Hallo ihr Lieben,
Möchte eine Frage stellen.... Und zwar geht es um Folgendes :
Ich habe Unseren Kinderwagen verkauft (100€) , es ist bei der Käuferin angekommen..... So weit so gut... Dann schreibt mir die Dame , das Verdeck sei stark verbogen, und sie hat bei DHL nachgefragt, sie meinten es war nicht richtig verpackt, also tragen sie keine Reparaturkosten... Dann wollte sie sie direkt beim Hersteller das Teil nachbestellen. Ist auch ok... Ich fragte nach Fotos, sie antwortete :" ja , Moment " bis heute kam aber nichts von ihr....
Ich habe seit gestern schlechtes Gewissen, dass eine schwangere Frau ( oder Frau mit Baby) hat jetzt eigene Kinderwagen, mit schiefen Sonnenverdeck , weil mein Mann es angeblich nicht richtig verpackt hatte.. :(
Und nun sehe ich heute in Ebay Kleinanzeige "unseren" Kinderwagen !!! SIE VERKAUFT ES ALS NEUWERTIG ( War er ja auch) und der Hammer kommt jetzt , für 399 vb !!!!! Und schreibst so unverschämt NEUPREIS 699€ ( den sie aber nicht bezahlte)
Habe mir die Fotos angeschaut, der Wagen sieht ganz gut aus, nix ist verbogen oder beschädigt...
Habe andere anzeigen von ihr angeschaut, sie hat mehrere Kinderwägen der Marke zu verkaufen.... Und sie ist als privater Verkäufer angemeldete..... Hab sie angeschrieben , warum ich keine Fotos bekomme ( vom Schaden) ?? Und das der Wagen ja WIE NEU aussieht, ihn ihrer Kleinanzeige ....
Meine Frage : darf sie das???
Liebe Grüße
Eine Frage wegen ebay Kleinanzeige
Na klar. Warum nicht?
Sie hat den Wagen bezahlt und er ist nun ihr Eigentum. Was sie damit nun anstellt, ist ihre Sache.
Ich kauf auch ab und an günstig Sachen an und verticke sie dann teurer weiter. Wenn sich der Verkäufer nicht im Klaren ist, dass die Sachen mehr wert sind als er sie anbietet....
Es ist aber Geldwäscherei oder??? Und Lügen über den Schäden ???
Naja, sie verlangt doch jetzt nix von dir oder hab ich was übersehen?
Erstmal: Geldwäsche ist das eher nicht . Vielleicht Steuerhinterziehung, vielleicht verscheissert sie 'nur' ebay, bzw. die Käufer. Die Übergänge privat -> gewerblich sind ziemlich fliessend und ob sie die Gewinne aus ihrem Wiederverkauf versteuert, weisst Du schon gar nicht.
Und wenn sie mehrere Kinderwagen einer Marke anbietet, könnte es nicht sein, das der 'neuwertige' gar nicht Deiner ist? Bisher ist Dir doch kein Schaden entstanden, oder? Du hast halt zu günstig verkauft, das ist ärgerlich aber der teurere Wiederverkauf eines Schnäppchens ist nicht per se verboten. 'Neupreis' bedeutet übrigens nicht der Preis den man selber bezahlt hat, sondern der Preis für den der Artikel neu im Laden steht.
Ich würde die Neuwertig-Auktion speichern und sollte sie noch Forderungen an Dich stellen, sie auf diese Auktion hinweisen. Damit könnte es nämlich für sie schwerer werden, die Schäden zu belegen.
Grüsse
BiDi
Ok danke...
ich bin mir sicher dass er das ist, denn die Frau hat Adresse angegeben, und die stimmt mit der überein, wo ich den Wagen hin schickte.
Dass sie ihn teurer anbietet (bekommt ehe ihn nicht für den Preis weg ) ist mir Wurst. Es geht darum dass sie mich anscheind verarschen wollte und das Geld für "Reparatur" erwartet hatte ???
Wegem NP weiss ich es dass es darum geht, was die Ware neu kostete, und nicht was sie jetzt bei mir zahlte.. trotzdem srimmen 700€ nicht, denn er kostete 500€.
Naja egal, soll sie wissen was sie da macht.
Du schreibst ziemlich wirr - oben steht doch, sie hätte mehrere Wagen der Marke zu verkaufen. Wie willst Du denn dann genau "Dein" Exemplar identifizieren anhand des Fotos?
Gewerbliche Verkäufe als Privat tarnen ist Betrug und somit rechtswidrig.
Ihre Verkäufe zielen auf Gewinn aus.
Ich würde sie bei Ebay melden und ggf weitere Schritte einleiten.