Gerichtsurteil Elterngeld für zwillinge - nachträglich beantragen?!?

Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen: Es gab ja vor kurzem das gerichtsurteil, dass zwillingseltern für BEIDE kinder elterngeld beantragen können, nun auch 4 jahre nachträglich.

Ich verstehe nun aber nicht, ob dies auch auf uns zutreffen könnte:

Unsere zwillinge sind im mai 2010 geboren. Von lebensmonat 1 bis 5 habe ich elterngeld bezogen, danach bin ich wieder meiner selbstständigen tätigkeit nachgegangen. Mein mann hat von lebensmonat 1 bis 9 elterngeld erhalten. Danach wurde er von seinem arbeitgeber gekündigt, hat 3(?) monate arbeitslosengeld erhalten und hat dann wieder eine vollzeitstelle begonnen.

bei der elterngeldstelle konnten sie mir keine auskunft geben...

Vielleicht kann mir jemand helfen! Vielen dank!

Pili

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Hallo,

du hast von Lebensmonat 1-5 und dein Mann von 1-9 Elterngeld bezogen? Verstehe ich gerade nicht, wie habt ihr denn beide parallel Elterngeld bekommen? Dann hat dein Mann Arbeitslosengeld bekommen. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wird nicht bezahlt, wenn man keinen Job hat.

Ich weiß nun gar nicht, für welchen Zeitraum du nachträglich Elterngeld haben möchtest? Ich verstehe das Urteil so, dass man rückwirkend Elterngeld beantragen kann, wenn beide Elternteile zuhause waren, aber eben nur einer 12 Monate Elterngeld hatte und der andere nur die 2 Monate.

VG

Padme

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Hallo,
Ich hab auch schon angerufen, die wissen noch von gar Nichts. Soll einfach ein schreiben aufsetzen in dem ich nochmal Elterngeld für Kind 2 beantrage.
Ich bin einfach mal so dreist und beantrage nochmal 12 Monate für kind2. Werden dann schon was schreiben wenn ihnen das vorliegt wie das geregelt wird.
Ich war 12 Monate in elternzeit und bin jetzt noch Zuhause. Meine Zwillinge sind 13 Monate alt. Ich hab das Urteil so verstanden das ich dann wenigstens noch die 2 Monate für kind2 beantragen könnte.
Lassen wir uns überraschen.
Lg

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Das ist nicht richtig, denn das würde ja bedeuten, dass man nun statt 12 Monate, 14 Monate Elterngeld bekommen würde. Die zwei Monate sind an die Bedingung geknüpft, dass der Partner auch zuhause ist!

Ist nicht böse gemeint, aber man sollt das Urteil doch genau lesen, bevor man so einen riesen Verwaltungsaufwand verursacht, nach dem Motto, ich beantrage jetzt einfach mal, vielleicht ist einer zu dämlich und genehmigt meinen Antrag.

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Ich hab das so verstanden, dass beide Elternteile Elterngeld beantragen können, wenn sie beide zeitgleich zu Hause bleiben und die Kinder betreuen.

Für uns kommt es also nicht in frage, da nur ich zu Hause geblieben bin und mein Mann arbeiten gegangen ist.

Gruß,claudi

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Ich denke, dass ihr auf jeden Fall noch was bekommt. Mein Mann war die ersten 3 Monate daheim, ich bin noch zuhause (die Mädels sind 18 Monate).

Habe heute mit der Elterngeldstelle telefoniert, sie wussten es nicht 100%ig, da die Urteilsbegrundung wohl noch aussteht, die Dame war allerdings der Meinung, wir würden auf jeden Fall noch Partnermonate bekommen, evtl die 3, die wir beide daheim waren vielleicht sogar mehr.

Ich soll einen harmlosen Antrag stellen mit folgendem Text, bekomme dann einen Bescheid, dass die Prüfung noch etwas dauert und höre dann wieder was, wenn die fehlende Urteilsbegrundung da ist.

Folgenden Text hat sie mir empfohlen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantragen wir die weitere Gewährung von Elterngeld - Zahlung für unsere Zwillinge ....... geboren am ...... aufgrund des BSG-Urteils vom 27.06.2013.

Ich bin seit der Geburt der Kinder zuhause, mein Mann war von .... bis .... in Elternzeit.

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hallo!

danke für deinen beitrag!

grüsse und alles gute,
pili

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Hallo,

hier mein Informationsstand:

du hast für dein Elterngeld einen Bescheid bekommen.
Gegen diesen Bescheid gibt es eine gewisse Frist Einspruch einzulegen, angeblich 3 Monate.

Hast du das nicht getan, hast du den Bescheid als richtig angenommen und kannst deshalb nachträglich kein Elterngeld bekommen außer wenn du gegen den Bescheid jetzt klagst.

Aber ich glaube nicht, dass ihr noch was bekommt, da ihr ja schon für die komplette Zeit, in der ihr in Elternzeit ward, Elterngeld bekommen habt.

Wäre für deinen Mann evtl. damals interessant gewesen, dass er anstatt, dass er gekündigt wird, die Elternzeit verlängert und anstatt Arbeitslosengeld Elterngeld bezogen hätte, aber das geht ja im Nachhinein nicht mehr.

Grüße