Welcher Schulabschluss?

Hallo ihr lieben!
Falls das hier nicht reinpasst bitte verschieben oder ignorieren.

Es geht um folgendes:
Am meinem Gymnasium früher hatte man erfolgreicher 10. Klasse die mittlere Reife.
Nach der 11. Fachabitur
Nach der 12. Abitur.

Jetzt die Frage, ich habe die 11. Klasse geschafft, wurde auch versetzt, aber mir persönlich war der Schnitt nicht gut genug.
Also wollte ich wiederholen und habe dann bei der Wiederholung aufgrund von psychischen Problemen und einer langen stationären Therapie die Schule verlassen.

Zählt das 11. Jahr jetzt noch oder nicht? Die einen meinen ja, die anderen Nein. Beim wiederholen der 11. Habe ich kein Zeugnis bekommen, also das Schuljahr hat im Dezember begonnen und im Januar musste ich aufgrund der Therapie gehen.

Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus :)

Danke schonmal

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Kann dir da deine Schule Auskunft geben?
Oder dir wenigstens sagen, welches Amt bei euch zuständig ist, um das zu wissen?

Ich kenne nur eine G9 Regelung, die schon einige Jahre her ist.
Einen Teil weiß ich sicher, einen anderen nur Gerüchteweise.

Wenn die Schule es nicht weiß oder nicht sagen will, dann würde ich darum bitten, dass sie dir sagen, wer zuständig ist.
Jedes Bundesland hat eigene Regeln.

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Ich habe in der schule mehrmals angerufen, aber die Dame wusste es nicht, weiterleiten konnte sie mich auch nicht 🤷‍♀️
Mittlerweile braucht man ja eine Berufsausbildung als praktischen Teil.
Ich habe halt "nur" normal gearbeitet, daher bin ich mir nicht sicher.

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"Mittlerweile braucht man ja eine Berufsausbildung als praktischen Teil. "

Da bin ich raus. Am besten bei eurem zuständigen Schulamt nachfragen.
Bei meinem damalig zuständigen habe ich Infos erfahren, die mir die Schule auch nicht sagen konnte.

Ich kenne nur allgemeinbildende Gymnasien mit
- mittlere Reife nach bestehen von Klasse 10
auch dann, wenn man Klasse 11 nicht schafft

- fachbezogene Gymnasien
Wechsel nach der 10. Klasse von einem Allgemeinbildenden kommend oder von einer Realschule kommend
Voraussetzung bestanden haben der Klasse 10

- österreichische Gymnasien : wobei diese allgemeinbildende ohne Berufsausbildung hatten und beruflich bezogene mit Berufsausbildung.

Dass man je nach Bundesland höhere Schulabschlüsse im Zuge einer Berufsausbildung dazu machen kann, weiß ich. Das sind dann aber Ausbildungsberufe, die zusätzliche Schulstunden/Schulfächer anbieten und man z.B. für Realschulabschluss oder Fachhochschulreife noch zusätzliche Prüfungen ablegen muss. Sofern man sich dafür eingetragen hatte und genug Schulstunden zusammen hat.

Das was du beschreibst, kenne ich so nicht und wüsste jetzt auch nicht, welchem Bundesland ich das zuordnen könnte.

In einem Bundesland (vermutlich ein anderes) gab es durchaus mal Sonderregelungen, wenn jemand wiederholt hatte und auf Grund von psychischer Erkrankung erneut hätte wiederholen müssen. Wie das ablief, weiß ich nicht. Nur, dass da das Prinzip: 2x das gleiche Schuljahr nicht wiederholen dürfen ausgehebelt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen.

Sehr wahrscheinlich anderes Bundesland oder andere Schulform.
Praxisteil kenne ich nur von berufsbezogenen Gymnasien oder Berufsausbildung mit zusätzlicher Fachhochschulreife.

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Brauchte man da nicht auch einen praktischen Teil?
Wobei ich nur mittlere Reife nach der 10. und Abi nach der 12. kenne.
Hast du denn das Zeugnis noch? Da steht sowas doch auch normalerweise drauf?
Alles Gute

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Hallo,
Meine Mutter sucht das Zeugnis gerade raus.
Die Frage ist halt nur, ob der praktische Teil auch zählt, wenn ich "nur" gearbeitet habe, oder ob der nur zählt wenn es eine Berufsausbildung war.

