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Ok, jetzt wird es mal gaaaaaanz böse.

Nein, nicht die Schule hat fahrlässig gehandelt.

Sondern die Eltern, die zugelassen haben, dass Kinder zu solchen Dappschafen werden, dass sie nicht mal mehr auf gefällten (!) Bäumen unfallfrei klettern können.

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Siehe oben, das Kind macht Leistungssport im Turnen!

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Wieso böse? Genau das steht in zahlreichen Antworten vor Deiner auch schon! Zusammen mit dem selbstherrlichen Zusatz: "mir bzw. meinem Kind wäre das niemals passiert, weil wir so sportlich/beweglich/körperbewusst sind!"

Ich weiß nicht, wer letztlich dafür verantwortlich ist. Das Kind tut mir leid.

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Dürfen die Kinder nix, jammern alle!
Dürfen sie was, schreien alle.

Deshalb dürfen die Kinder nix!

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Beste Antwort!

Ich frage mich außerdem, was es irgendwem bringt, jetzt der Schule die Hölle heiß zu machen. Was verspricht man sich davon? Gesund wird das Kind davon auch nicht schneller!

57

Es gibt nun aber mal Vorschriften und daran hat sich die Schule zu halten ob sie öde sind oder nicht. Es muss ja nicht immer erst was passieren, so wie in dem Fall.

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Hallo,

also, ich muss echt den Kopf schütteln über so manche Antwort.

Unterstellungen sondergleichen, selber schuld, das Kind bzw. die Gesellschaft, warum lässt man die denn nicht mehr frei spielen und stopft sie mit Ungesundem voll?
Die Schule hat natürlich keine Schuld, können die doch nichts für die dicken, unsportlichen Kinder! Drei Wirbel gebrochen, wie soll denn das gehen?
Ganz einfach, ein unglücklicher Sturz reicht! Dafür braucht es nicht viel. Eine kleine Sekunde abgelenkt, ein schlechter Tritt....
Mir fallen gleich mehrere Supersportler ein, denen eine dumme Situation gereicht hat, um sich schwer zu verletzen.

Mal ehrlich, da lagen Baumstämme (oder Wurzelstöcke) rum, die aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung gefällt wurden. Zwar ohne Wissen der Schule, allerdings hat die eine Sorgfaltspflicht und ja, da hätte tatsächlich veranlasst werden müssen, dass diese weggeräumt werden. Bzw. der Bereich abgesperrt, solange die da rumliegen.
Die Baumreste wurden auch nicht offiziell ausgewiesen als Spielgeräte, somit war niemand vor Ort, der diese geprüft hat.

Meine Einschätzung ist diesbezüglich, ja, die Schule hat nachlässig gehandelt, ob ein Gericht ein Schulamt in die Mangel nimmt, eher fraglich. Wahrscheinlich wird es an der Schule hängen bleiben.

VG, midnatsol

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Ach, vergessen: Ich hoffe, das Kind wird wieder ganz gesund. #klee

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Wurzelstöcke????
Baumwurzeln kann man nicht fällen und die haben in unseren Breiten auch keinen Durchmesser von einem Meter...

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Dass sich das Kind drei Wirbel gebrochen hat, bedeutet nicht automatisch, dass die Schule fahrlässig gehandelt hat. Genauso wenig wie es bedeutet,, dass das Kind ungeschickt war.

So wird meines Erachtens ein Schuh draus.

Hast du dein Kind noch nie auf einer 1m hohen Mauer balancieren lassen, obwohl sich darunter eine asphaltierte Straße befand? Dein Gesicht möcht ich sehen, wenn dich jemand zur Rechenschaft zieht, weil dein Kind unglücklich von der Mauer fällt und sich etwas bricht.

LG

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Hallo,

ich denke, die Schule hat in diesem Fall tatsächlich fahrlässig gehandelt.
Soweit ich weiß, dürfen Aufsichtskräfte, Kinder bei Ausflügen im Wald auch nicht auf Baumstämmen am Wegrand balancieren lassen, weil die weg rollen können und dadurch schwere Verletzungen entstehen können.
Anders dürfte es aussehen, wenn die Bäume auf dem Schulhof gegen Wegrollen gesichert waren.

Aber das wird schon irgendeine Versicherung klären.

Unabhängig davon können sich Kinder immer blöd verletzten, egal, wie sicher man den Schulhof gestaltet, und auch gut trainierten Kindern kann so etwas passieren.

LG

Heike

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Sind Folgeschäden zu erwarten? Was sagen die Ärzte?
Es ist ja ein Schulunfall und muß als solcher gemeldet werden. Und genau da würde ich mal mit der Suche ansetzen, die dafür "haftende" Versicherung wird ein Interesse daran haben genau diese Frage zu beantworten.

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> Was meint ihr: hat die Schule fahrlässig gehandelt?

