Wie genau nehmt ihr das mit dem Jugendschutzgesetz?

Hi,
unser Großer, 13, wollte mit Freunden ins Kino radeln (5km, Nachbarort), so weit so gut. Als er allerdings meinte, dass der Film um 20.00 Uhr losgehen wird, fanden wir das nicht mehr so schick und fragten bei den anderen Eltern nach, ob sie dies erlauben würden. Manche sahen das unkritisch, andere nicht. Im Kino nachgefragt, wurde uns gesagt, dass sie ohnehin nicht eingelassen würden, da der Film zu spät enden würde (ca. 23.00 Uhr). Also gingen wir davon aus, dass sich das dann für die Gruppe erledigt hätte. Alternative wäre am Folgetag um 17.30 Uhr gewesen. Aber es hatte sich nicht erledigt, da einer der Väter den Kartenkauf vor Ort übernommen hat, der allerdings hat seine Tochter von vornherein gefahren, da fiel also die Radfahrt zu einer sehr kritischen Uhrzeit schon mal weg.
Wir hätten die Jungs auch hingefahren und abgeholt, aber mit der Aussage des Kinopersonals war das für uns hinfällig. Tja, nu sind wir und die Eltern des einen Kumpels (sehr gute Freunde von uns) die A*** Eltern. Damit können wir leben, wir wundern uns nur über die anderen Eltern, weil das JuSchuGesetz da ja sehr klar ist. Ich hätte keinerlei Bedenken, dass da irgendwas passieren könnte, den Weg fahren sie täglich zur Schule, im Winter auch im Dunkeln, uns ging es tatsächlich ums Gesetz.
Wie haltet ihr das?

vlg tina

1

Na ja, ich wundere mich über den Vater, der seinen Job aufs Spiel setzt, wenn er sich (Berufsbedingt) nicht ans Jugendschutzgesetz hält.

Es ist eine Sache, wenn Eltern mal ein Auge zudrücken.
Eine andere, wenn er es beruflich macht.

Die Situation finde ich für euch gut gelöst. Ihr habt beim Betreiber nachgefragt und hattet somit gute Argumente.
Das muss ein Teenager nicht gut finden, darf es auch doof finden. Die Regelung ist klar und deutlich und nicht von Eltern gemacht.

In eurer Situation würdei ch meiner ganz klar sagen: der Vater hat zwar das Gesetz umgangen, aber wenn er erwischt wird, hat er den Ärger. Auch wenn es 2-3 gut geht. Wenn es auffliegt, ist Schluss mit lustig. Für ihn beruflich. Für die Gruppe, weil diese dann nicht mehr reinkommt. (Ob die Gruppe dann Konsequenzen zu tragen hat, weiß ich nicht. Strafrechtlich sind sie ja nicht. Ob Hausverbot erteilt werden kann, weiß ich nicht).


Mein Teenager weiß, dass ich eher mal locker bin. Bei guten Argumenten kann sie gute Kompromisse raushandeln. Da sie dann auch zuverlässig ist, hat sie gute Chancen.

Klare Grenzen setze ich dort, wo ich sie für nötig erachte. Da diskutiert sie dann auch nicht weiter. Sie weiß, dass ich da zuverlässig bin und das nicht einfach so ausnutze. Blöd findet sie es dann trotzdem, glaubt mir aber, dass es seine Gründe hat.

Gesetzliche Vorgaben findet sie sinnvoll.

Alles im Jugendschutzgesetz kennt weder sie noch ich. Umso wichtiger finden wir es beide, dass berufliche Auflagen eingehalten werden. Dass das KEINE Sicherheit ist, ist uns beiden klar. Das wünscht sie sich von Erwachsenen, dass diese sich daran halten, weil sie noch nicht alle kennen kann.

Dass Argument, dass der Kartenverkäufer seinen Job aufs Spiel setzt und der Spaß dann für alle schnell vorbei ist, würde sie verstehen.

Dass man im Beisein der Eltern auch mal ein Auge zudrücken kann, wenn die Eltern dabei sind und die Verantwortung übernehmen, weiß sie auch. Ebenso, dass ich auch mal nachfrage, wenn ich selbst nicht sicher bin - oder sie selbst nachfragt, wenn sie nicht sicher ist.