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Du brauchst die Ausbildung.

Schau doch mal auf der Homepage und schreibe die Oberstufenkoordinatorin oder einen Beratungslehrer der Oberstufe an. Die sollten das wissen.

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Am besten fragst Du bei Schulamt nach und lässt Dir schriftlich das 11 Schuljahr nochmal bestätigen.
Falls Du die 11 Klasse hast - hast Du je nach BUndesland ein Fachabitur, wenn du zusätzlich gearbeitet hat. Auch da ist das Schulamt der richtige Ansprechpartner.
Hier findest Du deinen Ansprechpartner:
https://www.bildungsserver.de/Schulverwaltung-641-de.html

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Ja genau, ich habe damals die 11. Klasse bestanden, und dann FREIWILLIG wiederholt.

Ich werde da mal nachfragen, vielen Dank

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Und ja ich habe in der Zwischenzeit gearbeitet, mindestens 2 Jahre am Stück in der gleichen Firma

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bzgl. Fachhochschulreife siehe hier:
https://studieren.de/schulabschluesse.0.html

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Wieso weißt du wie es früher war, aber nicht, wie es jetzt ist ?#gruebel

Wenn du jetzt im 11. Schulbesuchsjahr bist, sollte das doch eher anders rum sein.

Beim Schulamt solltest du diese Information abfragen können, vielleicht per E-Mail?

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Nein so meine ich das nicht 😅😅
Ich habe damals die 11. Klasse abgeschlossen.
Das war 2014. Jetzt weiß ich nicht, ob das Zeugnis von der abgeschlossenen 11 zählt, wenn uch sie nochmal wiederholt aber dann abgebrochen habe.
Und wie das ist, weil man fürs Fachabitur mittlerweile einen praktischen Teil in Form von 2 Jahren Berufsausbildung oder 2 Jahre berufskolleg benötigt. War das 2014 auch so? Ich habe sofort richtig angefangen zu arbeiten, und keine Ausbildung gemacht.

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Das war sogar 2005 schon so.

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Erkundige dich beim Schulamt bzgl. eines Antrags zur Anerkennung der Fachoberschulreife bzw. der Vorraussetzungen. Unter Umständen erfüllst du vielleicht die Kriterien.

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Ich würde davon ausgehen, dass entweder die Regelungen von damals gelten bzw. zum Zeitpunkt der Erfüllung (praktische Arbeit) oder im Zweifel die für dich günstigeren. Das kann bei Bedarf wahrscheinlich sogar anwaltlich geklärt werden, wenn sich zwischenzeitlich die Richtlinien geändert haben. Definitiv ist es abhängig vom Bundesland.
Wer das Abi nach 12 Jahren macht, bekommt es ja auch nicht wieder aberkannt, weil in den meisten Bundesländern wieder 13 Jahre eingeführt wurden.
Alles Gute und nicht auf die erste Aussage verlassen, wenn sie dir nicht passt, sondern weiter informieren.

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Bei uns in Bremen ist es so, dass die Fachoberschulreife (das Fachabi) erlischt, wenn die Q1 (also die erste abirelevante Klasse) wiederholt wird, auch wenn die Qualifikation am Ende des wiederholten Jahres erworben wurde.
Mit dem Entschluss zu wiederholen, werden die Uhren quasi wieder auf 0 gestellt.

Erwerben kann man an nicht berufsbildenen Schulen eh nur den theoretischen Teil, ein vollständiges Fachabi hat man dann, wenn man dazu noch eine Ausbildung, ein Langzeitprsktikum oder einen Dienst als Bufti/FSJler leistet.

Alle Angaben ohne Gewähr und Föderalismus sei Dank nicht zwangsläufig auf andere Bundesländer übertragbar.

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Genau, so verstehe ich das auch. Aber das war 2014 in Ba-Wü, und ich habe seitdem durchgehend "normal" gearbeitet, also keine Berufsausbildung.
Ich hab halt keine Ahnung, wie es denn da 2014 geregelt war, im Regierungspräsidium Abteilung Bildung wurde ich nur von einem zum anderen weiter gereicht und keiner hat mir eine richtige Auskunft gegeben

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Du müssten doch von der 1. Runde ein Zeugnis haben.