Wieviele Fehltage sind erlaubt?

Ein liebes Hallo,

weiss irgendjemand, ob es gesetzlich (oder von den Schulen) vorgeschrieben ist, wieviel Tage ein Kind im Schuljahr fehlen darf (z. B. wegen Krankheit)? Habe auf der Homepage von unserer Schule und im Internet geschaut, aber nichts gefunden.

Und noch eine Frage. Wenn mein Kind in der Schule fehlt, entschuldige ich es zuerst telefonisch oder per Mail im Sekretariat. Sobald es wieder zur Schule geht bekommt es entweder eine schriftliche Entschuldigung von mir oder eine Bescheinigung vom Arzt mit. Diese gibt mein Kind im Lehrerzimmer für die Klassenlehrerin ab (wird an unserer Schule so gemacht). Jetzt werde ich zu einem Elterngespräch gebeten, weil anscheinend einige Entschuldigungen nicht bei der Lehrerin angekommen sind. Letztes Jahr hatte ich auch schon oft das Problem, dachte aber es liegt daran, dass die Klassenlehrerin das ganze Schuljahr krank war und die Kids laufend irgendwelche Lehrer als Vertretung hatten. Wobei es bis jetzt dieses Jahr genauso ist. Klar gehe ich zu diesem Elterngespräch, aber ich weiss gar nicht richtig, was das bringen soll. Ich kann zwar sagen, dass ich eine Entschuldigung geschrieben habe und mein Kind abgegeben hat (es war immer Ihre Freundin dabei), aber ich kann es ja nicht einmal mehr beweisen. Was würdet Ihr tun????

Nur noch zur Info ... mein Kind hat zwei Tage und dann noch eine Woche wegen einer Erkältung gefehlt.

Danke für Eure Antworten.

Wünsche Euch einen schönen Tag.

Rolabaer

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ich denke, wenn du Entschuldigungen geschrieben hast, dann wird sich das im Gespräch klären und fertig ist der lack.
Wenn die Entschuldigung nicht bei der Lehrerin ankam, dann ist das eine nützliche Info, die Du dann erhältst und muss dafür sorgen, dass sie eben ankommt. Oder die Lehrer im Lehrerzimmer müssen sich an die Nase fassen.

Ich denke, das wars dann auch einfach schon... -- mehr passiert da nicht.
Ich finde es ein schlechts System, einfach irgendwelchen Fachfremden Lehrern im Lehrerzimmer einen Zettelin die Hand zu drücken... --- ich würde darauf bestehen, der Klassenlehrerin den Zettel zu übergeben... -- dann passiert auch solch ein Umstand mit extra Termin nicht....

wie viele Tage man fehlen darf und ob es dafür Gesetze gibt ist doch egal und stellt sich doch überhaupt nicht: du hast Deiner Information nach ja alle Fehltage entschuldigt. punkt.
Der Rest ist fehlgeleitete Zettelwirtschaft, die man zukünftig besser machen kann (beide Seiten).

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Danke für deine Antwort.

Mein Kind frägst immer nach ihrer Klassenlehrerin, aber da sie ja seit Schulbeginn krank ist, ist sie selten in der Schule und die Vertretung ist auch nur sehr selten an der Schule. Das ist blöd ...

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Hallo.

Also bei uns ist es so. Man ruft früh im Sekretariat an und teilt mit, dass das Kind krank ist und man zum Arzt geht bzw. wenn es nur für einen Tag ist (was ich absehen kann), dann nur für diesen Tag. Bis zu drei Tagen kann man selbst das Kind entschuldigen und ab dem 4. muss eine Arztbescheinigung her. Nach dem Arztbesuch melde ich mich noch mal, um mitzuteilen, wie lange das Kind krank ist. Wenn es wieder in die Schule geht, nimmt es die Entschuldigung bzw. Krankschreibung mit. Gibt es dem Klassenlehrer oder eben im Sekretariat ab. Bisher lief immer alles gut.

LG

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Hallo,

die Anzahl der Tage sollten bei euch kein Problem ergeben.
Dazu würde ich bei dem Gespräch sagen, das deine Tochter die Entschuldigungen abgegeben hat, du aber gerne für die entsprechenden Tage eine Neue schreibst.

