Runderlass NRW OGS, Klage?

Hallo zusammen,

unsere Kinder sind in der OGS angemeldet. Ich habe unregelmäßige Arbeitszeiten und arbeite 1-2 mal pro Woche bis nachmittags. zwei bis dreimal pro Woche bin ich mittags zuhause. Hin und wieder bin ich zuhause bis mein Mann gegen 16 Uhr da ist und fahr dann zur Arbeit. Das heißt, dass wir realistisch gesehen ca 2-3 mal wöchentlich auf die OGS Betreuung bis 15 Uhr angewiesen sind. Alternativ könnte man die Erst und Zweitklässler zur Übermittagsbetreuung bis 13 Uhr (ohne Hausaufgaben oder Mittagessen) anmelden. Wir haben drei Kids. Eine Viertklässlerin und zwei Drittklässler. Die einzige Möglichkeit war also die OGS. Unsere Ältere war in den letzten Jahren schon in der OGS. Da ich ja auch an wechselnden Tagen früh zuhause bin, hab ich an den Tagen morgens auf den AB gesprochen, dass unsere Kids einfach um 13 Uhr nach hause geschickt werden sollen. Heut wurde ich darauf hingewiesen, dass dies so nicht möglich sei. Ja, das war mir klar, ich kenne den Erlass. Die Umsetzung ist in der OGS nun neu. Ich muss also jeden Tag einen schriftlichen Antrag (Vordruck) bei der Leiterin der OGS stellen. Die regelmäßige Teilnahme an der OGS soll dazu dienen, den kontinuierlichen Ablauf zu gewährleisten.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich diesen Erlass zwar inhaltlich nachvollziehen kann, die Umsetzung jedoch schwierig finde. Ich habe keine Möglichkeit, als meine Kinder jeden Tag bis 15 Uhr dort zu lassen, außer ich beantrage AUSNAHMSWEISE mal eine frühere Heimgehzeit.
Überspitzt gesagt bedeutet das, dass die verbindliche Teilnahme an der OGS mein Familienleben einschränkt.

Ich wäre durchaus bereit, mir den OGS Platz zu teilen (wir drei Tage, jemand anders zwei Tage oder umgekehrt), geht aber nicht. Ist nicht gewollt. Ich zahle ja selbstverständlich den Platz. Auch wenn ich wollte und könnte, dürfte ich erst zum nächsten Schuljahr die Plätze kündigen. Generell existieren auch ausreichend OGS-Plätze, so dass niemand verzichten muss wegen uns. Ich weiß auch, dass nicht nur uns dieses Thema trifft. Es gibt viele Eltern, denen es so geht.

Ich hab heute gegoogelt und nichts dazu gefunden, dass gegen diesen Erlass schon von Eltern Klage eingereicht wurde. Mir geht es ja nicht um die Qualität der Betreuung oder um die OGS, sondern wirklich nur um die rechtliche Seite dieses Erlasses.
Dass es da versicherungstechnische Unklarheiten gibt, hab ich auch schon gehört. Aber um die geht es mir garnicht...

Hat jemand dazu fundierte Informationen? Habt ihr von Klagen gehört oder gelesen, die sich gegen diesen Erlass richten?
Wie handhabt eure OGS die Umsetzung?

Schöne Grüße

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naja das heißt ganztagschule und nicht hort..oder Kindergarten.

Mit den Kindern gibt Programme und Abläufe und wenn ständig jemand fehlt können projekte nicht wie geplant durchgeführt werden oder Sachen nicht wie geplant eingeübt erledigt werden so kracht alles zusammen und jeder hat nachteile... wenn Hans und Franz heute fehlen und Nela und ela morgen und heike und anke übermorgen wirds halt nichts.

Die Welt dreht sich nun mal nicht um dein Familienleben allein.

Mit einer Klage wirst du höchstens erreichen das man euch rauswirft.

Du hast die Wahl es zu akzeptieren dein Familienleben so anzupassen wie es nun ist oder dir eine andere Betreuungsmöglichkeit zu suchen die sich nach euch richtet wie wärs mit Leihomi oder Tagesmutti für die bestimmten Tage.

Generell hast du dich an die Bestimmungen der Bertreung zu richten und nicht sie nach dir, punkt.

Es ist nun mal nicht alles Wunschkonzert

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Hey

naja es sind ja generell nicht die Bestimmungen der Betreuung. Die setzt im Grunde nur das um, was das Land NRW im Erlass diktiert. Die Betreuerinnen selber sind mit der Umsetzung ja auch nicht glücklich und einige Eltern auch nicht.

Irgendwie lese ich da in deinem Beitrag unterschwellige Aggressionen. Was macht dich so wütend an dem, was ich schreibe?


Du hast zwar nicht auf meine Frage geantwortet, aber mich an deiner Meinung teilhaben lassen. Danke.

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Es heißt OFFENE Ganztagsschule. Für mich heißt offen auch frei und flexibel.

Liebe TE, ich kann dir leider nicht helfen. Aber das war und ist für mich ein Grund, das keins meiner drei Kinder die OGS besucht hat. Ich konnte es beruflich so einrichten zum Glück!

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Bei uns ist es ähnlich umgesetzt. Bis 25 Uhr ist Pflicht, aber es kann ein Tag angegeben werden, an dem das Kind früher nach Hause geht.

Falls Therapien, Sport- oder Musikvereine nachmittags anliegen, darf es per Antrag auch mehr als ein Nachmittag sein. Das muss dann nicht wöchentlich beantragt werden, sondern gilt für das Schuljahr.

