Tochter 15 wird vom Ex im Netz als Fremdgängerin dargestellt

Hallo zusammen,

meine Tochter hat Probleme mit ihrem Ex...
die erste Liebe ist nach 1,5 Jahren vorbei und die beiden haben sich getrennt. Für meine Tochter eine Erleichterung, denn der Freund war offensichtlich sehr eifersüchtig.

Nun war der Altersunterschied recht groß. Sie 15, er 19 dazu meine Tochter ist recht attraktiv, groß und wirkt älter.
Allerdings ist sie noch ein bisschen naiv und hat sich mit anderen Jungs nur so als „Kumpel“ getroffen. Ich hatte sie gewarnt, dass die ggf. auch andere Interessen haben, aber erklär das mal einer 15 Jährigen. Ich glaube ihr aber, dass da nix parallel lief, nur verbreitet der Ex jetzt über die Medien, sie sei fremd gegangen. Die Aufforderung, es rauszunehmen, quittierte er frech mit, „das hast Du verdient“ erzählt weitere Lügen und wurde auch frech.

Mein Mann hat Ihn nun abgeschrieben und erklärt, dass wir ihn anzeigen, wenn er die Sachen nicht aus den Netzwerken rausnimmt.

Meine Tochter wird schon von Ihren Freundinnen darauf angeschrieben. Wir fühlen uns so machtlos, da zerstört ein verschmähter Ex den Ruf meiner Tochter, weil sie sich mit nem Kumpel trifft und er seine Eifersucht nicht in den Griff kriegt. Brisanterweise macht er noch ne Ausbildung bei der Polizei.... aber sorry, Racheakte über die sozialen Netzwerke gehen echt gar nicht.

Hat dort jemand ähnliche Erfahrungen, ist ne Anzeige überhaupt möglich? Wir haben die Screenshots und er hat meinen Mann auch noch dumm angemacht.

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Was ich machen würde? Mit den Screenshots zur Polizei gehen und um Rat fragen, wie man hier verfahren sollte, um eine Jugendliche zu schützen. Beiläufig erwähnen, dass der Mann eigentlich vernünftiger sein müsste.....als Polizeianwärter.....
LG Moni

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Sehr gute Idee

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Da ist Deine Tochter nicht die einzige, der so etwas passiert. Aus dem Umfeld meiner Tochter weis ich, das die Polizei zuerst eine Gefährderansprache macht und auffordert, die Dinge wieder rauszunehmen.

Bei einer Anzeige/Jugendstrafrecht, da kannst Du Pech haben und es wird eingestellt ...

Alternativ kannst Du aber einen Anwalt beauftragen und es über über Unterlassungsaufforderung/Zivilklage ect. versuchen.

Warte aber erst mal ab, ob er auf das Schreiben Deines Mannes reagiert.

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Ihr wisst ja sicher wo dieser Flegel wohnt da würde es ich , mit Einverständnis meiner Tochter, den Eltern dieses Jungen einen Besuch abstatten. Gruß

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Hallo,

mach auf jeden Fall Screenshots (als Backup, damit er sich nicht rausreden kann und schnell alles löscht) und auch Deine Tochter soll weitere Kanäle mit Adleraugen beobachten (Whatsapp, Mails etc) und alles per Screenshot, Ausdruck usw sichern.

Und dann würde ich dem Früchtchen da noch eine letzte gelbe Karte zeigen - dass er es sofort aus dem Netz nimmt und mit dieser Gerüchtestreuerei aufhört.

Wenn er es dann immer noch nicht einsieht, dann geht's zur Polizei und dabei gerne auch an seinen Ausbilder, der sicherlich begeistert ist, was er da für einen Flegel unter seinen Nachwuchspolizisten hat! Das wird nicht schön für den jungen Mann, daher sollte er sich sein handeln besser reiflich überlegen.

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Wenn es mich selbst betreffen würde, würde ich nichts machen, ich bin im Leben etabliert und mein Ruf irgendwo im Internet ist mir egal.

Da es eure 15-jährige Tochter betrifft und vermutlich der Grossteil ihres Freundeskreises dort verkehrt, wo man das nachlesen kann, ist der Fall anders gelagert. In der Schweiz würde ich damit zum Anwalt gehen, damit er eine superprovisorische Verfügung vor Gericht erwirkt, die den Jungen unter Strafandrohung verpflichtet, solche Inhalte aus dem Netz zu entfernen und künftig keine ähnlichen Aussagen irgendwo zu tätigen. Mit dem Hauptverfahren wäre er den ersten Tausender schon mal los, danach halten solche Leute eigentlich die Klappe. Auf eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung würde ich persönlich verzichten. Mit zehn Tagessätzen auf Bewährung, die nach zwei Jahren dabei rauskommen, ist auch niemandem gedient.

Das Verfahren mag in Deutschland anders aufgegleist sein, aber der Weg zum Anwalt ist in Deutschland sicher auch nicht verkehrt.

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Hallo,
das er eine Ausbildung bei der Polizei macht, hat nichts zu sagen, eher, dass er für den Beruf nicht geeignet ist... #nanana

schau mal hier

https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/verletzende-worte/ueble-nachrede/

anziegen, sofort.....

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Hi.
Was eine lächerliche Witzfigur und als Polizeianwärter völlig ungeeignet, wenn er solche Sachen abzieht, ohne Funken Einsicht.
Ihr habt schon reichlich Tipps bekommen 👍🏻.
Was würde ich tun?
Ab zu seiner Dienststelle, dort zu seinem Vorgesetzen und dem persönlich die Anzeige gegen ihn abgeben. Damit erspart ihr ihm diesen Schritt 😉 er ist nämlich als Anwärter auf Widerruf verbeamtet und von Amtswegen VERPFLICHTET jedwede Anzeige gegen seine Person seinem Dienstherrn anzuzeigen.
Beamte sind keine unkündbaren Personen, vorallem nicht auf Widerruf. Das ist das unsicherste Arbeitsverhältnis bei uns Beamten (wie man hört : bin ich auch). Er kann, Zack Zack, ohne Angabe von Gründen des Dienstes enthoben werden.

Falls ihr ihm eine letzte Chance geben wollt : er soll es SOFORT entfernen und zukünftig tunlichst unterlassen, sonst würdet ihr euch sofort an seinen Dienstherrn wenden. Schmeißt mal mit ein paar Fachbegriffen um euch. Erinnert ihn mal an seinen Eid und dass er wohl dringend nochmal die §§ im Beamtenstatusgesetz durchbüffeln sollte, was seine dienstliche Stellung so mit sich bringt.
Traurig der Typ 🙄.