Kindsmutter zieht mit Kind in eine andere Stadt, ohne Einverständnis!

Hallo,

es wäre schön wenn ihr kurz einen Rat hättet!
Folgende Sachlage im Verwandtenkreis:

Ehepaar in Trennung (Streit) Kind 8 Jahre
gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht jedoch bei der Mutter
räumliche Trennung seit Sommer. Kind in doch regelmässigen Abständen am WE beim Kindsvater.
Dieses Wochenende wurde ihm sein Besuchswochenende gestrichen, mit dem Vermerk (SMS) er solle sich nicht mehr melden, die Mutter mit Kind sei gerade im Umzug!
Am Sonntag hat sie dem KV aber die neue Anschrift mitgeteilt. Umzug in ein anderes Bundesland und ca. 200km weit weg!
Gestern war der KV an der Schule um Auskunft zu erhalten! Die Schule dürfte ihm aber keine Auskünfte nennen?!
Er traf noch die Klassenlehrerin und sollte aus der Klasse noch sämtliches Material des Kindes mitnehmen! Wir gehen davon aus, dass das Kind selbst noch garnichts vom Umzug wusste?! Weil ja eben alles noch in der Schule war (Malkasten, Arbeitsordner, Hefte, Hausschuhe etc...)

Darauf hin hat der KV beim JA angerufen und gefragt ob dies Rechtens ist! Das JA meinte nur, klar kann Ihre (Noch) Frau umziehen, und er solle mal abwarten ob sie sich nochmal bis Weihnachten melden würde?!

Da das Kind verzogen ist, müsste ja nun auch ein anderes JA zuständig sein, oder?
Haben dem KV geraten seinen Anwalt zu kontaktieren!

Habt ihr andere Ideen der weiteren Vorgehensweise???

Vielen Dank
Ninalein

1

Erstmal :

Forum für Väter

urbia-Väter, hier ist Ihr Bereich! Ob Sie gerade Vätermonate nehmen, werdender Vater sind oder einfach zu Hause (allein erziehend oder nicht) eine engagierte Vaterrolle einnehmen: Hier ist der Platz für männerspezifische Fragen und Probleme. Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen, das Eröffnen von Beiträgen ist aber unseren männlichen Usern vorbehalten. Übrigens: es gibt nun auch einen eigenen Newsletter für werdende Väter!

Er soll einen Anwalt befragen der kann am besten helfen.

34

#kratz ich verstehe irgendwie deine Kritik nicht, der Beitrag wurde, wie ich es verstehe, von einer, laut VK, Weiblichen Person erstellt.

#nanana Vielleicht hast du den Satz überlesen aber: "... Mütter sind in dieser Rubrik als antwortende Gäste willkommen, das Eröffnen von Beiträgen ist aber unseren männlichen Usern vorbehalten..."

2

Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht die Mutter normalerweise die Zustimmung des anderen Sorgeberchtigten für den Umzug des Kindes.
Da die Mutter allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich allein hat,kann sie ohne Zustimmung des Vaters mit Kind umziehen.

3

Stimmt so glaube ich nicht, sie kann jederzeit umziehen ohne seine Zustimmung, nur läuft sie dann in Gefahr die Anfahrtswege für die Umgangszeiten bezahlen zu müssen, da sie die Distanz geschaffen hat.

4

Mal am Rande ...

... Du beginnst Deinen Beitrag mit einer Verneinung des vorherigen Beitrages, setzt den Satz fort, in dem Du wiederum den Beitrag vorher bestätigst ... und endest mit etwas, das weder mit dem Beitrag vorher noch mit der Frage der TE zu tun hat.

#kratz

weitere Kommentare laden
7

Sofort, morgen !!!!!!!!, ab zum Anwalt und per Eilantrag den Umzug des Kindes rückabwickeln.

Dann dürfte das Kind nächste Woche schon wieder da sein.

Vorsicht: Das klappt nur , wenn der Vater willens ist das Kind in seinem haushalt aufzunehmen!

Agathe

9

Die Mutter hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und damit kann sie meines Wissens nach OHNE Zustimmung des Vaters mit den Kindern umziehen.

10

Die Personen, bei denen das Kind lebt haben ( fast) immer das ABR. Ausschlagebend ist aber das geteilte SR:
Da der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht hat, muß er dem Umzug des Kindes zustimmen. Im Streitfall müsste ein Gericht entscheiden. Darüber hinaus gäbe es bei einem Umzug die Möglichkeit, einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den zu stellen, ggf. zunächst im Wege einer einstweiligen Anordnung. Denn letztlich kommt es vor allem entscheidend auf das Kindeswohl an. Auch hier müsste im Streitfall ein Gericht die Entscheidung treffen.

Agathe

weitere Kommentare laden
29

hallo nein das geht nicht so einfach umziehen ja ein paar kilometer aber nicht einafach in ein anderes bundesland, der sollte sofort zum anwalt und zum jugendamt

30

Ich habe ein Verfahren beim Familiengericht gehabt und es wurde mir dort ganz klar gesagt,alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht da darf ich hin ziehen wo ich will mit Kind.
Dies teilte mir der Richter so mit während des Verfahrens.

31

ja gut das mag sein , aber väter haben jetzt bessere chancen dagegen anzugehen und wenn man sich dahinter setzt als vater dann geht das bestimmt irgendwie. Aber davon mal ab finde ich das sowas von traurig für das kind, die oma der opa die tanten die oncels die freunde und der papa sind alles wichtige personen für das kind und die fehlen. Sowas sollte man sich doch wirklich überlegen.

weiteren Kommentar laden
33

Hallo,

wenn die Ehe noch nicht geschieden ist kann ich mir nicht vorstellen, dass die Mutter über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt.
Das müsste vom Familiengericht bestimmt worden sein, wenn entsprechend zwingende Gründe vorliegen.

Nur bei der Mutter zu wohnen heißt nicht, dass diese das Aufenthaltsb.Recht innehat.

Auch im Falle einer Scheidung wird dies in der Regel bei beiden Eltern belassen.

Ich würde mich nach dem genauen rechtlichen Status nochmal erkundigen. Vielleicht wurde da etwas falsch verstanden.

lg