Umgangsrecht nach Haft

Hallo!

Ich habe folgendes Problem.
Mein Ex wurde im Oktober 2010 bei einem Drogenhandel verhaftet. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich eine Einstweilige Verfügung gegen Ihn, die aber mittlerweile abgelaufen ist. Er wurde damals zu 4 Jahre und 6 Monaten verurteilt. Unsere beiden Kids waren damals gerade 1 und 4 Jahre alt geworden. Da er im selben Mietshaus lebte, hatte er die beiden ca. 2-3 mal die Woche für ein paar Stunden. Aber nie beide zusammen, da er meinte das wäre besser so. Mit dem JA war eigentlich abgesprochen das er beide Kids 2 mal die Woche zusammen holt, für 3 Std jeweils. Bei Ihm geschlafen haben die beiden nie. Von einem Polizisten weiß ich auch das unser damals noch 3 jähriger Sohn auch bei einem Deal dabei war. Seit seiner verhaftung habe ich nix mehr von ihm gehört. Er hat nicht gefragt wie es den Kids geht oder ob er mal ein Foto haben kann.

Ich bin mittlerweile auch schon seit 2 Jahren verheiratet und meine Kinder sagen zu meinem Mann Papa. Mein großer weiß das es da noch, so wie er immer sagt, anderen Papa gibt. Aber die kleine kennt ihn ja gar nicht mehr.
Jetzt habe ich letzte Woche einen Brief vom JA bekommen, bezüglich der Umgangsregelung der beiden Kinder. Der Termin ist morgen. Mein Ex macht anscheinend eine stationäre Therapie, bei der er wohl bald Wochenends nach Hause zu seiner neuen Freundin darf.

Meinem 6jährigen habe ich erklärt das sein anderer Papa bald wiederkommt und ihn dann gerne sehen würde. Er fing daraufhin an zu weinen und meinte er will ihn aber nicht sehen.

Ich weiß nun nicht inwieweit ich das ganze zulassen muss und überhaupt wie das fünktionieren soll. Ich habe jetzt schon ein flauses gefühl im Magen wenn ich an morgen denke. Vielleicht kann mir jemand sagen was ich da überhaupt zulassen muss und wie ich das meinen Kindern erleichtern kann. Mein Anwalt sagte mir schon das ich es nicht verhindern kann, die Kinder sollen ja auch wissen wer ihr Leiblichervater ist. Aber wie soll das ganze jetzt funktionieren?

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Du kannst dich doch ans Jugendamt wenden und sagen das du erstmal begleiteten Umgang möchtest. Also du kannst den Vater die Kinder nicht verbieten, egal was er gemacht hat. Aber du kannst beim Jugendamt deine bedenken äußern und Fragen ob es nicht möglich wäre das der Vater erstmal Umgang bekommt für ein paar Stunden um den Kontakt langsam wieder auf zu bauen wo ein/e Jugendamtmitarbeiter/in dabei ist.

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Beim JA habe ich schon angerufen und das gesagt, der Mann meinte aber das er nicht weiß ob das geht, da der Vater ja nur Wochenends das Umgangsrecht ausüben kann. Und die kleine bleibt bei keinen fremden.

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Achso dann wirds schwierig. Dann musst du eben zur Not dem Umgang mit ihm zusammen machen, wenn du ihn nicht mit die Kinder alleine lassen möchtest.

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Hey, wie blöd ist das denn....

Wie war der Termin????

Ich hätte den Umgang verweigert und dann hätte er klagen müssen aber bis dahin wäre Zeit vergangen...
Hört sich böse an aber da hätte ich ja keine ruhige Minute mehr.... #schwitz

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Hallo!

Wir müssen jetzt einen Termin bei der Lebensberatungsstelle machen. Ich muss den Termin für ihn und mich vereinbaren werden mir damit aber sehr viel zeit lassen. Am 13. Mai wird er aus der Therapie entlassen. sind ja auch zum Glück noch ein paar Wochen. Bin auch noch nicht sicher ob ich dann auch dahin gehe. Vielleicht lasse ich ihn auch noch klagen... Mal sehen was mein Anwalt jetzt wg Unterhalt erreicht. Wenn er nicht zahlt werde ich aufjedenfall auf stur stellen.

Ich finde solchen Vätern sollte der Umgang verboten werden

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Naja, ich kenne ihn ja nicht und das er ne Therapie macht, spricht für ihn..
Doch die Kinder kennen ihn nicht, wissen nichts von ihm, der Große weint.... Das würde mir als Mutter das Herz zerreißen....

Vllt. Solltest du dem Großen anfangs mal ein Foto zeigen, damit er überhaupt weiß, worum es geht.
Und den Vater evtl. Kontaktieren, dass es gerade jetzt ein schlechter Zeitpunkt ist, dafür war er zu lange weg... Seine Antwort wird dir zudem auch seine Beweggründe (ob er wirklich an den Kündern interessiert ist oder ob er dich ärgern will) zeigen, zudem wäre es aber auch möglich so was auszuhandeln...
Er ist ja nun einmal der Vater.... #gruebel

Ich wünsche dir ganz viel Kraft und einen Ehemann, der dich unter und stützt.... :-)

Alles Gute von Tanja

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hallo
ich habe wirklich verständnis dafür, dass dir sehr, sehr mulmig ist bei dem gedanken. auf der anderen seite: es sind 4 jahre vergangen und vielleicht sollte man dem mann eine chance geben. kontrolliert natürlich.

an deiner stelle würde ich die position der "prinzipiell offenen, aber sehr vorsichtigen löwenmutter" mimen. sprich: umgang möglich (kannst du eh nicht verhindern, wenn nichts weiter vorfällt), aber die ganze sache wird langsam angegangen. verstehe ich das richtig, dass er vater nicht dabei war bei deinem termin auf dem jugendamt vor ein paar tagen?

ich würde mich auf mein gefühl verlassen und mal schauen, was die letzten 4 jahren mit dem kerl angestellt haben. hat er sich verändert? ist ein halbwegs normaler umgang zwischen dir und ihm möglich? könnte er erst ein paar mal bei euch zu hause die kinder sehen. oder könntet ihr euch irgendwo treffen?

deinem sohn müsstet ihr glaube ich nochmals klarmachen, dass er keine angst zu haben braucht und ihr für ihn da seid in dieser sache. und dass er zu nix gezwungen wird. es klingt so, als ob er fürchtet, dass seine familie auseinander gerissen wird oder oder so ähnlich.

alles gute, ks