Elterngeld bei Zwillingen

Hallo,

vielleicht ist die Frage ja blöd,aber wenn man Zwillinge bekommt,können dann beide Eltern gleichzeitig für 14 Monate Elterngeld beziehen?

Wenn man ein Kind hat gibt es ja 12 Monate + Partnermonate. Und theoretisch müsste doch je einer für ein Kind Elterngeld beziehen dürfen + Partnermonate für das andere Kind.

Wir sprachen neulich darüber im Freundeskreis,wussten es aber nicht.Deswegen wollte ich mal fragen.

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Nein. Es gibt nur nen Mehrlingszuschlag a 300€

Aber es hat wohl ein Paar feklagt auf diese Idee und Recht bekommen. Präzedenzfall also gegeben. Würd das mit nem Anwalt besprechen.

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Huhu
Soweit ich weiß, kann nur 2x Elterngeld beantragt werden, wenn auch wirklich beide zu Hause bleiben. Jeder für 1 Kind.

Hätte ich gerne gemacht, allerdings hätten wir dadurch einen zu großen finanziellen Verlust gehabt.
Das Paar das damals geklagt hatte, arbeitete in 1 Firma. Also waren die Gehälter auch relativ gleich. Partnermonat weiß ich jetzt nicht so genau, aber wenn du im Internet danach suchst, wirst du fündig.

LG mama

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nein das geht nicht... dann bekommt nur jeder Elternteil 7 Monate Elterngeld.. wir haben das genau so durch.. mein mann und ich haben gemeinsam elternzeit genommen und somit bekamen wir eben nur jeder 7 monate Elterngeld... wird halt einfach aufgeteilt..
aber man bekommt für jedes kind elterngeld...
abe rnicht die höhe des vollen Gehaltes was man vorher hatte

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genau... beim zweiten kind gibt es dann nur den mehrlingszuschlag und fürs erste ca 67% des vorherigen gehaltes.

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Hey,
lustigerweise habe ich erst vor 3 Tagen bei der Elterngeldberatung davon gehört.
Es gibt ein Gerichtsurteil (goolge mal Elterngeld Zwillinge) und da war es wirklich so: Der Vater beantragte Elterngeld für den Sohn, die Mutter für die Tochter. Wurde abgelehnt. Die Eltern erhoben Widerspruch und nach ewigem Rechtsstreit bekamen die Eltern Recht (Partnermonate fallen dann aber weg).

Mir wurde bei der Elterngeld-Beratung gesagt: Man kann das anwaltlich durchsetzen. Wir gut die Chancen stehen, weiß ich nicht. Da bei uns aber nicht sowohl mein Freund als auch ich gleichzeitig Elternzeit nehmen können (aus finanzieller Sicht), werden wir uns wohl mit dem Geschwister-Bonus zufrieden geben müssen :)

Viele Grüße

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Hey

mal ehrlich. Ich find das echt ne Sauerrei!! Immerhin sind es 2 Kinder, dann sollte es auch 2x Elterngeld geben.
Der Staat jammert immer, dass Deutschland zu wenig Kinder hat. Ja dann muss er auch mal was tun, damit man Kinder in diese Welt setzen kann.

So, genug gemotzt #schein
Aber musste ich mal gerade loswerden.

LG und guts Nächtle #stern

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Hallo,

du hast aber ja trotzdem nur einmal den Verdienstausfall!

LG,
delfinchen

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Hi, das mag schon sein, bekommt eine Frau aber zb 10 Monate nach der Geburt des ersten schon das nächste Kind, bekommt sie zwei mal Elterngeld!

Fakt ist, die Zwillinge werden als eine Geburt und nicht als zwei Kinder gerechnet. Da läuft allerdings auch aktuell ein Verfahren.

Bis da was raus kommt gibt's fürs zweite Kind bei "einer" Geburt, was ja so nicht stimmt, genau genommen, "nur" die 300 Euro als Grundversorgung.

Ich bin froh, das es überhaupt was gibt :-) auch wenn man davon ausgehen könnte: zwei Kinder = zwei mal Geld :-D

Ps.: man bekommt den Geschwisterkindbonus nicht für Zwillinge!!!! Nur für ältere Kinder unter 3! So die Aussage meiner Beraterin.

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Das wäre ja mal witzig, wenn Mama und Papa, jeder für ein Kind, das volle Elterngeld kassieren könnte. Dann wäre man auch nicht fix und fertig und könnte tatsächlich nach einem Jahr wieder in den Beruf einsteigen ohne erstmal ein Reha-Programm durchziehen zu müssen.

So ist es aber nicht. In Elternzeit geht einer und der hat auch nur einene Verdiensausfall. Ist ja keine Aufwandsentschädigung sondern ein Verdienstausfall.

lg

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Hallo,

wenn der Vater für Kind A zu Hause bleibt und die Mutter für Kind B und sie nach 12 Monaten tauschen...

Das Elterngeldgesetz gibt keine Regelung vor, die dagegen spricht.

Ich würde frech auch noch den Geschwisterbonus beantragen. Die Frist hält man mit Zwillingen schließlich ein. ;-)

LG

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Also so einfach wie du dir das vorstellst geht das nicht.
Und eine Frist hält man da ganz bestimmt nicht ein.
Den Elterngeldantrag muss man innerhalb der ersten 3 Lebensmonate einreichen, das schafft man selbst mit Mehrlingen nicht einzeinzuhalten.

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Das zweite Kind kommt innerhalb der für den Geschwisterbonus angegebenen Frist zur Welt. Mit Sicherheit!

"Den Elterngeldantrag muss man innerhalb der ersten 3 Lebensmonate einreichen, das schafft man selbst mit Mehrlingen nicht einzeinzuhalten. "

Häh?

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Mein Mann und ich sind seit der Geburt der Zwillinge beide zuhause.

Wir haben beide Antrag auf Elterngeld gestellt. Er für Kind A nd ich für Kind B. Ist natürlich abgelehnt worden. Ich habe Widerspruch eingelegt und auf den Fall verwiesen der im letzten Jahr zugunsten der Zwillingseltern entschieden wurde.

Die Revision liegt noch beim europäischen Gerichtshof. Ich denke, so lange müssen wir uns dann wohl noch gedulden. Geld habe ich aber zumindest schon einmal für mich bekommen - mein Mann hat noch nichts bekommen.

Wir empfinden es auch sehr ungerecht, weil wir beide zuhause bleiben und jeder ein Kind versorgt. Bei dieser Konstellation können wir natürlich gut und gerne auf den Mehrlingszuschlag verzichten.

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Da wir leider nicht auf unsere Familie zurück greifen können, mussten wir auch beide zuhause bleiben, um unsere Zwillinge zu erziehen. Gerade heute haben wir unseren Bescheid für das Elterngeld erhalten: jeder bekommt 7 Monate. Damit sind wir natürlich nicht einverstanden. 67% vom Einkommen ist schon recht wenig. Wenn jetzt ein komplettes Einkommen wegfällt, wird es knapp...

In wenigen Tagen ist endlich die Verhandlung vor dem Bundessozialgericht. Hier der Link zur Terminvorschau => http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2013&nr=12946. Ich bin schon sehr gespannt, wie es ausgeht und ob die Entscheidung dann auch für uns gülig ist. Kennt sich jemand aus, wie wir uns jetzt verhalten müssen? Ich denke mal, dass wir uns von einem Anwalt beraten lassen und dann erst einmal Wiederspruch einlegen. Hat das einer vor euch schon gemacht? Wie geht es dann weiter?

Viele Grüße
Tom