Elterngeld Nachzahlung

Hallo ihr lieben ich habe eine Frage vielleicht könnt ihr mir diesbezüglich Helfen ich versteh es nich.

Ich habe heute den Bescheid bekommen über das Elterngeld also die Nachzahlung für Zwillinge.

Dieses ist bei uns 6 Monate 1.1.09-1 bzw. 15.6.09

So nun steht da aber das die Nachzahlung vorerst einbehalten wird (erstattungsansprüche Jobcenter). Über die weitere Behandlung der Nachzahlung erhalte ich weitere Nachricht...

Was heißt das jetzt wir waren damals im ALG2 bezug behalten die das jetzt komplett ein???
Ich habe das ja nicht absichtlich zurückbehalten da das gesetzt ja erst geändert wurde...
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen ob die alles behalten oder nur nen Teil????

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hey mtara,

ich habe vor ein paar wochen einen ähnlichen fall gehört. sie hatten auch Unterstützung vom jobcenter, die haben von den 7600€ 7300€ einbehalten. deswegen fürchte ich, dass es dich auch trifft. in den nächsten wochen soll es dazu aber von den bundesministerien eine entscheidung geben. alles gute für dich.

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Hatte den Fall jetzt ahnlich bei einem Klienten. Er hatte Rente beantragt und diese wurde nun rückwirkend zu Juli 2013 bewilligt. Von der Nachzahlung hat das Jobcenter weit über 2/3 bekommen, was ja auch korrekt ist so. Wäre die Rente schon im Juli 2013 gezahlt worden, so wäre schon damals der Anspruch auf ALG2 erloschen.

LG

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Das ist ja soweit okay aber es ist ja nicht meine schuld das das Gesetz jetzt erst geändert worden ist und zu meiner Zeit damals war das elterngeld nicht angerechnet bei alg2 ... Ich finde das nicht gerecht denn damals hatte ich das Geld ja definitiv nicht

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Hallo,
weiß jemand von euch zufällig, ob es jemand mit einer Klage versuchen will, dass die nachträgliche Elterngeldzahlung auch für Zeiträume vom 01.01.2007-31.12.2008 erfolgt?
Würde mich über Antwort freuen.

Gruß Claudia

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Ja, das heißt, dass ihr damals darauf Anspruch gehabt hättet (auch wenn das jetzt erst vom Gericht entschieden wurde) und somit weniger Anspruch auf ALGII gehabt hättet. Somit behalten sie dann das ein (ganz, wenn eurer Anspruch höher als die monatliche Nachzahlung war oder teilweise, wenn ihr jetzt mehr nachgezahlt bekommt, als ihr damals an ALGII bekommen habt).