bitte hilfe bei RÜCKGABERECHT .....

habe ein glätteisen für 140 euro gekauft von amika komme damit null zurecht.Also wollte ich es zurückgeben gekauft am30.12.2011-
die sagen mir aber das das net geht da das ein hygieneartikel sei?

Müsssen die es innerhalb 14 Tagen net zurücknehmen???

Danke für eure Antworten

LG

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Hallo

Habe mal Onkel google.de Gefragt. Ein Haarglätter zählt zu Hygieneartikel , und die sind vom Umtausch ausgeschlossen!

Denke mal einer Hat Haarläuse, und der kommt wieder im Umlauf #zitter

Da er ja nicht Defekt ist, hast du keine Chance #sorry

Saludo

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ok ab sofort geh ich dann wohl auch net zum Haareschneiden #hicks

ÄRGERT MICH Jetz richtig #heul#schmoll#heul

danke

LG

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das wird heiss das teil keine sorge da hält sich wohl keine LAUS :-p

aber das ist doch ein elektr.gerät kann das net wirklich verstehen und weiß auch null was ich mit dem fehl kauf mach?!?

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Ist das Teil defekt? Nein? Dann hast Du auch kein Recht auf nichts. Die 14taegige Umtauschfrist ist reine Kulanz.

LG

Biene

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#aerger na toll

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Wieso ist das Widerrufsrecht beim Fernabsatz "reine Kulanz"?

Wieso redest Du von "Umtauschrecht"? Die TE möchte nichts umtauschen.

Könntest Du Deine Meinung daher nach Möglichkeit auch begründen?

Ohne Auseinandersetzung mit dem Widerrufsrecht und konkrete Begründung weshalb dies nicht greift istDeine Ansicht nicht nachvollziehbar.

Die Begründung wirst Du aber sicher nachreichen die dich veranlasst die TE davon abzuhalten sich auf das Widerrufsrecht zu berufen.

parzifal

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Darf ich mal fragen warum du damit nicht zurecht kommst?
Dachte alle sind gleich#schein

LG

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So "klar" wie manche sehe ich das nicht.

Zunächst einmal besteht ein Widerrufsrecht, solange es ausnahmsweise nicht anwendbar ist(312d Absatz 4 BGB) .

Einen Lockenstab sehe ich nicht per se als ausgeschlossen an.

Zumindest hätte der Verkäufer m.E. darauf Hinweisen müssen, dass der Lockenstab nicht unter das Widerrufsrecht fällt. Ein pauschaler Hinweis auf einen "Hygieneartikel" halte ich nicht für ausreichend.

M.E. besteht daher das Widerrufsrecht nach wie vor. Wie es der zuständige Richter sieht ist halt die Frage.

Du solltest auf jeden Fall zunächst fristwahrend nachweisbar einen Widerruf übersenden. Dann solltest Du darauf hinweisen, dass ein pauschaler Hinweis im Nachhinein auf ein Hygieneprodukt nicht ausreichend sei. Beim Artikel Lockenstab hätte zumindest ein Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht für dieses Produkt stehen müssen. Du hättest daher von einem bestehen eines solchen Ausgehen müssen. Es könne daher dahinstehen, ob der Lockenstab zu einem Hygieneartikel zählt. Bereits aufgrund der fehlenden Transparenz sei der Widerruf berechtigt.

Falls bis zum ??.??.???? keine Rückmeldung erfolge, dass der Widerruf "akzeptiert" würde (ist juristisch nicht ganz korrekt, da ein Widerruf eine einseitige Erklärung ist) davon ausgegangen werde, dass die Rücksendung der Ware abgeleht werde. In doiesem Fall würdest Du die Rechtslage von einem Anwalt prüfen lassen und gegebenfalls ohne weitere Ankündigung den Rechtsweg beschreiten.