Ebay Frage, Artikel andere Farbe als auf Foto??!!!

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe bei EBay eine Bugaboo Wickeltasche ersteigert, auf den Fotos war eine Dunkelolivgrüne Tasche zu sehen. Zuhause ausgepackt ist es ein total eklig grelles Grün.

Das die Fotos dem Original nicht entsprechen sondern abweichen stand nirgends in der Auktion, da stand nur grünes Cover.

Der VK beruft sich nun darauf das er nicht zurück nimmt da Privatverkäufer und gesteht ein das die Bilder von dem Oriiginal etwas abweichen, er meint aber auch das müsste man wissen das es nur dieses grün gibt von Bugaboo und das man das ja auf der HP nachschauen könnte und das ja nur BUgaboo Kenner da mitbieten würden?!!!

Ich habe die Tasche direkt wieder verpackt, denn so ist es nicht das was ich erwartet habe und passt auch gar nicht zum KIWA!

Was würdet ihr machen?

LG

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hast du einen Bugaboo?
wenn ja, und wenn er nicht paßt, heißt es doch, dass es noch eine andere Bugaboofarbe geben muss

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Ja, ich habe einen Bugaboo neu gekauft vor ein paar Wochen, aber in einer andren Farbe. Aber auf den Bildern kam es so schlicht rüber das es sehr gut zu dem Blau unseres Wagens gepasst hätte. Aber mit dem grellen Grün was ich nun hier habe beißt sich die Farbe extremst.

Wenn ich das vorher gewusst hätte, dann hätte ich gar nicht erst mitgeboten!

LG

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hm... das ist blöd

ja, ich kenne das auch, das Fotos sehr verfälschen können und die Monitore auch ihren Teil dazu betragen.

ich denke, der Verkäufer wird mega genervt sein.
gehen die Dinger immer für den Preis weg, wie du geboten hast?
wenn ja, würde ich einfch neu einsetzen, mit richtigem Foto - als Fehlkauf.

Hin- und hergeschicke kostet auch immer eine Menge Geld

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>>>Der VK beruft sich nun darauf das er nicht zurück nimmt da Privatverkäufer und gesteht ein das die Bilder von dem Original etwas abweichen, er meint aber auch das müsste man wissen das es nur dieses grün gibt von Bugaboo und das man das ja auf der HP nachschauen könnte und das ja nur BUgaboo Kenner da mitbieten würden?!!!<<<

Tut mir leid, aber die Aussage des VK ist ein "bißchen" daneben. Ich z.B kenne nicht alle Bugaboo-Farben und käme auch nie auf die Idee eine Auktion mit der HP zu vergleichen.
Im Gegenteil er hätte in der Auktion auf die Farbabweichung hinweisen müssen und er hätte ja auch auf die HP hinweisen können.

Er kann ja auch nicht davon ausgehen, dass "nur" Bugaboo-Kenner mitbieten !!!

Ich würde an deiner Stelle einen Preisnachlass fordern.
Du kannst auch mitteilen, dass du das Teil nochmals einstellst und er dir den fehlenden Differenzbetrag erstatten soll.

Der VK hat die Auktion nicht richtig beschrieben, das war sein Fehler.

Wenn er nicht darauf eingeht, würde ich es eBay melden

lg bambolina

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also wenn mir ein käufer so blöd kommen würde und die frechheit besitzen würde von mir einen differenzbetrag zu fordern....sorry, auf solche leute würde ich garnicht mehr reagieren.
was ist wenn sie das teil für 20 euro mehr verkauft? wird der verkäufer dann auch beteiligt?

das bilder anders aussehen können wie das original weiß jeder und wenn ihr die farbe so wichtig gewesen ist dann hätte ICH durchaus auf die bugaboo seite geschaut und mir das grün angeschaut bzw hätte ich mir zu einen blauen bugaboo eh keine grüne tasche gekauft.

das ist nunmal das risiko wenn man gebraucht im internet kauft, nicht jeder hat ne tolle kamera wo er orginalgetreue bilder einstellen kann.

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>>das ist nunmal das risiko wenn man gebraucht im internet kauft, nicht jeder hat ne tolle kamera wo er orginalgetreue bilder einstellen kann.<<

Der Verkäufer MUSS die Ware wahrheitsgetreu beschreiben und darf NICHTS verschweigen! Und dazu gehört auch, daß Farbabweichungen benannt werden.

Und genau deshalb ist der Verkäufer VERPFLICHTET darauf hinzuweisen, daß die Originalfarbe nicht mit dem Foto übereinstimmt!

Tut er das nicht, obwohl er es besser weiß, so würde ich das glatt als arglistige Täuschung auffassen und ziemlich grantig werden, sollte der Verkäufer sich so quer stellen, wie Du es hier propagierst! Und glaube mir, Du würdest bei dieser eindeutigen Beweislage den kürzeren ziehen....

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Im übrigen habe ich den Bewertungen entnommen das der Verkäufer die Tasche im Oktober schon einmal verkauft hat, was dann passiert ist weiß ich aber nicht.