Bei meinem Sohn muss die Entschuldigung direkt beim Klassenlehrer abgegeben werden. Im Sekretariat nur wenn dieser eben auch nicht da ist.

LG
Tanja

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Bei uns hat jedes Kind ein Heft (mit dickem Einband) in welches die Entschuldigungen reingeschrieben werden, und der Lehrer unterschreibt einfach nur.
Das Heft läuft über Jahre.
Auch die Lehrer können dort Dinge reinschreiben, die dann von den Eltern unterzeichnet werden.

So kann nichts angeblich nicht ankommen.

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Hört sich gut an ... in der Grundschule war es bei uns fast auch so

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Es gibt Regeln für Alles. Aber in dem Fall würde ich wagen zu behaupten, das stellen die Schulen selbst auf. Es ist einfach überall unterschiedlich.

Bei uns muss ich am ersten Tag der Krankheit eine email an Sekretariat und die Klassenlehrer schicken - noch vor Unterrichtsbeginn ;).
Am ersten Tag wenn das Kind wieder in die Schule geht, braucht es eine schriftliche Entschuldigung von den Eltern (bis zu 3 Kranktagen, die natürlich nicht in Verbindung mit Ferien sind) oder ein ärztliches Attest.

Wenn dein Kind krank war und du entsprechend die Schule (hoffentlich per Mail) informiert hast und dann kommt das Attest oder deine Entschuldigung weg, kannst du doch super nachvollziehen, dass du die Mail geschrieben hast. Dann schreibst du eben nochmal eine Entschuldigung. Wenn der Arzt ein Attest geschrieben hat, soll er es nochmal tun. Er kann bestätigen, dass dein Kind krank war - das steht in der Akte.

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Ich muss bei unserem Arzt für jedes Attest/jede Bescheinigung zahlen. Da sehe ich nicht ein, wenn die Schule sie "verschlampt", dass ich noch einmal dafür zahle. Auch wenn sich das jetzt vielleicht dumm anhört, uns geht es finanziell nicht so gut.

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Deswegen kopiere ich mir jedes Attest, jede Bescheinigung, jeden Antrag.

Egal ob für Schule, Versicherung, sonstiges.

Je wichtiger, desto sicherer, dass ich es kopiere.
Die Kopie kostet mich weniger, als noch mal ein Duplikat anzufordern (Geld, Fahrtkosten, Nerven des Arztes usw.).

Mit der Kopie kann ich es beweisen und lege diese im Zweifel vor.
Bei Schulen hatte ich da noch nie Probleme. Bei anderen Stellen, wo es hieß, ich hätte nicht ... konnte ich es er Kopie beweisen.

Original gebe ich so ab (Kind gibt es ab, Post, was auch immer).
Kam das Original nicht an, kopiere ich mir die Kopie (eine für meine Unterlagen) und eines gebe ich dann persönlich ab.

Bei richtig wichtigen Dingen, lasse ich mir den Erhalt bestätigen. Bei Schule kam das jetzt noch nicht vor, in einem anderen Fall aber schon.

Das kostet weniger als erneut ein Attest ausstellen zu lassen.

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An jeder Schule an der mein Kind war bzw. ich war, wurde es anders gemacht.

Wie es die Schule wünscht, wurde am Elternabend mitgeteilt. An der Berufsschule direkt an die (fast) erwachsenen Schüler.

Elterngespräch oder Information an die Eltern wurde an allen Schulen gleichermaßen gesagt, bei
- unentschuldigtem Fehlen (keine Entschuldigung, keine Info)
- entschuldigtes Fehlen ab Tag x (Entschuldigung muss schriftlich vorliegen, Attest vom Arzt)
- wenn sich entschuldigtes Fehlen häuft (Nachfrage bzw. Gespräch erwünscht, ob es einfach gesundheitliches Pech ist, chronische Erkrankung dahinter steckt, psychosomatisch durch schulisches begüstigt wurde); bisschen aufspüren, ob die Eltern das so hinnehmen oder wirklich auch aktiv sind

- Sicherstellen, dass keine Entschuldigung gefälscht wird. In der Grundschule eher weniger, aber einfach mal bei den Eltern nachhören.
Auch um Unterstützung anbieten zu können. Z.B. wenn Eltern es zwar merken, selbst aber nicht so recht wissen, wo sie Hilfe finden können oder Ärzte immer wieder abblocken

- Klärung wegen Versetzungsgefährdung, Klärung wegen Nachholen der Klassenarbeiten
Besprechen falls eine längere medizinische Maßnahme erfolgt, wie man dem Kind besser helfen kann.

