Darf der Stiefvater allein zum Elternsprechtag?

Huhu,

bislang war ich immer alleine beim Elternsprechtag, da ich das alleinige Sorgerecht besitze.

Jetzt gibt es allerdings Probleme mit der Lehrerin (sie ist Hobby-Psychologin und vermutet psychische Probleme bzw. Depression, da meine Tochter keinen Kontakt mit ihrem Vater hat, er will nicht und trennte sich schon als sie noch ein Embryo war, ich lebe seitdem sie 3 Jahre alt ist mit meinem Mann zusammen und wir sind glücklich). Ich konnte sie nicht wirklich besänftigen und mir geht das ziemlich an die Nieren, so dass ich eigentlich keine Nerven habe, am Elternsprechtag bestimmt auch wieder solche Psycho-Diskussionen führen zu müssen. Die Lehrerin hatte ja letzte Woche gegen ! 21 ! Uhr bei uns angerufen und ihren Verdacht geäußert, ich war natürlich die ganze Nacht wach und machte mir Sorgen. Warum rief sie nicht z.B. am frühen Abend an, wo ich das mit meinem Kind noch hätte klären können?! Denn das ganze beruhte lt. der Aussage meiner Tochter auf einem riesigen Missverständnis, und ich glaube meinem Kind.

Da mein Mann von Beruf Psychiater und Psychotherapeut ist, dachte ich mir, warum geht er nicht einfach hin. Er kann viel sachlicher und natürlich auch fachlich korrekt argumentieren zum Thema Depression usw. Jetzt frage ich mich allerdings, ob er das überhaupt darf bzw. sie überhaupt mit ihm reden würde oder es heißen wird: "Sie sind ja nur der Stiefvater ohne Sorgerecht"

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Hallo,

ich kenne das Thema und hatte es selber Ende letzten Jahres.

Laut Aussage des Landes Schleswig Holstein (Mail liegt mir vor) ist es so, wenn man mit dem Exmann das gemeinsame Sorgerecht hat, darf der Stiefvater rein rechtlich keine Auskünfte bekommen bzw. erscheinen. Jedoch wird dies nicht greifen, wenn der Exmann Antrag unterzeichnet, wo er offiziell die Mitwirkungpflicht abtritt. Zumindest ist es an der Schule unseres Sohnes so.

Bei meiner Freundin in Hamburg, interessierte es die Lehrer nicht und es geht immer der Stiefvater hin und bekommt schön die Auskünfte, obwohl Sie mit ihrem Exmann das gemeinsame Sorgerecht hat :-(

#winke

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aber ich habe eh das alleinige sorgerecht, da der vater meiner tochter sich bereits in der schwangerschaft trennte und wir nicht verheiratet waren.

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;-) dann darf er dahin gehen, zumindest lt. Aussage des Land SH, wo ich lebe.

Denn die haben mir das damals alles mit § zugemailt inkl. Beispielen

#winke

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Hallo,

bei meinem Großen hab ich auch das alleinige Sorgerecht. Ich hab meinem Mann eine Vollmacht rausgeschrieben und auch die Schule benachrichtigt, dass ihm Auskünfte erteilt werden dürfen.

Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit für Dich/Euch?

Viel Erfolg und alles Gute für das Gespräch mit der Hobbypsychologin...
Unsere Lehrerin in der 3./4. Klasse meinte übrigens auch, dass Kinder, die nicht bei den beiden leiblichen Eltern leben, per se ein psychisches Problem haben...

LG, leviana

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ja, mit so einer vollmacht ist man wohl auf der sicheren seite.
wie hast du das denn formuliert?

LG

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Hi,

Hab geschrieben, dass ich meinen Mann bevollmächtige, Termine in der Schule wahrzunehmen und dass ich die Schule von der Schweigepflicht schulische Dinge betreffend entbinde.

Hab ich übrigens auch für Arztbesuche gemacht, wer weiß, ob ich vielleicht mal nicht in der Lage bin, eine wichtige Entscheidung zu treffen...

LG,

leviana

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geht einfach gemeinsam hin, dein Mann kann dich dann unterstützen :-)

mein Mann hat nicht mal Auskunft bekommen, obwohl er Sorgerecht hat, die blöde Kuh von Lehrerin fühlte sich erst mal verpflichtet bei der Mutter anzurufen und nachzufragen #augen

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Nein, als Stiefelternteil hat man diese Rechte nicht und kann weder in Schule noch beim JA oder gar Arzt auf Auskunft hoffen.
Geht doch einfach gemeinsam hin! Bei besagter Lehrerin laß Deinen Mann sprechen und gut!

Und ehrlich, sei doch froh, dass die Lehrerin Augen und Ohren offen hält! In diesem Fall war es ein Missverständnis, aber was wäre, wenn wirklich etwas mit Deinem Kind wäre und sie NICHTS sagen würde! Da finde ich es schon richtig, dass sie Kontakt sucht!

Alles Gute!

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Der Stiefvater hat das sogenannte kleine Sorgerecht ,wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Damit kann er sowohl in Schule, KH , bei Ärzten etc. die Rechte seiner Stiefkinder vertreten/ wahrnehmen.
So ist das bei uns seit Jahren.Der KV ( Exmann ) kann z,B. keinerlei schulische oder ärztliche Belange regeln

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Danke für die Aufklärung!#winke

Hat dann jeder X-beliebige neue Freund der Mutter mehr Rechte als der "Vater" oder besser zahlender Erzeuger? Ist doch prima, da zahlt mein Mann 522 Euro KU+diverse Extras, muss sich Umgang erst einklagen und dann immer noch erbetteln und ist irgendwie immer der Arsch. #sorry#kratz

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Ich sag Dir mal was Witziges: Mein Ex, Papa meines Sohnes trabt noch heute auf Geheiß meiner Tochter (nicht sein Kind) auf Elternsprechtage.
Das heisst, er ist sozusagen schon im Minusbereich der Befugnis. Aber es hat eben auch noch nie einer danach gefragt und wenn das Kind es so wünscht, na bitte gerne doch. ;-)

Bei Euch befürchte ich aber schon eher Probleme, gerade weil die Lehrerin sich bestimmt ungerne von einem Profi belehren lassen wird (und sie wird das sicher so empfinden).
Aber warum nicht versuchen? Schreib ihm eine Vollmacht und schau, ob sie das akzeptiert wenn sie sich zunächst verweigert.