Elternzeit / Geld Antrag !! Was muss ich schreiben ?!

Hallôchen ihr lieben ,

So langsam verzweifel ich .. Überall hört man etwas anderes . Ich hoffe ihr könnt mir helfen .

Ich bin gerade dabei ein schreiben aufzusetzen für meinen Arbeitgeber in dem ich ihm mitteilen wollte wie lange ich in Elternzeit gehe. Also mein Mutterschutz endet am 14.11 . Elternzeit möchte ich 3 Jahre nehmen . Also wie muss ich das schreiben ?! Das ich in Elternzeit gehe vom 15.11.2012 bis zum 14.11.2015 ? Das wären ja dann 3 Jahre . Weil ich gehört habe das die Elternzeit immer einem Tag vor dem Geburtstag der Kinder endet also das der Mutterschutz mit eingerechnet wird .

Ich hoffe einer kann mir helfen . :-)

Liebe Grüße

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huhu,
is schon etwas her aber ich glaube es war so:
die elternzeit beginnt mit der geburt des kinder/bzw.der kinder;-) und endet mit dem (bei dir/3jahre) vollendeten 3ten lebensjahr (tag des geburtstag deiner kinder).
also so habe ich es geschrieben/gemacht und meinem arbeitgeber gegeben...

hoffe es hat dir weitergeholfen...
evtl. fragst du deinen arbeitgeber mal#kratz

lg heike

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Nee, so war es nciht. Die Elternzeit endet am Tag vor dem geburtstag, beginnt aber erst nach dem Mutterschutz. ;)

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Bis 1 Tag vor dem 3. Geburtstag.

ABER: Du hast bei Zwillis Anspruch auf 5 Jahre!
Vorteil: gesetzl. Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit ohne Verlust der vorherigen Stelle.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

LG
Jana

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Hi,

wenn Du auch nach den 3 Jahren nicht Vollzeit arbeiten möchtest, ist es sicher sinnvoll 5 Jahre Elternzeit zu nehmen. Du kannst ja in der Elternzeit Teilzeit bis zu 30 h arbeiten, hast aber den Vorteil, nahezu unkündbar zu sein, jedenfalls bist Du sehr geschützt. Meines Wissens beantragt man erst 2 Jahre für Kind 1, im Anschluss ein Jahr für Kind 2, dann wieder ein Jahr für Kind 1 und danach 1 Jahr für Kind 2.

Bin aber nicht ganz sicher, bestimmt sind hier Mütter, die das schon mal gemacht haben. Das würde mich auch sehr interessieren...
Ich weiß auch nicht, ob man alles hintereinander beantragt oder direkt in einem Schreiben.

LG!

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Das stimmt so, einzige EInschränkung vor dem 3. Jahr muss die Übertragung des jeweils einen Jahres auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag beim AG beantragt werden.
UNd in mehreren Schreiben,

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Gib einfach mal bei google Familienratgeber Mehrlingskinder ein, da ist ein Beispiel wie man auf 5 Jahre kommt. Die Elternzeit beginnt nach meiner Meinung erst am Tag nach dem Ende des Mutterschutzes, so habe ich das jedenfalls bei meinen Einlingen beantragt.

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So ist es auch richtig!

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Ja, die Elternzeit endet am Tag vor dem Geburtstag. UNd du musst dem AG mitteilen, welche Zeit du für welches Kind nimmst, denn du kannst insgesamt 5 Jahre mit Zwillingen zu Hause bleiben (jeweils 1 Jahr auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag übertragen lassen).

Aber ganz wichtig ist, das du ja die Elternzeit auch erst nach der Geburt anmelden musst und bei Zwillingen dann ja sogar erst 5 Wochen! nach der Geburt (wenn sie am VET kommen), sonst sogar noch länger nach der Geburt!

Sind deine Zwillinge denn schon geboren? Sonst weißt du doch noch gar nicht, wann der Mutterschutz endet!