Frage an Lehrer thüringen

Hallo. Ich habe eine Frage zur Regelschule in Thüringen. Wie verhält es sich wenn die achte Klasse auch beim zweiten Anlauf nicht bestanden wird? Wird die achte dann das dritte Mal wiederholt? Leider haben wir diese Situation im Bekanntenkreis. Meine persönliche Meinung ist das man früher hätte reagieren müssen und vielleicht eine Förderschule eine gute Option gewesen wäre. Danke schon mal für Antworten

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das regelt die Schule bzw. Euer Schulbezirk. Schau in Eurem Schulgesetz nach, was für Euch gilt.

(bei uns gibts kein zweites Mal sitzen bleiben in der Hauptschule in der gleichen Klasse und es wird per Gesprächen nach individuellen Lösungen gesucht, z.B. noch eine Klasse weiter runter stufen, besondere Schule, etc...)

Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "Regelschule" Eure unterste Schulart meinst, die bei uns der Hauptschule entspricht (bei uns gibts nur noch Kombi WerkReal, aber die, die den G-Zweig besuchen, sind praktisch auf der "Hauptschule".) Wenn dem so ist, dann ist ein tiefer-Wechseln ja nicht möglich und es müssen Individuallösungen je Kind gefunden werden.

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Regelschule entspricht der Kombination aus Haupt- und Realschule. Ab Klassenstufe 7 wird in verschiedenen Kursen differenziert unterrichtet, sodass der Qualifizierende Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9 oder 10 und die mittlere Reife nach Klassenstufe 10 erworben werden kann.

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Hallo, bei uns (Bayern) wäre es so, dass mit dem Wiederholen der 8. Klasse die 9 Jahre Schulpflicht erfüllt wären und der Schüler entlassen würde.
LG

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Thüringen hat 10 Jahre Schulpflicht, damit wären die also noch nicht erfüllt.

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In den Klassenstufen 7 und 8 kann nur einmal wiederholt werden, dann würde automatisch in die 9 versetzt werden. Ausnahmen sind nach Antrag und Beschluss der Klassen-/Schulkonferenz möglich.
Was ist denn der angestrebte Abschluss, also in welchen Kursen läuft das Kind aktuell mit? Vielleicht ist da noch eine Änderung möglich, um es etwas leichter zu machen. Und vorallem: Woran liegt es? Keinen Bock oder tatsächlich kognitiv nicht für den Besuch der Regelschule geeignet? Die Förderzentren Lernen sind in Thüringen nicht gerade verbreitet und das Ziel ist hier eigentlich eine Regelbeschulung, die dann ggf. zieldifferenziert erfolgt. Dafür braucht es aber mehr als 2mal Sitzenbleiben. Jetzt wären noch gut 4 Monate Zeit, um eine Diagnostik anzustoßen, und dann im neuen Schuljahr mit besseren Bedingungen (Schulbegleiter, Nachteilsausgleich, individuelle Lernziele etcpp.) zu starten.

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Das Lernen fällt ihm schwer. Das war schon in der Grundschule so. Mit zunehmendem Alter wurde er auch auffällig und stört den Unterricht. Man merkt das er resigniert hat. Selbst Nachhilfe bringt eigentlich nichts. Ich habe meiner Bekannten geraten sich mal von einer Schulpsychologin beraten zu lassen. Ansonsten ist er sportlich sehr aktiv und verhält sich da ganz anders. Vielen Dank auch an alle anderen für eure Antworten.

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Hallo

Ich habe so einen Fall in Sachsen. Die schülerin schafft die 8. Klasse auch nicht im 2. Anlauf. Sie wird wegen Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zwar entlassen (wir haben 9 Jahre), da sie aber faktisch nur die 7. Klasse erfolgreich abgeschlossen hat, kann sie keine Berufsausbildung machen, hat aber noch die Teilzeitschulpflicht bis 18.
Bei uns gibt es das produktive Lernen für die, die lernen WOLLEN, aber nicht können und die Produktionsschule für die, die nur die Zeit rumbringen wollen und sich vielleicht doch noch zum Lernen durchringen können, aber nicht müssen. Vielleicht gibt es sowas bei euch auch?

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Von so etwas habe ich bei uns noch nichts gehört. Um die Pflichtschulzeit zu erfüllen gibt es hier das bvj. Als Überbrückung bis zur Ausbildung. Aber ohne Schulabschluss wird es wohl kaum eine Ausbildung geben.

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Das BVJ gibts auch in Sachsen. Da kann man auch den Hauptschulabschöuss machen.
Schickt den Jungen unbedingt zum Berufspsychologischen Dienst - da ist der Berufsberater Ansprechpartner. Dann kann er nämlich nen Antrag für ne Reha stellen und kann ein BVJ mit Förderschule machen. Vielleicht ist auch ein gestrecktes BVJ möglich. Ich weiß nur grad nicht, ob das ohne 8. Klasse möglich ist.

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Hallo,

ich bin aus Thüringen und damals, als ich zur Schule ging, war es so, dass diejenigen nach dem 2. Wiederholen der 8. Klasse aus der Schule ohne Schulabschluss entlassen wurden. Sie bekamen ein Abgangszeugnis der 8. Klasse und hatten somit ihre Schulpflicht erfüllt. Ein 3. Mal wiederholen ging nicht. Auch auf eine Förderschule zu wechseln war nicht mehr möglich, weil die Schulpflicht erfüllt war. Es scheint heute ebenfalls noch so zu sein. Von Bekannten der Sohn hat auch nach zweimaligem Wiederholen der 8. Klasse die Regelschule mit Abgangszeugnis verlassen. Er ist nun in einem BBZ und macht seinen Hauptschulabschluss nach. Möglichkeiten dazu gibt es in Thüringen viele. Ansprechpartner ist hier aber die Bundesagentur für Arbeit. Die Schule ist nach Erfüllung der Schulpflicht raus. Diese Berufsbildungszentren bieten Jugendlichen die Möglichkeit den Hauptschulabschluss zu erwerben und sie auch gleichzeitig auf einen Beruf vorzubereiten. Meistens werden dann nur die Hauptfächer bzw. weniger Fächer unterrichtet und der Rest besteht aus berufsvorbereitenden Praktika. Googelt mal nach BBZ in eurer Nähe. Ansonsten Termin beim Arbeitsamt machen und beraten lassen.

LG
Lotta