Wunschgrundschule abgelehnt - Widerspruch sinnvoll ?

Hallo Ihr Lieben !
Ich habe mal eine für uns sehr wichtige Frage . Vorab, wir wohnen in Berlin. Hier gibt es Einzugsbereiche für die Grundschulen und jeder muß zu seiner Grundschule... Nun wohnen wir leider nicht in einer ganz so tollen Gegend, so dass ich unsere Tochter nicht auf die nächste Grundschule schicken möchte#augen . Wir haben entsprechend einen Umschulungsantrag gestellt. Einen Bescheid, ob es genehmigt wird, erhalten wir allerdings erst im Mai:-[
Was mache ich denn nur, wenn es nicht klappt ? Widerspruch einlegen ? Natürlich haben wir auch überlegt, den wohl illegalen Weg zu gehen und uns einfach - bei Bekannten - im Einzugsbereich anzumelden. Aber das geht leider nicht, da wir a) ein Haus haben (Eigenheimzulage),
b) unser Kind nicht zum Lügen zwingen wollen ("ja, ich wohne da und da...#schwitz) und c) habe ich Angst, dass es doch herauskommt (bin Beamtin und übervorsichtig in solchen Dingen)#schmoll
Kennt Ihr jemanden der in einem solchen Dilemma steckte und gegen den Negativ-Bescheid Widerspruch eingelgt hat ? Wir würden uns notfalls auch einen Rechtanwalt nehmen...
Ich habe echt solche Angst, dass sie auf diese schreckliche Schule gehen muß ! Da wir in keiner Kirche sind und Waldorf für uns nicht in Frage kommt, sehe ich leider keine Alternative...
Wer weiß Rat / hat eigene Erfahrungen ?

Gruß, Johannahm#herzlich

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Uns gab die Erzieherin im KiGa damals den Rat, anzugeben, dass das Kind nach der Schule von jemandem betreut wird, der in dem Einzugsgebiet der anderen Grundschule lebt.

Mely

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Meine Mutter hat mich damals auch nur in eine andere Schule geschickt bekommen, weil ich da in der Nähe nach der Schule betreut wurde (stimmt zwar nicht, aber hat geholfen).

LG Denise

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Hallo,

jep . kann mich meinen Vorednerinnen nur anschließen. Am besten Dú kennst noch ein Kind aus dieser Grundschule, dann Antrag so begründen, dass ihr euch Muttis die Hausaufgaben und Nachmittagsbetreuung teilt und dann klappt das.

Bei uns hats so funktioniert.

Lg polar

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Hallo Johannahm!

Tja, wir sitzen wohl im selben Boot.

Auch unser Sohn soll nicht zur Pflichtgrundschule gehen. Die Gründe: Schulfussweg 30 min (Wunschschule: 10 min!!!), Klassengröße vierzügig 27 Kinder (WS: zweizügig 24 Kinder). Wir wohnen gerade so am Rand des Einzugbezirks, d. h. fast alle Kinder wohnen viel näher dran, da wirds auch mit dem nachmittäglichen Verabreden schwierig......#schmoll

Jedenfalls habe ich (wir wohnen übrigens in Nordrhein-Westfalen) 2 Tage vor den Herbstferien den Widerspruch eingelegt. Bei uns zählt nur die Begründung: beide Eltern arbeiten (ARbeitsbescheinigungen müssen vorliegen) und das Kind wird von jemanden betreut, der im Einzugsbezirk der Wunschschule wohnt. Dieser Jemand muss schriftlich bekunden, dass er das Kind betreuut und es muss eine Kopie des Personalausweises vorliegen oder eine Meldebescheinung (des Betreuers). Haben wir alles gemacht.

Wir sollten bis spätestens vor Weihnachten Bescheid bekommen... sollten! Wir haben bis heute nichts. Ich habe Anfang Januar bei der Stadt angerufen. Die (einzige!!) Bearbeiterin für unsere Stadt mit 5 Grundschulen meinte, hach, sie hätte Urlaub gehabt und außerdem war sie auch krank. Da frag ich mich: hat die keine Vertretung. Nun ja, man kann ja erstmal nichts machen.
Vor 14 Tagen habe ich wieder angerufen, da meinte sie, die Stellungnahmen der Schulen wurden noch ausstehen. Hab ich dann mal bei der Wunschschule angerufen und hatte mit dem Direktor ja gleich mal den Richtigen an der Strippe. Der war auch sehr nett und freundlich, konnte mir aber auch nicht helfen, weil seiner Aussage nach die Stadt keinen Stellungnahmegesprächstermin anbieten würde. Er würde auf diesen Termin seit Dezember warten!! Also, einer schiebts auf den anderen.

Mittlerweile bin ich schon ganz kirre. Viele Kinder, die weder auf unsere Pflicht- noch Wunschschule gehen werden, haben schon längst Bescheid. Angeblich liegt es an unserer Pflichtschule, da wollen soviele Kinder weg, deswegen. Aha.

