Elternzeit Drillinge

Hallo

ich habe gelesen, dass man pro Kind Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit hat. Pro Kind muss man in den ersten 3 Jahren 12 Monate Elternzeit nehmen.
Also beantrage ich erstmal 3 Jahre und habe dann noch pro Kind 2 Jahre übrig , die ich bis zum 8. Lebensjahr nehmen kann?
Ich würde gerne 3 Jahre zu Hause bleiben und dann die restliche Elternzeit 50% arbeiten. In der Zeit zahle ich dann auch keine Sozialabgaben oder?
Wer kennt sich aus oder hat Erfahrungen?

Liebe Grüße

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Da hast du dich leider falsch informiert. Du bekommst nicht pro Kind 3 Jahre. Du kannst insgesamt "nur" 3 Jahre Elternzeit nehmen. Die ersten 12 Monate der Elternzeit musst du innerhalb der ersten 3 Jahre nehmen. Die restlichen 2 Jahre kannst dir dann bis zum 8. Lebensjahr aufteilen. Du hast keine 9 Jahre Elternzeit!!!
LG

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Sorry, da hab ich mich vertan. Ich ziehe meine "Aussage" hiermit zurück!

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Das kann aber so nicht stimmen...bei meinen Zwillingen nehm ich 5 Jahre ingesamt, 6 wären möglich gewesen...
Also müsste es bei Drillingen so sein wie die Te meint....

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Huhu,

man hat PRO Kind 3 Jahre Elternzeit und kann diese beispielsweise wie folgt nehmen:

1.-2. Jahr - Kind 1
3. Jahr - Kind 2
4.-5. Jahr - Kind 3
6.-7. Jahr - Kind 2
und das wars dann :-)

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Hey
danke für deine Antwort.

Ich habe jetzt das gefunden:

Für Mehrlinge, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für jeden Mehrling 24 Monate der insgesamt 3-jährigen Elternzeit bis zum achten Geburtstag des jeweiligen Mehrlings beansprucht werden, ohne dass die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist.
Deine Aufteilung finde ich irgendwie kompliziert.
Könnte ich auch zb für
1.-3. Jahr Kind 1
4.-5. Jahr Kind 2
6.-7.Jahr Kind 3
beantragen?

Und wenn ich das 4.-7.Jahr Teilzeit arbeite, stimmt es dass ich keine Sozialabgaben zahlen muss? Weiß das jemand?

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Hi,

Sozialabgaben musst du auf jeden Fall trotzdem bezahlen, wenn du in TZ arbeitest, außer du hast nur einen 450 € Job.

Lg

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Hallo, bei Zwillingen hat man 6 Jahre elternzeit. Dann müssten es bei Drillingen schon 9 Jahre sein!
Elterngeld gibt es für ein Jahr.
Ich Glaube du musst für jedes Kind ein jahr innerhalb der ersten drei Lebensjahre nehmen um den Rest aufzuheben. Da musst du dich beim Arbeitgeber erkundigen. Da hat sich was zum 1.1.18 geändert.
Wenn du Teilzeit arbeitest musst du bei überschreiten der 450 Euro grenze ganz normal sozial abgaben zahlen. Auch in elternzeit!
Alles Gute dir!

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Hi
danke für eure Antworten.
Auf der Seite Elternzeit.de steht nichts von der 450€ Grenze. Aber das hätte ich mir auch denken können dass das nicht stimmt. Überall im Netz steht etwas anderes und ich finde es auch etwad verwirrend.
Demnach müsste ich

1.Jahr Kind 1
2.Jahr Kind 2
3.Jahr Kind 3
4./5.Jahr Kind 1
6./7.Jahr Kind 2

und der Rest verhällt.
Oder eben so wie die ande TE das geschrieben hat. oh man wie kompliziert.

Und der einzige Vorteil für TZ in Elternzeit wäre dann der Kündigungsschutz oder?

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Hallo,

ja, exakt so musst Du Deine Elternzeit nehmen: die ersten drei Jahre je Kind 12 Monate und die anderen 24 Monate je Kind anschließend.
Und ja, der Rest verfällt dann (also ein Jahr)
Außer dem Kündigungsschutz hast Du noch den Vorteil, dass Dein AG Dir TZ ermöglichen muss, ohne dass Dein alter Vertrag aufgelöst wird. Der lebt dann nach der EZ wieder auf.
Wenn Du TZ ohne EZ machst und dann wieder VZ arbeiten willst, musst Du wieder auf VZ neu verhandeln. Das ist vor allem dann wichtig, wenn z. B. bestimmte Arbeitszeiten, Arbeitsorte etc. vertraglich festgelegt sind.

LG, Pureheart

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