3

Hi,
da hast du was missverstanden. Er hat den Kartenkauf vor Ort übernommen, nicht den Verkauf. Er ist wahrscheinlich mit ins Kino rein, hat dort für die Gruppe die Karten gekauft und wird dann wohl wieder gegangen sein. Aber das weiß ich nicht, ich denke aber nicht, dass er sich mit ins Kino gesetzt hat, dann wäre die Situation ja ohnehin eine ganz andere, wenn eine erwachsene Aufsichtsperson dabei ist.
Wir sind grundsätzlich auch nicht die superstrengen Eltern, aber das war selbst uns too much. Unser Großer hat’s gut geschluckt, vielleicht auch deshalb, weil er ziemlich viele Freiheiten hat, er ist auch eher ein Verlässlicher. Ich habe mich nur ein bisschen über die anderen Eltern geärgert, weil man dann doch in ein gewisses Dilemma gerät, was im Grunde unnötig ist. Es gibt ja klare Richtlinien, leicht zu ergooglen, kann man sich ja auch dran halten.🤷‍♀️ Alles zu seiner Zeit, aber in dem Alter muss man nicht bis um 23.00 Uhr ins Kino und dann noch heimradeln.

vlg tina

6

Ok, dann habe ich wirklich was falsch verstanden.

Aber auch, wenn er die Karten gekauft hat, finde ich es schwierig.
Wobei ich mich gerade frage, wie er das gemacht hat.
Nur Erwachsenenkarten (weil die Kinder schon Erwachsenenpreis zahlen), aber nicht gesagt hat, wie alt sie sind.
Oder hat er für sich eine dazu gekauft. Dann hätte er sich ja an anderer Stelle dazu setzen können. Zumindest wäre mir das Geld dann zu schade.

Das Dilemma, dass andere mehr dürfen, gibt es immer wieder.
Als Eltern und auch für die Kinder.
Meine hat begriffen, dass sie manches darf, was andere nicht dürfen. Bisher ist es für sie ok. Auch wenn sie dann anderes nicht darf.

weiteren Kommentar laden
2

Das mache ich Situationsabhängig.

Mein 13jähriges Kind würde ich definitiv nicht bis 23h im Kino lassen.

4

Hi,
wir auch. Wenn sie in die Vorstellung davor gegangen wären, dann wären sie auch noch spät dran, aber das würde sich dann höchstens um eine 1/2 Stunde handeln, damit können wir gut leben. Aber das war uns dann doch zu spät.

Vlg tina

5

Hallo,

ich habe noch kein Kind in dem Alter, aber nachvollziehen kann ich eure Bedenken nicht.

Verstanden hätte ich, wenn es Euch um den Fahrtweg gegangen wäre zu so später Stunde, aber so rein aus Prinzip?

Wenn der Film geeignet ist für das Alter, ihr die Kinder gebracht und abgeholt hättet, sehe ich kein Problem, Jugendschutzgesetz hin oder her.

LG Nenea

7

Hi,
nein, nicht aus Prinzip, sondern weil es ein Jugendschutzgesetz gibt, das einen Kinobesuch nur bis 20.00 Uhr erlaubt. Das mit dem Hinfahren war für uns erledigt, als die im Kino sagten, dass es eh keinen Einlass gäbe.

Vlg tina

16

Mit erziehungsbetechtigen Erwachsenen auch länger.

8

Ich versteh die Frage nicht richtig. Ihr habt euch erkundigt, vom Kino wurde mitgeteilt, es ginge nicht und euer Sohn blieb deshalb zuhause? Wieso seid ihr denn jetzt die A...eltern? Weil ein anderer Vater die Karten gekauft hat?

Ich hätte die Karten für die Kinder nicht gekauft, finde es aber nicht so tragisch, wenn andere das tun#kratz.
Oder ging es um was anderes, ich steh tatsächlich etwas auf dem Schlauch.

9

Hi,
die Frage ist, ob ihr euch ans Jugendschutzgesetz haltet oder nicht. Unser Sohn und ein anderer durften nicht ins Kino, auch wegen der sehr späten Fahrradrückfahrt, die wir aber mit dem Auto übernommen hätten, wenn es im Kino nicht geheißen hätte, dass sie eh nicht reindürften, weil der Film zu lange dauert, das haben wir eingesehen und dann auch nach der Gesetzeslage recherchiert. Die anderen aus der Gruppe durften aber sehr wohl, und das deshalb, weil einer der Väter die Karten vor Ort gekauft hat. Wir haben uns halt geärgert, dass unsere Bedenken wegen des JuSchuGesetzes so abgebügelt wurden und wir in gewisser Weise in Zugzwang gerieten, dem wir aber nicht nachgegeben haben. Damit können wir letztendlich, incl. unseres Sohnes, gut leben.

vlg tina

13

Okay, ich hätte es genauso gemacht wie ihr, kann aber gut damit leben, wenn es andere anders machen. Bisher akzeptieren meine Söhne (einer problemlos, einer mit Gemoser, einer auch problemlos, aber eh erwachsen), dass wir uns an Gesetze halten.

