Kratzer im tv

hallo,

ich habe eine frage, wir hatten besuch von 2 müttern 2 kleinen kindern (etwas über 2 jahre alt)

die kleinen haben es fertig gebracht unseren tv (flachbildschirm) zu zerkratzen, ob wohl wir unsere aufsichtsplicht nicht verletzt haben.

leider wissen wir nicht wer den schaden angerihctet hat, unser eigenes war auch mit um raum..

wir haben eine hausratversicherung und eine haftplicht

was sollen wir tun?

lg und danke

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Hallo evebaby,

die eigene Haftpflichtversicherung kann Ihnen in diesem Fall leider nicht helfen, weil die nur für sog. Drittschäden zuständig ist. Das sind Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben (sollen). Hier ist aber Ihr eigener Bildschirm beschädigt worden. Es liegt also ein Eigenschaden vor.
Die Hausratversicherung dürfte auch nicht angesprochen sein, weil das, was hier passiert ist, nicht unter die versicherten Gefahren (wie zum Beispiele Feuer, Einbruch/Diebstahl oder Ähnliches) fallen dürfte. Gegebenenfalls ist der Schaden im Rahmen einer bestehenden Glasversicherung gedeckt. Hier käme es auf Ihren Versicherungsvertrag an, ob Flachbildschirme eingeschlossen sind.

Und da Sie nicht wissen, wer von den Kindern (ggf. sogar Ihr eigenes) den Schaden verursacht hat, sehe ich keine anderweitige Möglichkeit, dass Sie den Schaden von einem Versicherer erstatten lassen können. Vielleicht kann man sich mit den anderen Müttern intern auf eine faire Lösung einigen, soweit es keine Glasversicherung gibt.

Auch wenn Ihnen die Antwort vielleicht nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat, hoffe ich doch, dass ich Ihnen ein bisschen helfen konnte.

Freundlich grüßt Sie
Ihr Daniel Meiß

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ich danke ihnen, wir haben sogar eine glasversicherung. könnte diese dafür aufkommen (wenn der flachbildschirm mit eingeschlossen ist) wenn es mein kind gewesen wäre? mfg

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Hallo evebaby,

wenn es in Ihrer Police als versichert gilt, dann ja.
Denn bei der Glasversicherung kommt es nicht auf den Verursacher an.

Freundliche Grüße,
Daniel Meiß

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