Schulverweis

Hallo, ich brauche Hilfe. Mein Sohn (14, 9. Klasse Gesamtschule) wurde am Donnerstag von einem Lehrer mit Kreide beworfen, weil er gequatscht hat. Er hat daraufhin den Lehrer angemotzt, dass er damit aufhören soll. Der Lehrer hat zurück gemotzt, dass er Respekt zeigen soll. Beide haben sich entschuldigt, alles gut.
Es war allerdings noch eine weitere Lehrerin anwesend und diese hat meinen Sohn nach dem Unterricht zur Rede gestellt. Mein Sohn fing an zu diskutieren, sagte dann dass er zu laut war und jeder ging seiner Wege.
Mein Sohn erzählte mir am Donnerstag davon.
Am Freitag kam er dann mit einem Brief von dieser Lehrerin, in dem stand, dass er 2 Wochen von einem bestimmten Fach ausgeschlossen wird und während dieser Zeit das Schulgelände nicht betreten darf. Begründung war, dass er dem Lehrer gegenüber respektlos und laut war.
Wie gesagt, das war Freitag, wo ich nichts mehr regeln konnte, heute lief die Ordungsmaßnahme bereits.
Ich versuchte dann heute morgen die Lehrerin, den Rektor oder den Stellvertreter zu erreichen, da mein Sohn mit dem Schulbus zur Schule fährt und ich nicht eingesehen habe, dass er vor der Schule rumlungern soll bei diesem Wetter.
Ich habe niemanden erreicht.
Ich hatte am WE Zeit mich ein wenig in unsere Schulgesetzte einzulesen und dabei sind mir diverse Dinge aufgefallen:
1. diese Ordnungsmaßnahme darf nur vom Schulleiter ausgesprochen werden
2. die Ordnungsmaßnahme hat keine rechtliche Belehrung
3. weder mein Sohn, noch wir Eltern noch der Klassenlehrer hatte Gelegenheit sich zu äußern
4. ich sehe die Verhältnismäßigkeit nicht, es hätte noch diverse andere Ordnungsmaßnahmen gegeben, die milder wären
5. ein Verbot das Schulgelände zu betreten gibt es nur bei einem vorübergehenden Schulverweis und der ist nochmal an andere Fristen gebunden und darf nicht für einzelne Fächer ausgesprochen werden.

Wenn ich da jetzt keinen zu sprechen bekomme, wie soll ich denn da weiter verfahren? Heute Nachmittag habe ich einen Termin mit seinem Klassenlehrer und habe der Lehrerin dies mitgeteilt und gebeten, auch dort zu erscheinen. Aber wenn sie das nicht macht? LG

2

Er darf während dieses Fach unterrichtet wird das Schulgelände nicht betreten? Wird dieses Fach nur in Randstunden unterrichtet? Wenn nicht, dann geht das gar nicht. Ein Schüler darf während des Unterrichts das Schulgelände nicht VERLASSEN. Er wäre dann nämlich nicht versichert, wenn etwas passiert.

Das ist eine völlig unsinnige Strafaktion. Mal abgesehen davon, dass zu einer "Orndungsmaßnahme" offiziell eingeladen werden muss, und zwar auch die Eltern. Wenn besagte Lehrerin nicht zum Gespräch mit dem Klassenlehrer erscheint, würde ich mit Nachdruck um ein Gespräch mit ihr bitten, das geht ja gar nicht.

3

Es sind Randstunden, die 1. und 2. Stunde. Aber er fährt mit dem Schulbus und der letzte Bus fährt so, dass er zur 2. Stunde erscheint.
Er kam grade nach Hause, die Lehrerin hat ihn allen Ernstes aus dem Schulgebäude geworfen und gesagt, er hätte bis 9.30 h Hausverbot....

9

Hi,
die Lehrerin hat mit Sicherheit kein Hausrecht, kann ihn also gar nicht des Gebäudes verweisen.
Wenn alles so war, wie dein Sohn geschildert hat, halte ich die Maßnahme auch für total übertrieben.
Ich würde aber erst mal neutral ins Gespräch gehen, vllt kommen da noch Infos dazu.
Angst um sein Wohlergehen hätte ich nicht, mit 14 kann man gefahrlos 45 Minuten vor der Schule verbringen.
lg

weiteren Kommentar laden
1

Jede vernünftige Kollegin die ich kenne würde bei einem Elterngespräch dabei sein wenn es die Unterrichtsverpflichtung zulässt. Ansonsten wird der Klassenlehrer alles regeln können im Normalfall. Zum Rechtlichen kann ich nix sagen, ich lebe nicht in Deutschland.

