Welcher Preis? - Rückgabe nach reduzierung

Hallo,

wir hatten heute in der Berufsschule eine Diskussion über die Rückgabe von Waren, insbesondere Klamotten. Dort hat man ja oftmals bei nichtgefallen oder wenns nicht passt von den Läden aus ein Rückgaberecht.

Nun sagte eine Mitschülerin das wenn die Ware in der Zwischenzeit reduziert wird, man nur den neuen Preis zurück bekäme und nicht den alten.

Ich kann mir schwerlich vorstellen dass das rechtlich einwandfrei ist. #kratz

Kennt sich da jemand aus und kann mir sagen ob das rechtlich tatsächlich so ist? Muss der Händler dann nur den neuen Preis zurück geben (da es ja nur Kulanz ist) oder muss er den tatsächlich bezahlten Preis auszahlen?

Wenn er nur den neuen Preis auszahlen muss, ist das dann umgekehrt genauso? #gruebel

Von der Logik her würd ich sagen das er immer den tatsächlich bezahlten Preis auszahlen muss, aber meine Logik ist ja nicht massgeblich ;-)

Lg wirbelwinds.mama

1

Also ich bin der Meinung das, solange du mit dem Kassenzettel den bezahlten Preis nachweisen kannst, du auch dieses Geld zurückbekommst. Sonst würden sie sich ja an dir bereichern.

Gruß Ela

2

Das ist auch meine Meinung, sie behauptet aber steif und fest das in den Läden in denen sie gearbeitet hat (einer davon ein bekannter, günstiger Kinderklamottenladen) das immer so gemacht wurde. #kratz

Da ich Bürokauffrau lerne hab ich mich auch sofort gefragt wie das denn wohl Buchhalterisch erfasst werden sollte. :-p

4

Also ich stell mal einfach so in den Raum das es ja Beschiss am Kunden wäre. Das aber ist natürlich nur Halbwissen, zwinker.
Und die Frage die du Buchhalterisch stellst ist gar nicht so doof, grins. Denn es stimmt ja.

Ela

3

Hallo,

Also in den Läden bei denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir immer dem Kunden den tatsächlichen Kaufpreis erstattet.

Ich habe das aber auch schon anders mitbekommen, ein Freund hatte sowas mal mit einem ziemlich teuren PC Teil und musste es zurückbringen, dann war das Ding plötzlich im Angebot und er hat nur den aktuellem Preis erstattet bekommen.
Der Laden hat ihm ziemlich unfreundlich mitgeteilt das die Rückgabe ja sowieso nur Kulanz ist und die es sonst gar nicht annehmen.

Das es im umgekehrten fall so läuft kann ich mir nicht vorstellen, dann würde jeder im Angebot kaufen und es teurer wieder zurück bringen #rofl .
Aber auch darüber hatte ich mal eine nette Diskussion mit einer Verkäuferin, da hatte ich etwas gekauft was es nur dort gibt und wollte es zurückgeben.
Ich hatte den Kassenbon dummerweise verlegt, sie meinte sie könne das nicht zurück nehmen denn ich könnte es ja im Angebot gekauft haben und mich nun bereichern wollen (es ging um Befestigungen für teppichleisten von 2,49€ , soviel zu Bereicherung #rofl ).
Ih hatte es auch nur dabei weil ich noch einen Haufen leisten zurückgegeben habe.

Also ich weiß nicht wie es rechtlich ist, aber scheinbar regelt das jeder Laden irgendwie für sich.

LG

6

"Ich hatte den Kassenbon dummerweise verlegt, sie meinte sie könne das nicht zurück nehmen denn ich könnte es ja im Angebot gekauft haben und mich nun bereichern wollen (es ging um Befestigungen für teppichleisten von 2,49€ , soviel zu Bereicherung #rofl )."

Ich frage mich was es da zu lachen gibt?

Der Einwand ist doch berechtigt. Und die Höhe vollkommen irrerelevant.

