Tochter beschädigt in der Schule angeblich Auto- Wer haftet?

Hallo ihr Lieben!

Erstmal hoffe ich, dass ich hier richtig bin. Ansonsten bitte verschieben!
So, es geht los. Meine 7-jährige Tochter und ein paar andere Kinder haben heute vom Schulhof aus Steine auf vorbeifahrende Autos geworfen, so die Aussage des Klassenlehrers. Ein Stein traf dann die Seitenscheibe eines Autos, welche wohl kaputt ging.
Meine Tochter sagte mir, sie hätte keine Steine geworfen, sondern ihr Klassenkamerad wäre es gewesen. Er habe wohl auch die Scheibe getroffen. Dieser Junge behauptet allerdings, er hätte nicht alleine geschmissen, sondern mit meiner Tochter zusammen.
Beim Klassenlehrer hat meine Tochter wohl eingeräumt, auch geworfen zu haben, bei mir verneint sie es und bleibt auch dabei, nichts damit zu tun gehabt zu haben.
Ihr Lehrer meinte nun, er schicke ein Email an alle betroffenen Eltern, damit diese sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen können, damit die Versicherungsfrage geklärt werden kann.
Wer ist denn jetzt haftbar zu machen? Es steht Aussage gegen Aussage und meine Aufsichtspflicht habe ich ja auch nicht verletzt, da meine Tochter in der Schule war.
Seitens der Lehrer wurde mir nur gesagt, die Versicherung würde in solch einen Fall nicht greifen. Man hätte den Steinwurf auch erst bemerkt, als es schon zu spät war. Es wären schließlich 250 Kinder zu beaufsichtigen, da hätte man nicht alle im Blick.

Vielen Dank fürs Lesen! Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich :-)

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Hallo,

mir persönlich wäre es egal, was im Gesetz steht. Mit 7 Jahren weiß ein Kind, dass man nicht mit Steinen wirft, weil man im schlimmsten Fall jemanden verletzen kann. Das lernen doch die Kinder schon mit 4 Jahren im Kindergarten ... Dein Kind und der Junge haben ABSICHTLICH Steine auf ein Auto geworfen. Dabei ist sogar eine Scheibe kaputt gegangen. Was hätte denn noch passieren sollen?

ICH würde ganz sicher mit meinem Kind sehr ernsthafte Konsequenzen vereinbaren. Dazu gehört für mich das persönliche Entschuldigen und auch zur Schadensregulierung etwas vom Taschengeld/Ersparten abzugeben. Und JA, ICH würde den Schaden als Eltern selbstverständlich anstandslos bezahlen, falls es die Versicherung nicht tut.

Stellt euch doch mal die Frage, was ihr bei eurem eigenen Auto/Eigentum erwarten würdet ....
VG
B

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Endlich mal ne gescheite Antwort!
Hier wird nur um Aufsichtspflicht und Deliktfähigkeit diskutiert, aber ELTERN haben auch eine Erziehungspflicht, und dazu gehört es in meinen Augen, den Kindern beizubringen, dass man nicht mit Steinen wirft! Wenn mein Sohn so etwas gebracht hätte, hätte ich ihm schön die Hammelbeine langgezogen. Dem hätte ich erst einmal vorgerechnet, wie lange er sein Taschengeld sparen müsste, um den Schaden zu begleichen.
Und zumindest hätte ich in diesem Fall die Hälfte des Schadens beglichen, ich hätte allerdings nicht eingesehen, den vollen Schaden zu begleichen, weil eben auch noch ein weiteres Kind beteiligt war.

LG

P.S.: Bei uns gab es einen ähnlichen Fall mal im Kindergarten. Da haben deutlich jüngere Kinder (3-4jährige) mit Steinen geworfen. Das wurde damals sehr gründlich mit den Kindern aufgearbeitet.
Und unser Sohn ganz am Anfang seiner Kindergartenlaufbahn auch einmal mit 2 anderen Kindern einen größeren Schaden verursacht (die beiden anderen hatten Kinderschnitzmesser dabei und damit wurde eine Gewächshausplane geschnitzt) - die Kinder durften 2 Stunden Zwiebeln schälen, um den Schaden zu "begleichen" (das hat zwar bei Weitem nicht ausgereicht, aber die Kinder sollten in erster Linie den Wert der Dinge schätzen lernen und dass es eben mühsam ist, Geld zu verdienen.

LG

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ganz genau so sehe ich das auch !!! wie erbärmlich, sich hier um die frage zu drücken, wer den schaden zahlt. natürlich würde ich den schaden zahlen, und mein kind könnte sich auch gehörige probleme einstellen. mit 7, aber auch schon mit 5 hätte mein sohn gewusst, daß man nicht mit steinen auf autos oder sowas wirft.

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Hallo,

ich habe so einen Fall zwar noch nicht direkt miterlebt, aber habe diesen Artikel gefunden, den ich sehr hilfreich fand :-) Es müsste also über den Staat laufen.