"Die Schule" als Organisation kann überhaupt nicht fahrlässig handeln. Fahrlässig handeln kann allenfalls eine bestimmte Person, die z. B. die Kinder klettern sah und nicht eingeschritten ist.

Aber wen interessiert das, und warum?

Wenn überhaupt wird sich die gesetzliche Unfallversicherung mit dieser Frage befassen, weil diese die Kosten des Unfalls tragen muss. Hier aber eher unwahrscheinlich, denn eine so große Gefahrenquelle sind liegende Baumstämme auch wieder nicht. Wir sind seinerzeit ganz offiziell im Sportunterricht in den Wald gejoggt, um dort auf gefällten Baustämmen zu klettern ...

58

Ja damals.....

Es ist hier noch garnicht lange her, da war eine Kigagruppe im Wald und einige Kinder sind da auch auf herumliegenden Baumstämmen rumgeklettert.
Das Ende vom Lied, sie sind weggerollt. Ein Kind wurde schwer verletzt und behält dauerhafte Schäden und ein Kind ist gestorben.

So viel zum Thema keine große Gefahrenquelle #klatsch

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So tragisch das ist - wenn man alles verbietet, wo sich irgendwann mal unter dummen Umständen ein schlimmer Unfall ereignet hat, bleibt nicht mehr viel übrig, was man noch machen darf. Natürlich muss man schauen, ob die Stämme wegrollen können, das ist doch logisch. Ansonsten wäre das tatsächlich fahrlässig, aber im konkreten Fall gibt es darauf keine Hinweise.

45

ich glaube nicht, dass irgendjemand im Netz ohne juristische Ausbildung und in Augenscheinnahme und Zeugenbefragung die Frage klären kann. Dies muss juristisch untersucht werden und das passiert genau dann, wenn jemand dies anfordert. Wofür genau wird dieses Wissen denn benötigt? ob es sich lohnt Schmerzensgeld bei wem auch immer zu erstreiten? dann würde ich zum Gang zum Anwalt raten.

51

Dein Kind ist zum Lehrer gegangen und hat gefragt, ob das erlaubt ist?

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Hallo!

Natürlich ist das fahrlässig! Spielgeräte sind vom TÜV abgenommen, herumliegende Baumstämme mit Sicherheit nicht. Wie wäre es denn zukünftig mit ner Dartscheibe, solange niemand einen Pfeil im Kopf stecken hat :-p....

1. Hätte das Schulamt schon längst den Abtransport der Stämme veranlassen müssen. Zur Not hätte der Rektor auf die Abholung bestehen müssen bzw. auch entsprechende Bitten dokumentieren/nachweisen müssen. 2. Hätte bis zum Abtransport eine Absperrung erfolgen müssen und dazu eine Belehrung an alle Kinder, dass sie da nicht rumzuklettern haben.

Gegenbeispiel bei uns. Neulich stand ein Sofa auf dem Schulhof, hat wohl irgendwer nicht mehr gebraucht. Wir haben das umgehend gemeldet und es wurde auch 1 Tag später abgeholt. Bis dahin durfte natürlich niemand draufrum hüpfen, klingt vielleicht öde aber wer haftet denn dafür, wenn jemand darauf hüpft und unglücklich runterfällt? Der nicht vorhandene TÜV, das Kind selber, die Eltern welche es vielleicht verboten hätten? Nein ganz klar die Schule, welche die Aufsichtpflicht in diesem Moment nicht passend umgesetzt hat.

In eurem Fall kann ich nur sagen, da wird sich die Unfallkasse freuen und mit Sicherheit der Fahrlässigkeit eures Schulleiters nachgehen, was unter Umständen teuer wird und dein Schulleiter dann aus der eigenen Kasse zahlen darf.

VG

60

Wir haben in der Schule ein Weidentipi, das nicht vom TÜV abgenommen wurde. Ebenso zahlreiche Bäume. Da ist überall Absperrband drum, selbstverständlich. Und wenn im Winter Schnee fällt (der sich bis zu 2 Metern auftürmt, wenn er von der Stadtmeisterei zusammengeschoben wurde), dann kommt die Schulleitung mit dem Räumgerät und fährt den gesamten Schnee zu sich ins Büro. Bis der TÜV da war.

Geht ja gar nicht, dass die Kinder da einfach Burgen draus bauen und darin spielen.

LG

62

Man kann auch sachlich bleiben!

Es ist nun mal in Deutschland so, dass sich Kindertageseinrichtungen und Schulen nur "Spielgeräte" hinstellen dürfen, die auch vom TÜV abgenommen sind.
Sicherlich halten sich viele nicht daran, besonders freie Träger sind da sehr entspannt.

Ich kann es nur gern wiederholen. Wenn dann tatsächlich was passiert, ist das Gejammer groß. Definitiv haftet der Hausherr bzw. der Träger und wenn da Genehmiungen oder irgendwas in der Richtung fehlen, kann er sich warm anziehen.