Adoption durch neuen Lebenspartner

Hallo,

mein Freund möchte meine Tochter gerne adoptieren.

Mein Ex hat mit der Scheidung das Sorgerecht abgegeben. Muss es seinerseits eine Zustimmung zur Adoption geben? Wenn ja, wie stehen die Chancen, eine solche Zustimmung ersetzen zu lassen, falls er einer Sdoption nicht zustimmen sollte respektive nicht aufzufinden ist (befindet sich irgendwo im Ausland, Aufenthalt unbekannt)?

Kontakt zwischen meinem Ex und meiner Tochter besteht seit 1 Jahr nicht mehr. Umgang lehnt er ab.

GLG

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#winke

http://www.anwalt.de/rechtstipps/adoption-und-lebenspartnerschaft_003450.html

und hier noch mehr

http://www.google.de/search?sourceid=chrome&ie=UTF-8&q=lebenspartner+adoptiert++kind+

#winke

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Hallo,

#danke

Ich habe gerade mal den ersten Link überflogen. Dann stehen die Chancen gar nicht so schlecht :-)

GLG

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Hallo,

der Begriff Lebenspartner betrifft in diesem Fall Gleichgeschlechtliche Paare, und wie du beim Überfliegen festgestellt haben wirst kann dann nur einer das Kind Adoptieren.

Das trifft auf euch nicht zu.

helikopta

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Er muss zustimmen....Soweit ich weiss. Aber wenn er eh keinen Umgang haben will, will er sicher auch aufs Zahlen verzichten somit würden die Chancen gut aussehen.

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rein menschlich gesehen stehen deine chancen gut. wenn er keinen umgang will, wird er sicher froh sein, nicht mehr zahlen zu müssen und keine verantwortung mehr zu haben.
ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es nicht einfacher ist, wenn du und dein freund verheiratet wärt.
wenn der kindsvater sich dagegen wehrt, wird es bedeutend schwieriger.
grüsse
ks

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Hi,

er muss zustimmen, das ist unabhängig vom Sorgerecht. Allerdings musst Du m. E. mit dem Adoptivvater verheiratet sein und die Ehe auch schon ein Jahr Bestand haben, bis eine Adoption erfolgen darf.

LG

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Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass der KV zustimmen muss. Die Entscheidung kann vom Familiengericht ersetzt werden wenn er nicht aufzufinden ist.
allerdings kann dein Freund deine Tochter nicht adoptieren solange ihr nicht verheiratet seit. Er kann sein Stiefkind Adoptieren, wenn ihr verheiratet seit und darüber hinaus muss er mit dem Kind in der Regel mindestens ein jahr zusammen gelebt haben und es muss ein Eltern-Kind Verhältnis zwischen beiden entstanden sein. Dazu kommt, das die Adoption dem Wohle des Kindes förderlich sein muss, sonst wird die gutachterliche stellungnahme des Jugendamtes sicherlich gegen eine Adoption sprechen.
Worüber ihr euch im klaren sein solltet ist, dass eine Adotion dafür sorgt das der Leibliche Vater alle Rechte und auch Pflichten abgibt und diese dann auf den Adoptivvater übergehen. D.h. Unterhaltsansprüche, aber auch Erbansprüche usw. gehen dann auf den Adoptierenden über. wenn es nur um den Namen geht, dann kann in der regel sehr viel schneller und einfacher in Kind Einbenannt werden. Dabei bleiben alle rechtlichen Dinge wie sie sind.

LG

helikopta

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dem gibts nichts mehr hinzuzufügen !!!!

Genauso war es bei uns auch !!!

LG

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Hallo,

also ich kann Dir sagen dass Du ohne seine Einwilligung fast nicht erreichen wirst.

Mein Sohn ist 12 Jahre alt, seinen Vater hat er seit 5 Jahren nicht gesehen weil dieser keinen Bock auf Kontakt mit seinem Sohn hat.

Hat sogar das Sorgerecht an mich abgegeben weil ihn alles nicht interessiert.

ABER gegen einen Namensänderung und eine Adoption weigert er sich.

Wir sind alles durch und haben keine Chance bevor der Zwerg nicht 14 Jahre ist denn dann hat er das Recht es selbst zu entscheiden.

Das schlimme ist dass es für mich nicht wichtig ist, ich habe einen Doppelnamen damit ich eine namentliche Verbindung zu allen Kinder habe weil ein neues unterwegs ist, aber mein Sohn ist so enttäuscht von seinem Vater dass er diese Verbindung zu ihm nicht mehr haben will.

Sollte jemand andere Erfahrungen gemacht haben, freue ich mich darüber zu hören, wir haben es nicht geachafft. LEIDER!!!

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Hallo Muggal4,

wenn du das alleinige Sorgerecht hast kannst du beim Standesamt mit deinem Sohn ohne Zustimmung des leiblichen Vaters eine Einbenennung machen lassen. Das heißt, dein Sohn trägt dann auch den Familiennamen deines Mannes. Das haben wir bevor mein Mann meinen Sohn adoptiert hat machen lassen.

Du brauchst dafür lediglich eine sogenannte Negativbescheinigung vom Jugendamt die aussagt, dass du das alleinige Sorgerecht hast.

Vielleicht hilft euch das etwas.

Liebe Grüße von Lucy

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DAS setzt allerdings voraus, dass das Kind NICHT den selben Namen trägt, wie der leibliche Vater. Dann muss er unabhängig vom Sorgerecht einer Einbenennung zustimmen.

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Ihr müßtet auf jeden Fall verheiratet sein.

Adoption ist für immer - also wenn ihr euch trennen würdet, hätte der "neue Vater" trotzdem noch Sorgerecht, das Kind würde in 50, 60 Jahren von ihm erben etc. etc.

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Hallo.

Ich glaube, wenn er das gesamte Sorgerecht dir übertragen hat, muss er nicht mehr zustimmen. Er hat ja damit schon allem zugestimmt.

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.

Lg Hermina

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Du liegst falsch.

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Hallo!

Wenn Dein Freund adoptieren möchte, dann müsst ihr aber verheiratet sein.

Nancy