Grundschulempfehlungen Hessen

Hallo zusammen,

ich bin gerade verwirrt. Meine Zwillinge bringen heute eine Einladung zum Elternsprechtag mit, an dem man sich anmelden KANN, wenn die Wahl der weiterführenden Schule noch unklar ist. Nun, sie sind beide sehr gut in der Schule und das wird wohl uneingeschränkt aufs Gym. hinauslaufen, von daher ist mir eigentlich nichts unklar.
Aber bei meinem Großen gab es vor 6 Jahren schriftliche Empfehlungsschreiben an diesem Elternabend, die man auch auf der weiterführenden Schule vorzeigte. Also musste man zu dem Elternabend.
Gibt es das nicht mehr in schriftlicher Form?? Oder kommt das jetzt mit den HJ-Zeugnissen?
Vielleicht hat ja hier einer Erfahrungen aus dem letzten Jahr z.B.
Danke und LG

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das darf die Schulde (bzw. der Schulamtskreis) jeweils für sich selbst entscheiden, wie das läuft. -- da hilft Fragen in einem DeutschlandForum wenig.

(bei uns z.B. kommt der Zettel zusammen mit dem Zeugnis. - Er ist eine Empfehlung, aber in BaWü nicht bindend, deshalb machen die Lehrerin auch hier nur Termine mit den Eltern aus, die Gesprächsbedarf haben).

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Ich habe ja auch explizit nach Hessen gefragt, sh. Überschrift.
Vor 6 Jahren gab es, wie geschrieben an der gleichen Grundschule, schriftliche Empfehlungsschreiben. Die waren nicht bindend, aber sollten trotzdem vorgezeigt werden. Meine Frage war also, ob sich diesbezüglich in HESSEN etwas geändert hat und es da vllt. nur noch mündlich me Verabredungen mit den Lehrer/innen gibt.

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da ändert sich nix an meiner Antwort, denn auch in Hessen, darf jede Schule solche Vorgehensweisen (Reihenfolgen / Gespräche / Mitteilungsarten und Zeitpunkte) selbst bestimmen. Auch dort gibt es einige Schulen, die nur den Zettel mit der Empfehlung mit dem Zeugnis kommentarlos rausgeben, und andere die das in einem Lehrer-Beratungsgespräch persönlich machen.

Und ja: auch da kann es sich jedes Jahr ändern, jenachde, welchen Floh sich der Rektor dieses Jahr ins Ohr gesetzt hat.

Den Zettel werdet ihr auf jeden Fall kriegen, - und das auf jeden Fall bevor die Anmeldezeit der Schulen bekommt. - aber ob das einfach so ausgeteilt wird, per Post kommt, oder persönlich vom Lehrer in die Hand gedrückt wird, entscheidet alleine eure Schule.

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Dei Schule ist verpflichtet, die Gespräche anzubieten. Ob ihr das Angebot annehmt oder nicht - was ich immer tun würde, da da noch mehr dazu gehört als der Notenstand, - ist euch überlassen. Macht ihr das nicht, gibt es die Empfehlung i.d.R. mit dem Halbjahreszeugnis, weil dazu vorbereitend ohnehin die Klassenkonferenz stattfindet. Manchmal auch etwas später. Frist ist dabei der 25. Februar.

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Hallo,

bei uns gab es kurz nach bzw. mit den HJ Zeugnissen ein Elterngespräch. Das wurde für alle Kinder angeboten. Meine Tochter hatte ein 1,1er Durchschnitt, war relativ klar. Mein Sohn (1,8 und Realschulempfehlung wegen mangelndem Selbstwertgefühl und Unsicherheiten usw.).
Mit dem Gespräch wurde ein Schreiben mit der Empfehlung ausgehändigt. Diese habe ich direkt Unterschrieben bzw. die Elternwahl darauf vermerkt und abgegeben, bzw. bei meinem Sohn nachgereicht.
Nach einer Schulkonferenz wurden diese Schreiben wieder mit Einverständnis oder aber auch einem erneuten Gesprächsangebot bei Widerspruch zur Schulwahl zurück an die Eltern gegeben.
(Meine Tochter hatte uneingeschränkte Gym-Empfehlung. Bei unserem Sohn hatten wir uns für ein privates Gymnasium mangels geeigneter Realschule bzw. Gesamtschule in der Nähe entschieden. Das war mit den Lehrern besprochen, aber diese mussten aus formellen Gründen unserer Wahl widersprechen. Die weiterführende Schule erhält diese Empfehlung.)

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Hallo!

Meine Tochter geht jetzt in die 5. Klasse (auch Hessen), bei uns war die Schulempfehlung auch rein mündlich in einem Beratungsgespräch. Dieses Gespräch fand bei uns allerdings schon im November im Rahmen des Beratungsmonats statt (bei uns gibt es an der Grundschule keinen festen Elternsprechtag, jeder Klassenlehrer bietet für seine Schüler feste Termine an). Die Anmeldungen für die weiterführende Schule müssen ja jetzt schon bald abgegeben werden.

LG