Auszug:

"Aufsichtspflicht für Lehrer

An jeder normalen Schule kommt Lehrern zusätzlich zu den Lehraufgaben noch die Aufsichtspflicht zum Tragen. Besonders während Pausenzeiten sind häufig einzelne Lehrer zur Überwachung des gesamten Schulhofs eingeteilt und müssen darauf achten, dass nicht passiert. Doch trotz jeder noch so sorgfältigen Hofaufsicht können Unfälle passieren, ein Streit ausbrechen oder von Schülern im schlimmsten Fall mutwilliger Sachschaden verursacht werden.

Wenn dann eine Person zu Schaden kommt oder etwas zu Bruch geht, stellt sich sofort die Frage nach der Verantwortung – wer haftet dafür? Sowohl die Schule als Institution, als auch die Lehrer sind für gewöhnlich abgesichert und während der Schulzeit sind die Schüler selbst aus öffentlicher Hand versichert.

Daher ist es im Eifer des Gefechts nicht immer ganz einfach, zu bestimmen, wer in welchen Fällen haften muss. Doch im Grunde gelten ganz klare Regeln, die insbesondere im Schadensfall während der Pause greifen und die Verantwortung einkreisen.

Wenn alles nach Plan läuft – sprich, sich der Vorfall während der Pausenzeit auf dem Schulgelände abgespielt hat und der Lehrer während dieser Zeit aktiv an der Aufsicht beteiligt war – haftet der Staat beziehungsweise das Bundesland. Dieses ist als Schulen übergeordnete Institution verantwortlich und als Dienstherr von Lehrern auch für diese der rechtliche Vertreter."

Quelle: https://www.news4teachers.de/2020/03/versicherungssituation-rund-um-die-schule-wer-haftet-wann/


Alles Gute #winke #klee

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Da gibt es auch andere Urteile:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-kindergarten-kinder-werfen-steine-auf-ein-auto-halter-bleibt-auf-schaden-sitzen-1.3059286

In dem obigen Bericht waren die Kinder unter 7 Jahren - da greift die Deliktunfähigkeit, weshalb die Haftpflicht der Eltern sich für nicht zuständig erklärte. Eine Aufsichtspflichtverletzung der KiTa konnte die Richterin aber auch nicht feststellen.

Melde das Ganze Deiner Haftpflichtversicherung und schildere Deinen Kenntnisstand. Die werden die Zuständigkeit dann klären.

Grüsse
BiDi

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Danke für den Hinweis :-)

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Hallo

wir hatten mal einen anderen Fall... Meine Tochter hatte damals mit ihrer Freundin mit dem Skateboard eine schräge genutzt und sich gegenseitig angeschoben... meine Tochter ist vor dem fremden Eigentum hatte sie gebremst.. Ihre Freundin nicht und ist immer gegen die Mauer und einmal gegen das Tor gerollt. Es entstand ein schaden. Der Besitzer wollte Geld für einen schaden von 1,5 mal 3 cm Delle haben. Meine Tochter hatte hoch und heilig versprochen das sie nicht gegen gefahren ist. Da sie aber zusammen gespielt haben, haben wir es dennoch auch unserer Versicherung gemeldet und die Eltern der Freundin auch. Die Versicherungen haben sich den schaden geteilt.

LG

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Hallo!

Da die Kinder 7 sind, sind sie nicht mehr deliktunfähig. Vielmehr richtet sich ihre Haftbarkeit nach der Einsichtsfähigkeit. Ein 7jähriges Kind sollte eigentlich so viel Verstand haben, dass es weiß, dass man nicht mit Steinen auf Autos wirft. Von daher ist das Kind selbst auch haftbar zu machen. Optimaler Weise hat man als Eltern eine Familienhaftpflicht, in der auch die Kinder versichert sind. Die müsste in diesem Fall greifen. Und darum würde ich den Schaden der Versicherung melden.

LG

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Nein. Dies sieht die Rechtsprechung aber anders. Ein Kindin dem Alter kann insbesondere nicht vorhersehen, dass ein Auto vorbeifährt und vom Stein getroffen wird und dann noch eine Scheibe kaputt geht.

Das Kind haftet definitiv nicht nach Deliktsrecht.

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In diesem Alter kann ein Kind wohl wissen, was passiert, wenn man mit Steinen auf vorbeifahrende Autos wirft, vor allem weil es gezielt und mit Vorsatz war.

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Mein Rat: Es ganz einfach der Versicherung melden und gut. :-)

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Hi,
ich denke auch, ihr Eltern aller beteiligten Kinder solltet das euren Versicherungen melden, die werden sich schon miteinander einigen wollen. Wird die Schadensübernahme abgelehnt, dann übernehmt ihr das eben selbst. Das ist doch Ehrensache und wer, wann, wie Aufsicht hatte ist doch wurscht, eure Kinder haben Eigentum anderer beschädigt, also wird das beglichen, warum sollte der Geschädigte dafür aufkommen?

vlg tina