wunsch.

Und wie beantragt man das dann? Dann direkt beim Standesamt? Oder muss man dazu über ein Gericht gehen?

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Variante 1: alle Beteiligten gehen gemeinsam zum Standesamt (Vater, Mutter, Kind, neuer Ehemann).

Variante 2: der Vater beurkundet sein Einverständnis bei seinem Standesamt, mit der Urkunde geht ihr zu eurem Standesamt und lasst es im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ändern.

Wir haben es auf Wunsch meines Sohnes mit Variante 2 gemacht. Allerdings nicht mit Anhängen des Namens sondern mit einer Nachnamenänderung.

LG

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Meine Tochter aus erster Ehe würde auch gern so heißen wie ich, mein Mann und ihre Halbschwester. Wir haben damals meinen Geburtsnamen als Familiennamen für uns und die gemeinsame Tochter gewählt. Die Große wird 14 Jahre alt und verflucht immer wieder ihren Namen. Ich bin mir aber sicher, dass ihr Vater niemals eine Änderung zustimmen würde.
Ist es trotzdem möglich?

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Wir sind Patchwork und haben beide Kinder einbenennen lassen, allerdings weiß ich nicht wie das mit dem Doppelnamen geht.

Ich möchte nur dazu sagen, dass du dich bitte nicht wundern sollst, wenn Du auf eher unmotivierte Sachbearbeiter triffst und dich da generell ein bisschen durchsetzen musst. Die Sache ist ein halber Staatsakt. Am besten müssen alle persönlich mit allen Urkunden (Eheurkunde unbedingt) und Personalausweisen, und bitte im Original nicht in Kopie, zu einem Termin erscheinen und bekunden, dass sie die Namensänderung befürworten. Darunter der leibliche Vater des Kindes, das Kind selbst sobald es schreiben kann, du, und auch dein zukünftiger Ehemann. Ja, auch der muss sein Einverständnis geben, dass das nicht leibliche Kind seinen Familienamen nutzen kann.

Nachdem das dann alle belegt und unterzeichnet haben, kann es dennoch mehrere Wochen dauern bis es offiziell durch ist, wenn das Standesamt eures Wohnortes nicht dem Geburtsstandesamt des Kindes entspricht. Dann wandert der ganze Kram dahin und muss bewilligt werden. Die Geburtsurkunden werden geändert. Und danach kann man anfangen alle Behörden zu informieren wie Jugendamt, Schule/Schulamt und ggf. Pässe etc. ändern.

Wir haben es dennoch gern gemacht. Es war der Wunsch der Kinder.

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Hallo.

Also das geht auf jeden Fall, wenn der leibliche Vater deines Sohnes zustimmt. Doppelnamen sind in Deutschland für Kinder nämlich genau in dieser Konstellation erlaubt.
Doppelnamen von leiblichen Eltern geht nicht, also wenn du Müller und der Papa Schmidt, kann das Kind nicht Müller-Schmidt heissen.
In der Patchworkgeschichte, wie von dir beschrieben geht das.
Haben es bei meiner Stieftochter so gemacht. Die heisst jetzt mit Nachnamen Maier-Schulze. Maier ist der neue Ehename ihrer Mutter und Schulze der Name von ihrem Papa.

Liebe Grüße