4

Hi,
das ist rechtlich nicht tragbar, selbst dann nicht, wenn vorher schon etliche §90-Maßnahmen gelaufen sind (Nachsitzen, Strafarbeiten, Gespräche, Unterrichtsausschlüsse,...). Es gibt eine Rechtsmittelbelehrung und die Möglichkeit zur Anhörung.
Wir haben ein Verfahren, das von einem Schulrechtler entwickelt wurde, selbst das ist der Schulleitung einer anderen Schule um die Ohren geflogen. (Da wird zunächst mal in vielen Schritten angedroht, dass es zu einem Ausschluss kommen kann, wenn es weitere Vorfälle geben sollte.)
Trotzdem seid ihr Eltern natürlich gefragt, sollte euer Sprössling eine solche Nervensäge sein, dass er seine Lehrkräfte zur Explosion bringt. Das ist ja für sein Lernen und das seiner Mitschüler nicht zielführend.

vlg tina

7

Klar habe ich den auch lang gemacht, weil er zu laut war--wobei mit Kreide werfen weil einer quatscht auch schon nicht wirklich respektvoll ist. Aber dazu hätte ich ja nix gesagt, da wäre sicher schon die ein oder andere Mutter in der Schule gewesen.
Aber es gab vorher NICHTS! Keine Anrufe von der Schule, keine Mitteilungen in dem Buch, nichts. Das kam wie aus dem Boden gestampft diese Maßnahme.

5

Was sagt denn der Klassenlehrer?

Grüsse
BiDi

8

Mit dem haben wir erst gleich ein Gespräch, da eh Elternsprechtag ist heute.

6

Ich bin gespannt, was bei eurem Gespräch rauskommt.
Zunächst, ich bin Lehrerin in Hessen, daher besteht kein Anspruch auf Richtigkeit für andere Bundesländer.
Also, es bedarf immer einer Klassenkonferenz, um eine Ordnungsmaßnahme zu beschließen. Die hat bei euch bestimmt nicht stattgefunden. Vorher sind die Eltern zu informieren.
Ein solch schwerwiegende Ordnungsmaßnahme steht in keinem Zusammenhang mit dem scheinbar kleinen Vergehen. Entweder hat dein Sohn den Vorfall maßlos untertrieben dargestellt oder da ist jemand weit übers Ziel herausgeschossen.

Weiterhin bin ich mir nicht sicher, ob nur der Schulleiter vom Gelände verweisen darf oder alle

11

Diese Lehrerin scheint für mich was gegen dein Kind zu haben.

Ich würde mich auch nicht zufrieden geben damit und wie ich, das Gespräch suchen. Ich finde, es klingt so wie du es schilderst eben überhaupt nicht korrekt, wie sie vorgeht. Ich würde , wenn der Klassenlehrer nichts SOFORT klärt, mich an den Schulleiter wenden.

12

Und was ist die Vorgeschichte?

13

Ich denke auch, dass diese Strafe (sofern es so war, wie du /dein Sohn es beschreiben), über's Titel hinausschießt.
Den Ausschluss vom Fach würde ich mir vielleicht noch gefallen lassen und ohne großes Murren durchstehen.
Aber das Schulgelände darf er nicht verlassen, die Schule hat eine Aufsichtspflicht. Da würde ich was schreiben /anrufen und dem ausdrücklich widersprechen, besonders ohne vorher gehört worden zu sein.
Und dann würde ich mal bei anderen Mitschülern nachfragen, wie es aus ihrer Sicht abgelaufen ist.

14

Komische Sache...

Ich würde sagen, entweder stimmt etwas nicht mit der Geschichte oder mit dem Lehrer.
Irgendwas hakt doch da gewaltig.

Was ist denn bei deinem gestrigen Gespräch herausgekommen?