Bei Kur/Reha Austausch mit der Klinik und Absprache wegen Übermittlung der Inhalte
Bei Krankheit zu Hause, in wie weit das Kind das Lernen selbst nachholen kann.
Bei Krankheit im Krankenhaus inwieweit Unterrichtseinheiten im Krankenhaus Sinn machen (lange Aufenthalte) oder eher nicht (viele kürzere, die so aus dem Raster fallen).
Ist absehbar, dass es häufigeres nicht am Unterricht teilnehmen geben wird.
Wie kann man damit umgehen: Schule, Eltern, Kind.


Gesetzlich gibt es wohl keine feste Anzahl an Fehltagen.
Allerdings kommt es darauf an, ob
- unentschuldigt
- nur telefonisch entschuldigt
- schriftliche entschuldigt (Dauer, liegt vor ab...)
- ärztliches Attest

vorliegen

Welche Maßnahmen die Schule aufgreift bzw. mit den Eltern vereinbart.
- im Krankheitsfall
- bei Verdacht auf Schwänzen
- bei chronischer Erkrankung / Krankenhausaufenthalten


Ist ein Kind selten krank und gibt die Entschuldigungen zuverlässig ab, ist es oft kein Problem.
Alles andere wird dann mit den Eltern abgesprochen. Hauptsächlich um eine Lösung im Sinne des Kindes zu finden, die auch für die Schule tragbar/machbar ist.


Bei Berufsschulen gibt es dann auch u.U. eine Info an den Lehrbetrieb.
Bei unentschuldigtem Fehlen meist sofort, wobei es da durchaus eine Frist geben kann, bis wann die Entschuldigung vorliegen muss.
Und unter welchen Umständen, ab Fehltag x in welcher Form die Info rausgeht.

Bei Grund- und weiterführender Schule kenne ich es eher so, dass zunächst der Schüler selbst gefragt bzw. erinnert wird. Bei Nichtvorlage oder eben häufigeren Vorkommnissen, der betroffene Schüler die Info erhält, dass jetzt die Eltern zum Gespräch gebeten werden

und dann die Eltern informiert werden.
Um zu klären was los ist und wie man damit umgehen kann.

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Man sagt ab 10 Tage pro Halbjahr wird es kritisch. Natürlich gibt es immer mal Gründe. Aber ab da wird man als Lehrer aufmerksam und schaut mal genauer hin.

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Es gibt -soweit ich weiß- keine Regelung, wie viele Fehltage "erlaubt" sind.
Wäre auch schwachsinnig. Was, wenn ein Kind schon zwei Wochen krank war (mit Attest) und dann z.b. wieder mal fiebert? Sagst du dann: "Sorry, du musst trotz Fieber zur Schule, weil du die Fehltage schon ausgeschöpft hast!" ??#zitter

Wenn krank - dann krank!

1-2 Tage: Entschuldigung der Eltern ausreichend
ab dem 3. Tag: Attest vom Arzt

Wenn das mit den Entschuldigungen nicht funktioniert, dann würde ich den Erhalt gegenzeichnen lassen!;-)

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Danke für deine Antwort.

Über seinen Vorschlag habe ich auch schon nachgedacht.

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Wenn ein Kind zu viel krank ist, dann muss es nicht trotzdem in die Schule, aber eventuell muss es ein Jahr wiederholen.

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Von drei Entschuldigungen sind „einige“ nicht angekommen? Wieviele von dreien?

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Hallo, zuerst rufe ich in der Schule an und melde meine Tochter krank.
Wenn sie wieder gesund ist schreibe ich die Entschuldigungen ins Hausaufgabenheft. Die Lehrer zeichnen gegen.

Fertig.

Gruß Sol