Lehrplan 3.Schuljahr Grundschule NRW

Hallo,
wisst Ihr zufällig, ob es im Internet Lehrpläne oder
Lehr-Richtlinien für das 3. /4. Schuljahr in NRW gibt?
Das kommende Zeugnis wird bei uns und vielen Eltern
dieser Klasse ein richtiges Überraschungsei. #schwitz
Es wurden im gesamten dritten Schuljahr zwei Mathe-
und ein Deutschtest geschrieben. Ein Test auch erst,
als die Klassenlehrerin krank war und zwar von der
Vertretungslehrerin. In der Zeit wurden von der
Rektorin auch die Hefte eingesammelt.
Seitens der Lehrerin passiert nichts. Es kommen keine
Rückmeldungen. Beim Elternsprechtag
ist immer alles bestens. Und das Zeugnis ist dann
unterirdisch.
Allerdings frage ich mich, wie die Kinder mal lernen
sollen, z.B. einen Aufsatz zu schreiben. Meine kann
das nicht. Sie hat es nicht gelernt. Wir üben das jetzt
zu Hause. In der Paralellklasse werden Tests und Aufsätze
ohne Ende geschrieben.
Wie soll das auf einer weiterführenden Schule
weitergehen?
Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten.
Es wäre echt hilfreich.
P.S. Die Klassenlehrerin ist sehr schwierig, was Eltern-
gespräche betrifft. Telefonisch gar nicht und persönlich
nur dann anzutreffen, wenn man sie direkt vor der
Klasse am Stundenende "abfängt".

Vielen Dank und liebe Grüße an alle
Karuna

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Ihr wisst, dass es in der Parallelklasse anders läuft und habt das noch nicht beim Rektor gemeldet?
Das muss ich gestehen, versteh ich nicht.
Inzwischen wird die Zeit zu knapp sein noch irgendetwas aufzuholen. Das ist echt doof-->das Fazit wird sein, dass die Kids im nächsten Schuljahr Gleichaltrigen hinterherhinken.


Gruß Nixnick

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Zum Thema Lehrplan: Bei uns in Bayern gibt es da regelrechte "Kataloge" vom Kultusministerium, die man aber problemlos in der Buchhandlung bestellen kann (kosten allerdings nicht wenig...). Ich glaube, in großen Bibliotheken kann man sie auch einsehen...?!?!
Was die Lehrerin betrifft: Fragt bei ihr nach Wenn das nichts bringt, dann wendet euch an die Schulleitung. Der Elternbeirat kann bei so was auch immer recht hilfreich sein.
Und was Gespräche mit den Eltern betrifft: Bildung ist Ländersache, d.h. manches ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber bei uns ist es so, dass man als Lehrer sogar verpflichtet ist, mit den Eltern zusammenzuarbeiten und sie insbesondere über Leistungsschwächen und Schulprobleme zu informieren hat. Wenn sie also Gesprächen aus dem Weg geht, könnte das eine Dienstpflichtverletzung sein...


Liebe Grüße

Jutta

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Hallo,
schau mal unter http://www.bildungsportal.nrw.de
Hier fidest du bestimmt was du suchst.

L Ivonne