Elternzeit Twins - Partner

Hallo ihr Lieben,

irgendwie kann mir keiner weiterhelfen und es ist echt zum verrückt werden. Hab schon bei der Service Nummer des Bundesministerium für Familien telefoniert, die auf Elternzeit spezialisiert sind jedoch auch hier wusste man nicht wirklich weiter. Unser Fall ist wohl doch spezieller 😂

Ich schildere mal mein Anliegen:
Ich bin mit Twins schwanger. ET ist der 13.08.20

Ich werde nach der Geburt 1 Jahr in EZ für Kind 1 gehen (inklusive MuSchu).

Mein Partner möchte gerne nach der Geburt die zwei Partnermonate für Kind 1 in Anspruch nehmen.
Danach geht er 10 Monate arbeiten und möchte dann 1 Jahr Elternzeit für Kind 2 nehmen. Wenn mein Partner jetzt direkt alles in einen Antrag angegeben muss (aufgrund der 24 Monate Bindungszeitraum) würde das ja bedeuten, dass mein Partner keinen „Kündigungsschutz“ zwischen den Partnermonaten für Kind 1und dem Jahr Elternzeit für Kind 2 hat.

Wir möchten gerne wissen ob mein Partner aufgrund des 24 monatigem Bindungszeitraumes, die Partnermonate für Kind 1 und das eine Jahr Elternzeit für Kind 2 direkt in einem Antrag beim Arbeitgeber bekannt geben und einreichen muss?

Da es zwei Kinder sind, kann man doch die EZ für das zweite Kind 7 Wochen vorher beim AG angeben ? Oder würde die EZ verfallen wenn man nicht für beide es direkt einreicht?


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


Liebe Grüße und vielen Dank 😊
Maxime

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Hallo,
war bei uns auch ein Chaos, in BW ist die LBank dafür zuständig und deren Hotline war die einzige, welche qualifiziert weiterhelfen konnte. Wir wurden wurden dann von einer Fachfrau zurückgerufen. Vielleicht auch eine Alternative für euch.

Gruß

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Also meine Antwort ist eher eine Leien Antwort, aber da wir auch einige besondere Konstellationen hatten, haben wir uns viel damit auseinandergesetzt...


EZ kann von dem AG nicht abgelehnt werden... d.h rein theoretisch würde es auch reichen 7 Wochen vorher...
Aber... so viel ich weiß muss man im Erstantrag die gewünschten Monate schon angeben, und dann möchte die Elterngeldstelle die Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate... Wenn ihr die sowieso gesammelt zu Hause habt könnt ihr die auch einreichen und der AG erfährt nichts davon von wann bis wann dein Mann tatsächlich EZ nehmen möchte weil die Elterngeldstelle ja dann nicht direkt von deinem AG die Bescheinigung braucht...

In diesem Falle könntet ihr also ganz normal alle Monate bei der Elterngeldstelle beantragen und dann erst 7 Wochen vor der geplanten 2. EZ dem AG Bescheid geben... da er es ja nicht ablehnen darf, nur in Sonderfällen ...

Des weitere wäre wichtig ob euer Bundesland eine zusätzliche Bescheinigung über die EZ von AG haben möchte dann würde das oben geschilderte nicht funktionieren... aber z.b in BW braucht man das nicht und dann könntet ihr das so machen wie oben beschrieben...


Hoffe es war einigermaßen verständlich 🙈😅

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Mit dem Elterngeld hat das nicht viel zu tun. Der Anspruch ist ja mit den ersten 12 Mo. durch die Mutter und die 2 Monate für den Vater abgegolten.
Elternzeit nehmen kann der Vater natürlich trotzdem. Das würde ich in der Tat mit zwei Anträgen machen, jeweils 7 Wochen vor Beginn. Ablehnen kann das der AG nicht.

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Danke für eure Antworten.

Mit Elterngeld ist alles geregelt. Es geht wirklich nur um die Elternzeit.
Wenn mein Mann jetzt die 2 Partnermonate anmeldet muss er sich doch im gleichen Antrag auf die nächsten 2 Jahre festlegen, oder?
Natürlich würden wir das Jahr EZ gerne nächstes Jahr 7 Wochen vorher anmelden aber da könnte der AG ablehnen da der erste Antrag ausschließlich mit den Partnermonate angemeldet wurde.

So würde ich das interpretieren hoffe aber das ich falsch liege. 🙈

Liebe Grüße

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Also soviel ich weis hängt das mit den Kindern zusammen, dein Prtner kann für jedes Kind einzeln EZ beantragen, also wenn er für das eine jetzt die Partnermonate beantragt muss für den Zwilling das jetzt noch nicht... das sind zwei verschiedene Anträge.. also wird von Kind zu Kind einzeln betrachtet..

Und nein der AG kann nur in Außnahmen ablehnen, muss das aber Schriftlich begründen... an sich kann ein AG die EZ nicht ablehen, deswegen muss man das beim AG auch nicht beantragen sondern teilt das eigentlich nur mit von wann bis wann man nehmen möchte

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Danke für deine Antwort. 😁

Ich gehe auch davon aus das mein Mann die 2 Partnermonate getrennt von der regulären EZ anmelden kann. Bin mir aber wegen dem Bindungszeitraum Irgendwie noch unsicher.

Wir warten noch auf eine Email (Antwort) des Bundesministerium für Familien. Telefonisch konnte man uns ja nicht weiterhelfen. Ich bin gespannt 😉

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Hey :) sag mal, könntet ihr beide auch gleichzeitig ein Jahr zuhause bleiben ?

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Hey, wäre bestimmt möglich aber für uns keine Option 😉

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Wieso nicht ? Wenn ich fragen darf

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Zu deinem Partner:

Er kann seine Elternzeit so anmelden, da es sich ja um die Elternzeit für Kind 2 handelt ab dem 1. Jahr.

Zu dir: wenn du nicht direkt wieder Vollzeit arbeiten möchtest solltest du 2 Jahre Elternzeit anmelden für Kind 1. falls du Teilzeit weiterarbeiten möchtest solltest du danach 2 Jahre für Kind 2 anmelden. Du hast ja insgesamt Anspruch auf 6 Jahre, da ist es wichtig, wie angemeldet wird, damit dieser Anspruch bleibt.

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Danke für deine Antwort😊

Ich werde nach dem Jahr EZ wieder Vollzeit arbeiten gehen. Mein Mann geht dann anschließend in Elternzeit. Gedacht war es so:

Mutter: Muschu anschließend EZ (9 Monate) für Kind 1, dann wieder Vollzeit arbeiten.

Vater : 2 Partnermonate (LM 1 und LM 2) für Kind 2
Vater:
10 Monate Vollzeit arbeiten und dann in Elternzeit für Kind 1 (1 Jahr), anschließend für Kind 2 in EZ ( 1 Jahr) und Teilzeit arbeiten.

Da dürfte kein Anspruch verfallen, richtig? Die restliche Zeit können wir dann noch aufteilen. Wir nehmen ja 2 Jahre für Kind 1 und 1 Jahr für Kind 2 vor dem 3. Lebensjahr. Wer das von uns nimmt spielt doch keine Rolle, oder?

Viele Grüße.