Sorgerecht für Stiefvater?

Hallo!
Ich habe mal eine ein wenig verzwickte Frage bzw. Fragen bezüglich Sorgerecht/Vollmacht etc

Kurz zur Vorgeschichte:

Mein Ex und ich haben einen 6-jährigen Sohn. Wir waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht - schon immer gehabt.
Seit 5,5 Jahren habe ich einen neuen Freund, seit 3 Jahren ist er jetzt mein Ehemann. Mein Sohn und mein Mann leben also schon fast das ganze Leben meines Sohnes zusammen - haben eine ganz tolle Papa-Sohn- Beziehung.
Zum leiblichen Vater (Wohnort 70km entfernt) besteht regelmäßiger Kontakt alle 3 Wochen einen Sonntag. Für meinen Sohn ist das also alles normal, er hat eben 2 Papas, die er beide gerne mag. Sein leiblicher Vater ist eben eher so ein Kumpel ;-)

Wie gesagt habe ich das alleinige Sorgerecht und ich beschäftige mich seit längerer Zeit mit der Frage, was mit meinem Sohn passiert, wenn mir etwas zustößt, Tod im schlimmsten Fall. Über das "kleine Sorgerecht", welches mein Mann hat, weiß ich bescheid, aber ist es auch möglich, das richtige Sorgerecht mit meinem Mann zu teilen? Ich möchte nicht, dass mein Sohn in solch einem Falle zum leiblichen Vater gehen muss. Ich weiß, es wird ja immer "zum Wohle des Kindes" entschieden, aber wer garantiert mir das? Zumal wir in einer Woche nochmal Nachwuchs erwarten und dann ja auch ein Geschwisterkind da ist? Man würde die Kinder doch wohl kaum von einander trennen und meinen Sohn aus seinem Umfeld reißen, oder?
Kann ich eine Art Vollmacht schreiben, in der steht, dass ich möchte wo mein Kind leben soll? Ich hoffe ja wirklich, dass es NIE zu sowas kommt, aber Vorsorge ist da wohl besser!

Ansonsten, muss ich mich ans Jugendamt wenden oder ans Familiengericht? Oder an einen Anwalt?

Ich danke euch recht herzlich für eure Meinungen und Erfahrungen!

Ela

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Ich denke das der leibliche Vater damit einverstanden sein muss, wie gut kommt Ihr den aus miteinander?

Ich denke aber auch nicht das ein Richter das Kind aus der Familie reisst die er da hat, ichw eiss es ehrlich gesagt nicht wirklich, ist auch schwer da der Kontakt zu seinem Vater besteht und wohl auch nicht schlecht ist. Ich würde einen Anwalt dazu befragen und im Ernstfall aber auch mit dem Ex reden, nicht das der gute (?) Kontakt in die Brüche geht wegen dingen die vieleicht mal sein könnten.

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Erkundige Dich mal auf dem Jugendamt.

Dein Mann könnte Deinen Sohn adoptieren. Damit würde er auf jeden Fall bei Deinem Mann bleiben. Dafür ist aber das Einverständnis des Kindsvaters von Nöten. ich weiß ja nicht, ob er das mitmachen würde.

Ja, die Ämter entscheiden in solchen Fällen zum Wohle des Kindes. Und das Wohl wäre wohl bei seinem Stiefpapa und seinem Halbbruder/seiner Halbschwester. Zumal der Kontakt zum leiblichen Vater ja auch nicht so viel ist. Aber wie Du schon gefragt hattest: wer garantiert einem das?

LG
Franzi

3

Hallo,

nein, Dein Mann hat keine Chance auf das Sorgerecht. Das ginge nur durch Adoption und warum sollte Dein Ex sich darauf einlassen, er ist ja SEIN Sohn.

Zwar kannst Du bei ASR eine Art "Testament" machen, dass das Kind auf Deinen Wunsch beim Stiefvater bleiben soll, aber wenn der leibliche Vater das nicht akzeptiert und das Sorgerecht beantragt, dann wird vom Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben, was für das Kindeswohl am besten ist:

a) der Verbleib in der gewohnten Umgebung mit Halbgeschwistern und Stiefpapa oder
b) der Aufenthalt beim letzten noch lebenden Elternteil (und ggf. auch Halbgeschwistern).

Da das Beste rauszufinden ist sicher nicht einfach für Außenstehende. Allerdings würde mit jedem zunehmendem Lebensjahr Deines Sohnes im worst case auch seine Meinung eine Rolle spielen. Allerdings regelt http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html ganz eindeutig, dass das SR auf den überlebenden Elternteil zu übertragen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Das heißt, dass nicht der KV beweisen muss, dass es dem Kindeswohl dient, dass er das SR bekommt, sondern dass es Anhaltspunkte geben muss, dass dies dem Kindeswohl NICHT dient. Ein einfacher Wohnortwechsel ist damit nicht gemeint.

LG

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Hallo mamella,

Ich weiss ja nicht was du da zu wissen glaubst, aber ein "kleines Sorgerecht" gibt es nicht.
Entweder man hat es, oder man hat es nicht, und ein Stiefvater hat es NICHT.
Ein Stiefvater hat gegenüber den Stiefkindern rein juristisch nur ein einziges Recht: Das zu zahlen.
Er wird nämlich defacto durch die Eheschließung gegenüber den Stiefkindern Unterhaltspflichtig. (Das will natürlich niemand so nennen, die Fakten werden schlichtweg dadurch geschaffen das eine verheiratete Mutter keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt, ergo unterstellt wird das der neue Ehemann dafür aufkommt).

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"gegenüber den Stiefkindern Unterhaltspflichtig"

Blödsinn! Der UnterhaltsVORSCHUSS ist, wie der Name schon sagt, nur ein VORSCHUSS auf ausstehenden Unterhalt. Da eine alleinerziehende u.U. niemanden hat, der diesen Vorschuss aus seiner privaten Kasse gewähren könnte, zahlt der Staat das max. 6 Jahre lang.
Eine verheiratete Mutter kann diesen VORSCHUSS aber auch von Ihrem Mann erhalten. Das bedeutet aber in keinem Fall eine UnterhaltsPFLICHT. Die Pflicht zu zahlen hat weiterhin der rechtliche Vater. Der Stiefvater hat zwar das Recht, seinen Teil bezusteuern, dass hat aber jeder andere auch!

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Gut, auch du bist also drauf reingefallen.

Also Fakt ist:

Unverheiratete Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss da Vater der Kinder nicht zahlt.
Mutter heiratet jetzt.
Mutter bekommt jetzt keinen Unterhaltsvorschuss mehr - Vater der Kinder zahlt aber immer noch nicht.

Nun die Große Frage: Wo kommt das Geld denn jetzt her:

a) Die Mutter hat jetzt plötzlich durch die Heirat auf magischs Weise mehr Einkünfte
b) Es regnet aufgrund der Hochzeit plötzlich Geld - und damit wird der Ausfall gedeckt
c) Keines von beidem, also wird davon ausgegangen das die finanziellen Mittel jetzt vom neuen Ehemann kommen.

Ich neige zu Antwort c). Dementsprechend muss der neue Ehemann Unterhalt für seine Stiefkinder zahlen - auch wenn sich natürlich jeder dagagen wehr das so zu nennen. An den Fakten ändert das aber nix.

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