Wenn die Ware auch reduziert angeboten wird und es deshalb möglich ist nur nur den reduzierten Preis bezahlt zu haben, wie kann ein rational-logisch denkender Mensch erwarten, dass man dann trotzdem den vollen Preis erstattet bekommt?

Dass man dann zumindest die Zahlung des vollen Preises nachweisen muss drängt sich doch auf.

8

Meine Güte, warum muss man sich hier eigentlich für jeden Mist rechtfertigen?
Jaaa, ich habe in dem Moment gelacht als man mir sagte ich könnte mich an ein paar Cent bereichern, was ist so schlimm daran?

Ich hab da wohl kaum eine halbe Std. gestanden und diskutiert ob die das Teil nu zurück nehmen oder nicht.
Ich habe es lediglich mitgenommen und versucht, die haben es nicht gemacht und gut.
Es gibt dennoch Geschäfte die da sehr viel Kulanz zeigen und sowas zurücknehmen würden.
Und wo steht das ich "erwartet" habe das man es macht, ebenso hab ich nicht gesagt das der Einwand nicht berechtigt gewesen ist, lustig finden darf ich es trotzdem.

Genauso kann ich im umgekehrten fall als Verkäuferin Humor zeigen, wenn Kunden die unmöglichsten Dinge reklamieren wollen, da muss ich mich auch nicht hinstellen und ne Standpauke halten.

weitere Kommentare laden
5

Hallo,

man bekommt den Kaufpreis laut Kassenzettel zurückerstattet.

Sollte die Ware reduziert gewesen sein und zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht mehr, würde man ja ungerechtfertigt mehr zurückbekommen, als man bezahlt hat.

Sollte die Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe reduziert sein, würde der Verkäufer sich ungerechtfertigt bereichern.

Ergo: Der Preis auf dem Kassenzettel gilt.

GLG

7

Wenn die freiwillige Rückabwicklung vereinbart war dann hat man selbstvertständlich auch

Anspruch auf Rückgewähr der Leistung die man erbracht hat.

Mir leuchtet nicht ein, wie man (Hier: Mitschülerin) sich so merkwürdige Sonderregeln ausdenkt und dann unters Volk bringt.

11

Mir leuchtet es auch nciht ein, aber diese Mitschülerin ist eh etwas schräg ;-)

Ich habe besagten Laden per Mail angeschrieben und dort direkt nachgefragt. Natürlich hab ich die zu erwartende Antwort erhalten. Werd sie das nächste Mal im Unterricht drauf ansprechen, mal schauen was sie dazu sagt. #schein

14

Hier in der Stadt ist ein großes Outletcenter, dort bekommt man bei Umtausch nur den Tagespreis. Habe schon alles erlebt, auch mehr zurück erhalten, als ich gezahlt habe. Hierauf wird man aber durch Aushang hingewiesen.

Bei Ikea habe ich mal eine Lampe gekauft, die reduziert war. Beim Umtausch war die Aktion vorbei und die Lampe wieder zum regulären Preis erhältlich. Da der niedrige Preis nicht mehr im System war, habe ich den aktuellen Preis ausgezahlt bekommen ( 25 bezahlt, 39 zurückbekommen- fand ich jetzt nicht schlecht).

Man hat, wenn der Verkäufer es nicht ausdrücklich offeriert, keinen Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung. Das ist generell Kulanz, Gewährleistungs- oder Garantiefälle mal ausgenommen. Daher darf der Verkäufer da durchaus seine eigenen Spielregeln festlegen.

15

"Daher darf der Verkäufer da durchaus seine eigenen Spielregeln festlegen. "

Aber nicht wenns von der Unternehmensleitung anders festgesetzt wird. Ich habe an das Unternehmen eine Email geschrieben und mir wurde bestätigt das der KAUFpreis erstattet wird.

Bei den von dir genannten Varianten möchte ICH nicht in der Buchhaltung sitzen. Frag mich grad ernsthaft wie das verbucht werden soll. #schwitz