10

ich habe mit 12 "ein unmoralische angebot "mit einem befreundeten zwölfjährigen geschaut. es hat uns nicht geschadet;-). unsere Eltern feierten und dachten, das kino (nebenan) schickt uns wieder zurück. tat es aber nicht. ich finde eher wichtig, welchen film sie schauten und nicht, ob es mal später wurde. für mich zählt die gesamtsituation.

17

Dass Kinder und Jugendliche solche Gesetze übertreten, halte ich für völlig normal. Aber meine Erlaubnis bekämen sie dazu nicht;-).

11

Mal eine unpädagogische unrechtgemäße Antwort von mir:

Um ehrlich zu sein, wenn es nachweisbar
mit den Eltern abgesprochen ist und der Film und das Alter der Kinder der FSK entsprechen, sehe Ich - also Ich - ganz persönlich da überhaupt kein Problem. Wir haben unsere auch schon 22 Uhr aus dem Kino abgeholt, obwohl das laut Jugendschutz - wie ich gerade gelernt habe - wohl nicht erlaubt war ;). Die waren da jedenfalls noch keine 14.

Ich persönlich finde das Gesetz zumindest für Freitag Abende und in den Ferien ;) für altersgemäße Filme etwas rückschrittlich.

Aber mei.....rein rechtlich habt ihr sicher richtig gehandelt. Ich persönlich hätte es einfach probiert und wenn der Kinobetreiber nein gesagt hätte, wäre zumindest nicht ich der Buhmann gewesen.

Was jetzt so tragisch daran sein soll, ob sie den nicht-über-FSK-12-Film nun um 18 Uhr beginnen oder 20 Uhr.... Entweder habe ich Grund ihnen zu vertrauen und erlaube es oder nicht. *Schulterzuck*

12

Hallo,
Ich hätte eher ein Problem damit das sie so spät mit dem Fahrrad unterwegs wären.
Ich hätte sie wahrscheinlich gefahren und wieder abgeholt. (Wenn es am Wochenende und ein altersgerechter Film gewesen wäre.)
Lg

14

Mein Sohn ist seid dem 11. Lebensjahr beim THW ( OK im Moment dürfen sie ja nicht mehr) oft gab es Veranstaltung die bis 23 Uhr oder später gingen, für uns war das kein Problem, wie wussten ja wo er war.

18

Meiner war in dem Alter zu allen möglichen Nachtzeiten in der Sternwarte und wir haben ihn dann abgeholt. Sternenbeobachtung kann man ja nicht auf genehmere Zeitpunkte verschieben;-).
Aber das ist meines Wissens auch nicht verboten.

21

Meines Wissen gibt es da nen Unterschied zwischen von Vereinen o.ä. angebotenen Veranstaltungen oder private Feiern. THW ist ja eine Organisation der Veranstalter, da sind ja auch bis zum Schluß Erwachsenen dabei.

Mir fällt da auch noch eine Situation ein, wo das mit dem Jugendschutzgsetz geregelt werden mußte. Bei der Abschlußßfeier waren 2 Elternteile, die offiziell bis zum Ende da blieben. So konnten die Jugendlichen ihren Schulabschluß noch etwas "unter sich" feiern.

weiteren Kommentar laden
19

ich weiß nicht, ob das rechtens ist. Aber in unserem Kino wird es so gemacht, dass die Eltern vor 22.00 Uhr wieder im Kino sein sollten wegen des Gesetzes. Reichte den Mitarbeitern, wenn man sich hinsetze und nen Getränk bestellte. Dann war dem Jugendschutzgesetz genüge getan.

Mein sohn war in seinem Freundeskreis der Erste mit nem führerschein. Er hat sich von jüngeren freunden einen "Muttizettel" (Übertragung der Aufsichtspflicht) ausfüllen lassen und so konnten die anderen auch länger als 22.00 uhr im Kino bleiben.

20

falsch geschrieben Aufsichtspflicht ist das nicht, es ist eine Erziehungsbeauftragung, die ist dann begrenzt; z.B. Kino- oder Partybesuch.