2 verschiedene Unterhaltsfragen! Bitte um Hilfe!

Hey!
Ich hab da mal 2 verschiedene Unterhaltsfragen mit Beispiel.

Also Beispiel 1:

Eltern getrennt lebend.
Tochter 1 ist noch minderjährig, hat aber ihre Schule beendet. Sich aber zB nicht rechtzeitig um einen Ausbildungsplatz gekümmert / oder wurde nicht angenommen.

Bleibt also für das Jahr zu Hause bei der Mutter, wo sie wohnt. Geht nicht zur Schule, macht keine Arbeit (weil ja auch nicht volljährig, da kann sie ja auch nicht einfach irgend nen Arbeitsvertrag eingehen).

Ist ein Vater dann verpflichtet der Mutter Unterhalt zu zahlen für die Tochter, die dann 1 Jahr lang zu Hause rum gammelt und nichts macht?

Beispiel 2:

Eltern getrennt lebend..

Tochter ist minderjährig, geht aber einen 400 Euro job ein. Tochter wohnt bei Mutter.

Bleibt der gleiche Unterhaltsanspruch der Mutter für die Tochter?

und noch ein Beispiel:
Eltern getrennt lebend.
Kind volljährig.. hat nen 400 Euro Job, wird das für den Unterhalt von den Eltern an die Tochter abgerechnet?

Danke für eure Hilfe

LG

1

Hallo

Bei 1 nein, sie muss in Schul oder Ausbildung stecken, um Unterhalt zu bekommen.

Bei 2 wird der 400 Euro job meinses Wissens bis auf einen Freibatrag angerechnet, Unterhalt verändert sich.

Bei 3 genauso

Bianca

2

Hallo,

1) Soweit ich weiß, haben minderjährige Kinder IMMER einen Unterhaltsanspruch, wenn sie selbst nicht genug verdienen, um ihren Bedarf zu decken. Also fürchte ich,er wird zahlen müssen. Wenn sie erstmal volljährig ist, sieht das anders aus, da hat sie nur noch dann einen Anspruch, wenn sie in der Schule oder in Ausbildung ist und kein eigenes Einkommen oder Vermögen (!) einbringen kann.

2) Hier wird das Einkommen angerechnet, allerdings unter Abzug eines Freibetrags (ich glaube 40 oder 50 € für Schüler, 90 € für Lehrlinge), vom Rest kann der Vater DIE HÄLFTE in Abzug bringen. Allerdings sind Schüler absolut nicht verpflichtet zu arbeiten, d.h. wenn das Kind wieder zu arbeiten aufhört, muss der Vater wieder mehr zahlen.

3) Hier wird das Einkommen (abzüglich des Freibetrags) voll auf den gesamten Unterhaltsbedarf angerechnet, d.h. die Eltern, die ja bei Volljährigen BEIDE barunterhaltspflichtig sind, müssen weniger zahlen. Allerdings auch hier nur, wenn das Kind in Schule oder Ausbildung ist (also z.B. während des Studiums einen 400€-Job macht), sonst müssen sie i.d.R. gar nichts zahlen.

Liebe Grüße,
Dany

3

Hey!
Danke für eure Antworten..

Nur vorallem bei punkt 1 ward ihr euch ja unterschiedlicher meinung.
Habt ihr irgendwo eine adresse, wo man das nachlesen kann?? ich finde leider nichts dazu.

Und verstehe auch nicht so recht, warum eine 16 jährige, die sich nicht um eine Ausbildung kümmert, z.B. 2 Jahre zu Hause rum hängen "dürfte" und dafür die Mutter Geld bekommt.. denn diese müsste doch das Kind eigentlich dazu in den Hintern treten müssen, oder?

und dann kommt, das man dann wenn das Kind 18 ist die Ausbildungsjahre auch noch zahlen muss, also bis meistens dann 21. wann eigentlich hätte mit 19 schon abgeschlossen sein können..

Kann mir das jemand erklären?? Denn der Vater hat ja meist leider keinen großen Einfluss darauf, ob das Kind sich ne Ausbildungsstelle sucht.. mehr als helfen, Termine machen kann er auch nicht.. muss ja angenommen werden!

LG

5

"Allerdings sind Schüler absolut nicht verpflichtet zu arbeiten,"
Sie ist kein Schüler, wenn sie nicht in eine Schule geht.

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Dann bringe ich dir noch eine dritte Variante:
1.: Ein Minderjähriger (bzw. die Mutter/Vater) hat auf der einen Seite natürlich einen Anspruch auf Unterhalt, auf der anderen Seite ist er aber auch verpflichtet, so schnell wie möglich auf eigenen Beinen zu stehen. Nach dem Schulabschluß muß der Minderjährige nicht sofort nicht-zumutbare Arbeiten und Ausbildungen annehmen. Auch er hat ein Wahlrecht. Aber nach 4-6 Monaten (gängige Rechtssprechung) ist das vorbei. Der Unterhalt darf also auf gar keinen Fall komplett einbehalten werden und schon gar nicht sofort. Möglich wäre eine Kürzung nach 4-6 Monaten.
http://www.anwalt-wille.de/index.php?id=43&tx_ttnews[tt_news]=45&tx_ttnews[backPid]=1&cHash=db27f5e836

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Das passt nicht......wenn sie noch minderjährig ist besteht Schulpflicht - jedenfalls ist es größtenteils so in D.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

Oder hat sie bereits 3 Jahre BS hinter sich und wird demnächst 18? Oder lebt sie in Berlin?

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Kind jetzt in der 10. Klasse.. nächstes jahr realabschluss.. dann hat das kind seine 10 Pflichtschuljahre.. ist aber erst 16 Jahre..

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Welches Bundesland?
Denn darauf kommt es an!
In fast allen Bundesländern gilt die Schulpflicht bis 18.......denn nach dem normalen Schulabschluss folgt meistens die Berufsschulpflicht!
Ausnahme ist Berlin soweit ich weiss....

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