Ich habe mir nun vorgenommen, bis nach Karneval zu warten, dann rufe ich letztmalig nochmal dort an. Und wenn dann immer noch nichts läuft, werde ich mit an die Bürgermeisterin wenden. Die skandiert bei öffentlichen Auftritten ja immer, dass alle Bürger stets mit allem Kummer zu ihr kommen könnten........ Grundbesitzsteuerbescheide, Abfallkostenbescheide.....Bescheide Bescheide Bescheide... da wo sie unser Geld haben wollen, da schicken sie alles fix fix am besten noch vorm Termin. Aber das ein Vorschulkind es überhaupt nicht witzig findet, nicht sagen zu können, auf welche Schule es gehen wird und alle seine Freunde wissen das aber, das scheint keinen zu interessieren.

Meine Güte, das ist aber nun lang geworden. Jedenfalls, um auf deine Frage zurückzukommen: ich werde bei einem ablehenden Bescheid sofort Widerspruch einlegen, eine andere Chance hat man ja nicht. Und mehr kannste auch nicht tun. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Klageweg... aber tut man das???

Ich drücke euch (und uns) die Daumen, dass die Stadtoberen in unserem Sinne entscheiden werden.

Viel Glück
und alles Gute
pitti-lise#herzlich

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Hallo!
Sind in der gleichen Situation wie ihr. Wir wohnen auch in Berlin und ich habe auch einen Antrag auf unsere Wuschschule gestellt. Da wir genau wie ihr in einem nicht so schönem Einzugsbereich wohnen.
Allerdings weiß ich aus Erzählung von anderen Eltern, das gerade die Ämter in Berlin recht lange brauchen für ihre Entscheidung. Die haben einen Monat vor Schulanfang erst erfahren, das es geklappt hat mit der Wunschschule. Eine von ihnen hatte erst eine Ablehnung erhalten und Widerspruch eingelegt, es hat was gebracht, ihre Tochter geht jetzt in die Wunschschule.
Darum kann ich euch nur raten, wenn ihr eine Ablehnung bekommt auf jedenfall Widerspruch einzulegen.
Wünsch euch viel Glück und uns auch!
Gruß Antje und Felicity

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Hallo Johannahm,
wir wohnen auch in Berlin und haben seit gestern :-( das gleiche Problem. Unsere große Tochter (10) geht in die 4. Klasse einer Grundschule unseres Einzugsgebietes. Wir haben mit dieser Schule in den 4 Schuljahren nur Probleme gehabt (viel zu viel Ausfallstunden, Lehrer über Monate krank, Vertretungslehrer werden wiederum vertreten #schwitz -> alles sehr anstrengend, zumal die Kinder darunter leiden und Hausaufgaben und das Üben für Arbeiten zu Hause eine Qual ist... Die Einschulung unserer jüngsten Tochter steht nun am 1.9.07 an und wir haben einen Umschulungsantrag gestellt (die Wunschschule ist weiter weg, liegt aber auf unserem Arbeitsweg, für uns kein Problem!)! Gestern kam die Ablehnung, wir waren bedient. Wir überlegen nun einen Widerspruch einzulegen. Begründet hatten wir ursprünglich die Umschulung, dass sie Freunde in der Wunschschule hat, was aber nicht stimmt. Unsere wahren Gründe sind: absolute Unzufriedenheit mit Ausfallzeit der Lehrer, mit der Handhabung der Vertretungsstunden und mit der Leitung der Schule - die Direktorin ist eine 0 für uns! Wir wollen unserem 2. Kind das alles ersparen, was unsere 1. durchmachen musste und noch muss. Natürlich haben wir diese Gründe beim Erstantrag nicht erwähnt, wir wollten erstmal nett an die Sache rangehen.
Alle anderen Gründe, wie Anmeldung bei Freunden und Lügen gehen bei uns aus den gleichen Gründen wie bei Euch nicht.
Ehrlich gesagt sind wir ratlos. Natürlich möchte ich mich wehren, soll ich nun unsere wahren Gründe darstellen? Die Zeit drängt auch, den Umschulungsantrag hatten wir am 14.1. d.J. abgeschickt, schnelle sind die nunmal nicht. Was kann ich bloß tun? Ich bin sogar bereit, meine Große in diese Schule umzuschulen, obwohl es von den Zensuren z.Z. läuft. Ich/wir habe(n) große Angst, dass sie auf die weiterführende Schule (Gymnasium oder was auch immer danach kommt) total einbringt. Man muss noch erwähnen, dass das nicht nur uns so geht, andere Eltern zerbrechen sich auch den Kopf und überlegen. Aber so schnell nimmt man eine 10-jährige nicht aus der gewohnten Umgebung (Freunde, Lieblingslehrer) raus...mhhhhhich bin ratlos. Ich werde mich jetzt an den WS setzen.....Gruß lillylotta13