Stillzeiten von Lehrerinnen mit Zwillingen

Hallo!
Vielleicht kann mir ja jemand von seinen Erfahrungen berichten.
Stillenden Lehrerinnen steht ja eine Stillstunde pro Arbeitstag zu. Wie sieht das nun bei Zwillingen aus? Man kann ja nicht davon ausgehen, dass die beiden immer im Tandem gestillt werden können.
Ich werde wohl leider nach 9 Monaten wieder arbeiten gehen müssen und hoffe aber eigentlich, das Jahr voll stillen zu können, gerade da zwillinge ja oft Frühchen sind.
Liebe Grüße!

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Ich bin zwar Lehrerin und habe Zwillinge aber da bin ich wirklich überfragt. Wie möchtest du das machen? Sind die Kinder mit dem Papa zu Hause und er bringt sie dir in die Schule? Oder denkst du an abpumpen? Habe ich bei uns auch noch nicht erlebt. Frage doch einfach deine Schulleitung. 1 Stunde Pause ist ja in unserem Alltag in der Schule gar nicht möglich. Pausen gehen ja nicht so lange. Da müsstest du ja theoretisch 1 Stunde unterrichten und dann 1 Stunde Pause haben. 🤷‍♀️

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Man kann sich die Stillstunden auch auf die Randstunden legen. Im Endeffekt werden einem 5 Stunden vom Deputat erlassen, da Stillstunden Arbeitszeit sind und man Anspruch auf eine Stunde pro Tag hat. Frage ist, ob pro Kind? Denke ja schon, dass es länger dauert Zwillinge zu stillen als ein Einzelkind.
Die beiden sind dann zu Hause beim Papa und wir müssen gucken, ob ich dann abpumpe oder der Unterricht dann so liegt, dass ich vorher/nachher direkt stillen kann.

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Das MuSchG differenziert nicht, ob Du 1 oder 2 Kinder stillst:

Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten 12 Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber 2-mal täglich für eine 1/2 Stunde oder einmal täglich für eine Stunde (§ 7 Abs. 2 MuSchG). Wenn eine zusammenhängende Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden besteht, ist auf Verlangen der Frau 2-mal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten zu gewähren. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens 2 Stunden unterbrochen wird. Der Arbeitgeber kann einen Nachweis darüber verlangen, dass die Frau stillt. Die Kosten trägt nach § 9 Abs. 6 MuSchG der Arbeitgeber. Durch die Freistellung zum Stillen darf der Arbeitnehmerin kein Entgeltausfall entstehen; diese Zeiten dürfen auch nicht auf Ruhepausen angerechnet werden.

Teilzeitbeschäftigten Frauen, die z. B. bei einer nur 3-stündigen täglichen Arbeitszeit hinreichend Zeit haben, ihr Kind außerhalb der Arbeitszeit zu stillen, steht der Anspruch nicht zu.

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Hallo,
Ich bin zwar keine Lehrerin, aber auch nach 9 Monaten wieder arbeiten gegangen. Wir haben dafür gesorgt, dass die Kinder zu dem Zeitpunkt tagsüber schon nur noch Brei gegessen haben (Also mittags und nachmittags). Dazu haben wir mit 5 Monaten langsam mit dem Mittagsbrei gestartet. Ich habe beide früh gestillt, bevor ich zur Arbeit gefahren bin, und dann eben wieder, wenn ich wieder zu Hause war (Und natürlich nachts, und das auch gern etwas öfter 😅). Eventuell hat mein Mann ihnen wenn es gar nicht anders ging auch eine Flasche Pre gemacht, aber wenn ich mich richtig erinnere, kam das nicht oft vor.

Allgemein kann ich dir nur den Tipp geben, das mit dem Stillen entspannt anzugehen :)
Wenn's klappt ist schön, wenn nicht, dann ist Pre auch nichts dramatisches!

Liebe Grüße :)