Mit dem einen Tag pro Woche sind bei uns auch viele nicht glücklich, denn oft ist ein Elternteil auch zwei oder drei Tage anwesend.

Das eine Kontinuität gefordert wird, wie eine Vorschreiberin sagt, macht auch keinen Sinn. An EINEM Nachmittag ist eine feste AG, an den anderen Tagen können die Kinder machen was sie wollen und es gibt kein Programm.

Das Problem ist wohl, dass eventuell mehr Betreuer da sind als eigentlich notwendig, allerdings verstehe ich nicht, warum das ein Problem sein sollte, denn alle Eltern zahlen und abhängig von Früh- und/oder Spätbetreuung und Abholzeit sowieso den gleichen Beitrag.

VG Isa

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15 Uhr ;-)

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Hi.
Ich kenne das Dilemma auch und bin in der gleichen Situation.

Hab aufgehört mich aufzuregen. Es gibt Dinge die man nicht ändern kann u. akzeptieren muss.

Nun kam sogar ein Infoschreiben der ach so flexiblen OGS, dass ja noch sooo viele freie Plätze verfügbar seien.
Eine der OGS-Betreuerinnen musste bereits gehen.

Alles Gute!

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Hallo,

dein Kind ist an einer OGS angemeldet. Das ist eine Offene Ganztagsschule. Das was die OGS da macht, ist völlig rechtens, da es dort Pläne und Abläufe gibt. Genauso wie in der Schule auch. Du kannst ja auch nicht sagen "6 Stunden passen mir nicht, ich hole mein Kind nach der 4.". Da musst du auch einen Antrag stellen. Was anderes wäre es, wenn deine Kinder in einem Hort angemeldet wären. Dann könntest du holen wann du willst und auch täglich entscheiden ob und wie lange es hingeht. Die OGS ist nun mal eine Ganztagesschule mit festen Zeiten.

LG
Michaela

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Hallo,
bei dem Erlass geht es wie so oft ums Geld. Die Plätze werden erheblich finanziell vom Land unterstützt, der Elternbeitrag deckt den geringsten Teil Ich weiß von unserer OGS-Leiterin, dass der Landesrechnungshof NRW (oder so ähnlich) in die Schulen kommt und die Anwesenheitslisten prüft. Gegebenfalls wird ein erheblicher Batzen Geld zurückgefordert und deshalb setzt die OGS das so rigide um. Aus Sicht der Erzieher dort ist eine kontinuierliche Arbeit mit den Kindern natürlich auch pädagogisch besser, als wenn es dort wie im Taubenschlag zugeht.
Ich selber finde es auch oft nervig, glaube aber nicht, dass eine Klage etwas ändern würde.
LG

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Dir geht es ja nicht alleine so.

Von Klagen deswegen habe ich nicht gehört. Sehe ich auch als sinnlos an, wenn ich irgendwo Geld hingebe, dann kann ich auch bestimmen was damit gemacht wird, oder ich beende meine Geldspende. Wenn die OGS nur von den Eltern gezahlt werden müßte, also ohne Landeszuschuß, dann könnten sich das die meisten nicht mehr leisten.

Bei und wurde das vor einem Jahr noch ganz locker gehandhabt. Die Kinder konnten gehen wann die Eltern es wollten. Dazu muss ich sagen lag das Angbot von AG´s bei Null.
Dann hat der Landschaftsverband die "Bücher" geprüft und den Träger der OGS auf
30 000 Euro verklagt, da sie Leistungen erhalten haben, die nicht erbracht wurden. - Eben die tägliche Betreuung bis (bei uns 15.00).

Jetzt darf kein Kind mehr eher gehen. Und es werden täglich wechselnde AG´s angeboten.

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Hi, meine Söhne sind vor 10 Jahren in die OGS in NRW gegangen und auch da durfte ich nicht vor 15 Uhr abholen (ich bin 3 Tage arbeiten gegangen und musste die Kids auch an meinen freien Tagen in die OGS schicken) Das ist also absolut nicht neu #kratz

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Hier bei uns schon. Meine älteste Tochter war im letzten Jahr schon in der OGS und da wurde es noch offen gehandhabt. Ich habe Bescheid gegeben, wann sie gehen darf oder es in das Heft geschrieben und dann kam sie nach hause.

Hier ist es also neu.

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Bei uns ist es in der Schule genauso, wird bei uns vom Bundesland finanziert, insofern sollte man damit nicht Larifari umgehen. Wir sind allerdings im.Hort, um Buchungszeit bis 17 Uhr garantiert zu haben a7ch in den Schulferien. Kannst du denn nicht, wenn du 2 Stunden Zeit hastPapierkram etc. Machen? Dann kannst du dich wann anders 100% auf die Kids konzentrieren.

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Ich verstehe nicht so ganz, warum Du klagen möchtest.
Das 'offen' in 'Offene Ganztagsschule' steht dafür, das es Dir freigestellt ist, ob Du Deine Kinder dort anmeldest oder nicht. Du wurdest informiert, wie das Ganze abläuft und hast Deine Kinder dort angemeldet. Und nun willst Du klagen, weil die Schule den Dir bekannten Erlass buchstabengerecht umsetzt?
Dem gebe ich keine grosse Chance. Schon weil ich nicht sehe, inwieweit 2 Stunden Betreuung sich negativ auf Euer Familienleben auswirken. Mach' halt Haushalt / Einkäufe wenn Du nicht arbeiten musst. Das muss doch sowieso erledigt werden und ich würde diese Tätigkeiten nicht als 'wertvolle Familienzeit' verbuchen.

Grüsse
BiDi